28.06.2021 Prof. Horn u.a. in der FAZ zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Prof. Horn nimmt gemeinsam mit den Professoren Christoph Degenhart, Markus Kerber und Dietrich Murswiek zu dem gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Stellung, mit dem die EU-Kommission erreichen will, dass auch die letzte Grenze der grundgesetzlichen Verfassungsidentität gegenüber Unionsrechtsakten dem Vorrang des Unionsrechts unterworfen und damit der Kontrollkompetenz des Bundesverfassungsgerichts entzogen wird.

Hier der Beitrag in der FAZ