02.03.2020 Neukommentierung zum Unterhaltsrecht (§§ 1601-1615n BGB) im Staudinger von Prof. Dr. Frank Klinkhammer

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Die 1601-1615n BGB wurden grundlegend überarbeitet. Die Neubearbeitung 2018 umfasst die neueste Rechtsentwicklung. Kommentiert ist die zum 1.1.2016 geänderte Struktur des Minderjährigenunterhalts (neue Bemessung des Mindestunterhalts, 1612a BGB). Die darauf beruhende Düsseldorfer Tabelle 2018 sowie die Mindestunterhaltsverordnung wurden vollständig eingearbeitet.