28.10.2019 Aktuelle Veröffentlichung von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch zum Thema Rechtsfähigkeit von juristischer Person und Personengesellschaft

Rechtsfähigkeit und „Teilrechtsfähigkeit“ von juristischer Person und Personengesellschaft, Festschrift für Ulrich Seibert, 2019, S. 1089 ff.

Der Festschriftbeitrag behandelt die Entwicklung zur Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft durch ineinandergreifende Beiträge von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft in Abgrenzung zur Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Während der generelle Status der juristischen Person jedenfalls ab Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 im Wesentlichen unumstritten war, stand der Rechtsfähigkeit – entgegen einer immer noch verbreiteten Ansicht nicht „Teilrechtsfähigkeit“ – der deutschrechtlichen Gesamthandsgesellschaft über Jahrzehnte das römisch-rechtliche Dogma entgegen, dass nur die natürliche und die juristische Person rechtsfähig sein können.

Die Festschrift wurde am 10.10.2019 im Rahmen eines Festakts im ältesten akademischen Lehrgebäude Berlins, dem Tieranatomischen Theater der Humboldt-Universität, auf dem Campus Nord in Berlin-Mitte übergeben. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Ulrich Noack (HHU Düsseldorf) und den Festvortrag Prof. Dr. h.c. mult. Holger Fleischer (MPI Hamburg).