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Generelle Informationen zum ERASMUS-Programm

  • Was ist das ERASMUS-Programm?

    Das ERASMUS-Programm fördert u.a. studienbedingte Auslandsaufenthalte von europäischen Studierenden. Sie erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem fremden Land zu leben und Ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern, um so auch Ihre Berufsaussichten zu verbessern. Dabei lernen Sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.

  • Welche Leistungen bietet das Programm für Studierende?

    1. Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von ca. 180 Euro/Monat
    2. Befreiung von Studiengebühren an Gast- und Heimathochschule (gilt nicht für den Semesterbeitrag, s.u.)
    3. Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes; dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
    4. Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Wie ist das ERASMUS-Programm in Marburg organisiert?

    An der Philipps-Universität gibt es für Studierende zwei Anlaufstellen für den ERASMUS-Studierendenaustausch:

    Der Fachbereich

    vergibt die ERASMUS-Studienplätze,
    betreut und berät bei allgemeinen Fragen,
    hilft bei der Erstellung des Learning Agreements

    Das Referat für Europäische Bildungsprogramme

    zahlt den Mobilitätszuschuss aus,
    - vermittelt die EILC-Sprachkurse,
    - sendet Ihnen ein Informationspaket per E-Mail zu
    - und schließt die Verträge mit den Partneruniversitäten.

    Institutional Coordinator: Christina Bohle, Tel.: +49 (0)6421 28-26226, Fax: +49 (0)6421 28-26227


    Wer ist mein Institutional Coordinator, wer ist mein Departmental Coordinator und wer ist mein ECTS-Coordinator?

    Departmental/Faculty Coordinator: Prof. Dr. Paul Alpar, Tel.: +49 (0)6421 28-23894, Fax: +49 (0)6421 28-26554

    ECTS-Coordinator: Mr. Lawrence Brown, Tel.: +49 (0)6421 28-23185

  • Welchen ERASMUS-Code hat die Philipps-Universität?

    D  MARBURG01. Alle weiteren ERASMUS-Hochschulcodes finden Sie hier.

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um am ERASMUS-Programm teilnehmen zu können?

    • Sie müssen in einem Studiengang der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben sein, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt.
    • Sie müssen mindestens Ihr erstes Studienjahr abgeschlossen haben (MA-Studierende können auch im 1. Semester des Studienganges ins Ausland gehen).
    • Das Auslandsstudium ist studienbedingt und stellt somit einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar (d.h. der überwiegende Teil der im Ausland erbrachten Leistungen kann in Marburg angerechnet werden).
    • Sie dürfen noch am Erasmus-Programm teilnehmen.
    • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
    • Ihr Aufenthalt dauert zwischen 3 und 12 Monaten und findet innerhalb eines akademischen Jahres statt.
  • Wie oft kann ich mit dem ERASMUS-Programm ins Ausland gehen?

    Mit Inkrafttreten der neuen Programmgeneration ERASMUS+ zum akademischen Jahr 2014/15 wird es möglich sein, Mehrfachaufenthalte im Rahmen des ERASMUS-Programmes zu fördern. Dafür wird ein Zeitkontingent eingeführt: Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) wird es ein Zeitkontingent von 12 Monaten für Studierenden- und Praktikantenmobilität geben. Das bedeutet, dass es erstmals möglich sein wird, sowohl während des Bachelorstudiums als auch während des Masterstudiums einen ERASMUS-Studienaufenthalt zu absolvieren. Dagegen ist die Förderung eines Auslandsstudiums und eines Auslandspraktikums, deren Dauer zusammen 12 Monate übersteigt, während derselben Studienphase im Rahmen der neuen Programmgeneration nicht mehr möglich.

    Die Aufenthalte müssen weiterhin jeweils in einem akademischen Jahr absolviert werden. Ein Aufenthalt der gleichen Maßnahme darf nicht in verschiedenen akademischen Jahren stattfinden.

  • Wie werden Praktika im Rahmen des ERASMUS-Programms gefördert?

    Praktika können auf zwei Weisen durch das ERASMUS-Programm gefördert werden:

    Das ERASMUS Practical Placement Programme gibt finanzielle und organisatorische Unterstützung bei reinen Auslandspraktika (ohne Studienaufenthalt). Das Praktikum muss im europäischen Ausland absolviert werden, mindestens drei Monate betragen und es muss ein Vertrag zwischen Arbeitgeber, der Philipps-Universität und dem Praktikanten geschlossen werden. Praktika an EU-Institutionen oder Hoheitsvertretungen des Heimatlandes  sind nicht förderfähig. Wenden Sie sich an das Referat für Europäische Bildungsprogramme, um die genauen Voraussetzungen und Antragsmodalitäten zu erfahren. Dort können Sie sich auch für das Programm bewerben.

