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Gerichtspraktikum Herbst 2019

Veranstaltungsdaten

19. August 2019 – 18. September 2019
Termin herunterladen (.ics)

Gericht

Anmeldeschluss: 15.05.2019

Zur näheren Erläuterung ein Auszug aus dem Schreiben des OLG Frankfurt.
„(...)
Praktische Studienzeiten für Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften
Durchführung der Gerichtspraktika im Jahre 2019
Gemeinsamer Runderlass des Hessischen Ministeriums der Justiz und des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 29.11.2016 (JMBl. 2017, S. 6)
A.
Die nach § 5a Abs. 3 Satz 2 des Deutschen Richtergesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Juristischen Ausbildungsordnung (JAO) in der Fassung vom 25.10.2004 (GVBl. S. 316), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 03.11.2014 (GVBl. S. 269), vorgesehenen Gerichtspraktika im Rahmen der prakti-schen Studienzeiten für Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften sollen im Jahr 2019 in der Zeit
vom 25. Februar 2019 bis 24. März 2019
und
19. August 2019 bis 18. September 2019
bei allen hessischen Landgerichten und dem Amtsgericht Offenbach am Main stattfinden.
B.
Zu den Gerichtspraktika können Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften nach Beendigung (der Vorlesezeit) ihres zweiten Fachsemesters zugelassen werden. Die Anmeldung ist auf einem besonderem Formblatt (HJV 221) erforderlich, das auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/karriere/referendarausbildung/gerichtspraktika) und der Internetseite des Justizprüfungsamts in Wiesbaden (https://justizprüfungsamt.hessen.de/juristenausbildung/studium) zum Download bereit steht, aber auch bei den Fachbereichen der hessischen Universitäten erhältlich ist. Für Studentinnen und Studenten einer außerhessischen Universität ist auch eine formlose Anmeldung möglich. Die Anmeldung ist an das Landgericht zu richten, in dessen Bezirk die Studentin oder der Student den ersten Wohnsitz hat. Wer im Bezirk des Amtsgerichts Offenbach am Main wohnt, hat sich dort anzumelden. Ist ein Wohnort im Land Hessen nicht vorhanden, ist der Studienort maßgebend.

Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie
für den Frühjahrstermin bis 1. Dezember 2018
und den Herbsttermin bis 15. Mai 2019
bei dem Gericht eingehen.