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Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter, die eine Zusage zum Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) erhalten haben, melden dies bitte umgehend in der Wirtschaftsverwaltung.

Innerhalb Hessens:

Der Eintritt ins Referendariat innerhalb von Hessen bewirkt die Beendigung des Vertrags an der Philipps-Universität kraft Gesetzes. Beschäftigte, die ihren Vertrag an der Universität max. vierteltags fortsetzen möchten, müssen einen Antrag auf Weiterbeschäftigung über den Dienstweg stellen.

Vorschlagstext:

An die Präsidentin der Philipps-Universität über den Dekan

Zurzeit bin ich als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in bei „Organisationseinheit“ mit  „X % der regelmäßigen Arbeitszeit“ beschäftigt. Am „Datum“ werde ich in den juristischen Vorbereitungsdienst innerhalb Hessens aufgenommen. Dies bewirkt die Beendigung meines Vertrags an der Philipps-Universität kraft Gesetzes. Ich möchte aber weiterhin – „vierteltags“ – als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in, befristet bis „Datum“, tätig sein.

Eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei dem Oberlandesgericht sowie eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei der Philipps-Universität habe ich bereits beantragt.

Meine Wochenarbeitszeit von „10 Stunden“ werde ich wie folgt einteilen: „Beispiel: Do. 2 Std., Fr. 8 Stunden“.

Anlagen: Einweisungserlass des OLG, ggf. Anlage zum Personalfragebogen
Es folgen: Nebentätigkeitsgenehmigung des OLG, Nebentätigkeitsgenehmigung der Philipps-Universität, Ernennungsurkunde, ELStAM-Formular (zum Wechsel der Lohnsteuerklasse)

Einverstanden: Unterschrift des/der Vorgesetzten

Wird Ihrem Antrag auf Weiterbeschäftigung entsprochen, erhalten Sie einen neuen Arbeitsvertrag. Dieser muss vor der Weiterbeschäftigung von Ihnen unterschrieben werden.

Außerhalb Hessens:

Vorschlagstext:

An die Präsidentin der Philipps-Universität über den Dekan

Zurzeit bin ich als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in bei „Organisationseinheit“ mit  „X % der regelmäßigen Arbeitszeit“ beschäftigt. Am „Datum“ werde ich in den juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb Hessens aufgenommen. „Daher möchte ich meinen Vertrag an der Philipps-Universität auf „25 % der regelmäßigen Arbeitszeit“ bis zum Vertragsende reduzieren./Meinen bisherigen Vertrag möchte ich fortführen.“

Eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei dem Oberlandesgericht sowie eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei der Philipps-Universität habe ich bereits beantragt.

Meine Wochenarbeitszeit von „10 Stunden“ werde ich wie folgt einteilen: „Do. 2 Std., Fr. 8 Stunden“.

Anlagen: Einweisungserlass des OLG, ggf. Anlage zum Personalfragebogen
Es folgen: Nebentätigkeitsgenehmigung des OLG, Nebentätigkeitsgenehmigung der Philipps-Universität, Ernennungsurkunde, ELStAM-Formular (zum Wechsel der Lohnsteuerklasse)

Einverstanden: Unterschrift des/der Vorgesetzten

Beendigung der Tätigkeit:

Vorschlagstext:

An die Präsidentin der Philipps-Universität über den Dekan

Zurzeit bin ich als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in bei „Organisationseinheit“ mit  „X % der regelmäßigen Arbeitszeit“ beschäftigt. Am „Datum“ werde ich in den juristischen Vorbereitungsdienst innerhalb/außerhalb Hessens aufgenommen. Meinen Vertrag an der Philipps-Universität möchte ich mit Ablauf des „Datum“ beenden.

Eine Kopie der Ernennungsurkunde werde ich nachreichen.

Kenntnisnahme bzw. Einverstanden: Unterschrift des/der Vorgesetzten

Wird Ihr Vertrag aufgelöst, ist Ihre Unterschrift für einen Auflösungsvertrag erforderlich.

Mit dem Eintritt ins Referendariat wird die Tätigkeit an der Universität zur Nebentätigkeit. Es ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung des zuständigen Oberlandesgerichts erforderlich. Da dies in der Regel einige Zeit dauert, ist der  Antrag umgehend zu stellen. Ebenso ist ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit bei der Philipps-Universität Marburg zu stellen.

Bitte beachten Sie den Wechsel der Lohnsteuerklassen.

Die Ernennungsurkunde, die Sie am ersten Tag des Referendariats erhalten, reichen Sie bitte zeitnah in Kopie in der Wirtschaftsverwaltung des Fachbereichs ein.

Wenn Sie aus dem juristischen Vorbereitungsdienst austreten und weiterhin beschäftigt sind, melden Sie die Beendigung des juristischen Vorbereitungsdienstes bitte in der Wirtschaftsverwaltung und reichen Sie das Zeugnis des 2. Staatsexamens ein.