    Sie können das ERASMUS-Auslandsstudium an einer Gastuniversität mit einem Praktikum vor Ort kombinieren. Das Praktikum muss unmittelbar vor oder nach dem Auslandsstudium unter Aufsicht der Gastuniversität stattfinden und die maximale Gesamtförderdauer von 12 Monaten darf nicht überschritten werden. Für den Zeitraum des Praktikums wird der Mobilitätszuschuss weitergezahlt.
    Bitte informieren Sie sowohl das Referat für Europäische Bildungsprogramme als auch Ihre ERASMUS-Koordination am Fachbereich frühzeitig und beachten Sie folgende Schritte:

    - Unterrichten Sie formlos das Referat für Europäische Bildungsprogramme über Ihre Praktikumspläne und reichen Sie dort ebenfalls einen Praktikumsvertrag und/oder eine Praktikumszusage ein.
    - Ihre Gastuniversität sollte das Praktikum betreuen, d.h. sie sollte zumindest die Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival) zu Beginn des Praktikums oder die Abreisebestätigung (Certificate of Departure) zum Abschluss des Praktikums bestätigen.
    - Nach Praktikumsende müssen Sie eine Praktikumsbestätigung/-Zeugnis  des Arbeitgebers vorlegen (inkl. Dauer und Umfang des Praktikums).

Rund um die Bewerbung

  • Welche Unterlagen benötige ich zur Bewerbung?

    Um sich auf einen ERASMUS-Platz des FB 02 zu bewerben, müssen Sie

    sich online über die Plattform "mobility online" bewerben. Den Link zur Online-Bewerbung finden Sie hier.

    Folgende Dokumente müssen darüber hinaus bei der ERASMUS-Beratung des Fachbereichs eingereicht werden.

    - ein Motivationsschreiben (wieso gerade dorthin...)
    - einen tabellarischen Lebenslauf
    - einen groben Studienplan (welche Inhalte/Vorlesungen wollen Sie an der Partneruniversität besuchen. Vorstufe zum Laufzettel)
    - das Abiturzeugnis (bei Bachelorstudierenden)
    - ein Vordiploms- oder Bachelor-Zeugnis (Falls diese Abschlüsse noch nicht absolviert sind: einen aktuellen Leistungsnachweis des Prüfungsamtes)
    - eine aktuelle Studienbescheinigung

    bei einigen Universitäten ist darüber hinaus eine Bescheinigung über einen bestandenen Sprachtest einzureichen. Bitte informieren Sie sich über die Homepage bzw. die jeweiligen Ansprechpartner, welche Sprachtests hier jeweils absolviert werden müssen.

  • Wie sollte das Motivationsschreiben aussehen?

    Schreiben Sie in Ihrem Motivationsschreiben, warum Sie genau an diese Universität/dieses Institut möchten, gehen Sie nicht auf allgemeine Dinge zu Land und Leuten ein und lassen Sie den Wunsch, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern aus (ERASMUS ist kein Sprachurlaub!). Machen Sie klar, warum ein/zwei Semester an der Partneruniversität für Sie interessant und wichtig ist/sind. Gibt es Schwerpunkte oder besondere Veranstaltungen, die Sie dort interessieren? Informieren Sie sich vorab im Internet über das Lehrangebot der Partner.

  • Ist es von Vorteil, nur eine Wunschuniversität in der Bewerbung anzugeben?

    Nein, bei der Auswahl der Studierenden auf die ERASMUS-Plätze werden diejenigen, die mehrere Optionen angegeben haben, nicht automatisch auf den Zweit-, Drittwunsch etc. geschoben. Die Vergabe erfolgt an den/die am besten geeignetste/n Bewerber/in. Falls Sie nur eine Wunschuniversität angeben haben und Sie den Platz nicht erhalten sollten, werden Ihnen als erstes die Restplätze angeboten, bevor diese neu ausgeschrieben werden. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die meisten Studierenden an die Erstwunsch-Universität vermittelt werden konnten.

ERASMUS-KandidatInnen

  • Rund um das Learning Agreement

  • Wie finde ich heraus, wann das Semester an meiner Gastuniversität beginnt/endet?

    Auf den meisten ERASMUS-Seiten der Partneruniversitäten finden Sie Angaben zum akademischen Kalender der jeweiligen Universität. Meist beziehen sich die Daten auf das laufende bzw. auf das vorherige Semester. Daraus lässt sich jedoch der ungefähre Beginn des Semesters ableiten, da die Universitäten ihren Lehrbetrieb meist in der gleichen Kalenderwoche aufnehmen.
    Die meisten Universitäten bieten für Ihre ERASMUS-Incomings eine Einführungsveranstaltung an, die in der Regel unmittelbar vor dem Semesterstart stattfindet.

  • Gibt es die Möglichkeit, Spachkurse zu belegen?

    Fast alle Partneruniversitäten bieten für Ihre ERASMUS-Studierenden Sprachkurse an. Diese finden entweder vor Semesterbeginn als Intensivkurse statt oder sind semesterbegleitend. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Partneruniversitäten.

    Außerdem besteht bei selten gesprochenen Sprachen die Möglichkeit, an einem vorbereitenden ERASMUS Intensive Language Course (EILC) teilzunehmen. Für diese Kurse müssen Sie sich über das Referat für Europäische Bildungsprogramme bewerben

  • Warum muss ich mich noch einmal bei meiner Gastuniversität bewerben und welche Unterlagen benötige ich dazu?

    Sie müssen sich noch einmal bei der Gastuniversität bewerben, da der Fachbereich Sie nur für unseren Vertragsplatz nominieren kann. Die Partneruniversität muss dieser Nominierung bzw. Ihrer Bewerbung auch zustimmen. In der Regel ist das eine reine Formsache.

    Die meisten Partneruniversitäten benötigen von Ihnen noch einmal ein (eigenes) Bewerbungsformular (mit Passbildern), das Learning Agreement, ein Transcript of Records, evtl. einen Krankenversicherungsnachweis und (falls Sie das wünschen) die Anmeldung für einen Wohnheimplatz. Genaue Informationen dazu finden Sie auf den ERASMUS-Webseiten der Partneruniversitäten. Häufig müssen Sie sich online anmelden. Nicht alle Gastuniversitäten fordern alle oben genannten Dokumente – manche aber sogar noch mehr. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
    Des Weiteren beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen der Universitäten im Ausland! Bedenken Sie, dass die Organisation einiger Dokumente (Transcript of Records beispielsweise) Zeit erfordert!

  • Was ist ein Transcript of Records (ToR)?

    Ein ToR bescheinigt Ihre bisher im Studium erbrachten Leistungen. Im Laufe Ihrer ERASMUS-Teilnahme kommen Sie höchstwahrscheinlich in Kontakt mit zwei Arten von Transcripts of Records:

    Für die Anmeldung an den Partnerhochschulen verlangen immer mehr Gasteinrichtungen ein Transcript of Records, also eine Datenabschrift Ihrer bisherigen Studienleistungen in Marburg. Diese Datenabschrift beantragen Sie beim Prüfungsbüro.

    Nach Ihrem Auslandsaufenthalt erhalten Sie wiederum ein Transcript of Records von Ihrer Gasthochschule, also eine Bestätigung Ihrer Leistungen vor Ort. Dieses Transcript wird entweder direkt an Sie, an Ihre ERASMUS-Fachbereichskoordination oder an das Referat für Europäische Bildungsprogramme verschickt. In jedem Fall muss das Referat für Europäische Bildungsprogramme eine Kopie erhalten, außerdem benötigen Sie das (Original-)Transcript für die Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen.

  • Was ist das Info-Paket?

    Das Referat für Europäische Bildungsprogramme versendet an die ERASMUS-TeilnehmerInnen einige Monate vor Ihrer Abreise ein Infopaket per E-Mail. Darin finden Sie wichtige Informationen zum Programm, eine Übersicht der einzuhaltenden Fristen, einige Bescheinigungen (für BAföG- oder Beurlaubungsanträge) und Dokumente, die Sie wieder an das Referat für Europäische Bildungsprogramme zurückschicken müssen (Annahmeerklärung, Certificate of Arrival/Departure, Erfahrungsbericht). Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie diese Dokumente direkt an die richtige Stelle schicken – alles andere dauert unnötig lange und kann Verzögerungen bei der Auszahlung Ihres Mobilitätszuschusses zur Folge haben.

  • Muss ich während meines ERASMUS-Aufenthaltes eingeschrieben sein?

    Ja. Voraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm ist, dass Sie an der Philipps-Universität immatrikuliert sind. Sie können sich jedoch beurlauben lassen.

  • Muss ich während meines ERASMUS-Aufenthaltes beurlaubt sein?

    Nein, Sie können sich beurlauben lassen, müssen es jedoch nicht. Wenn Sie sich beurlauben lassen, werden Ihr Fachsemester angehalten und nur die Hochschulsemester weitergezählt. Außerdem können Sie sich den Betrag für das Semesterticket vom AStA zurückerstatten lassen (funktioniert allerdings auch ohne Beurlaubung, solange eine offizielle Bestätigung über Ihren Auslandsaufenthalt vorliegt). Welche Schritte Sie für eine Beurlaubung vornehmen müssen, ist in Ihrem Infopaket beschrieben.

    Beachten Sie, dass einige Studiengänge eine Mindestfachsemesterzahl vor der Meldung zur Abschlussprüfung erfordern. In diesem Fall kann eine Beurlaubung unter Umständen von Nachteil sein. Für BAföG-Empfänger kann eine Beurlaubung jedoch ggf. von Vorteil sein. Bitte informieren Sie sich umfassend und klären Sie, ob eine Beurlaubung für Sie in Frage kommt.

  • Wie und wo beantrage ich ein Urlaubssemester?

    Das Urlaubssemester beantragen Sie beim Studierendensekretariat. Reichen Sie vor (!) der Überweisung Ihres Semesterbeitrags den unterschriebenen Beurlaubungsantrag ein, den Sie in Ihrem Info-Paket finden. Verwenden Sie ausschließlich diesen Vordruck!

  • Wie kann ich mir den Betrag des Semestertickets zurückerstatten lassen?

    Die Kosten für das Semesterticket können Sie sich beim AStA zurückerstatten lassen. Ihr Semesterticket wird dann für das Urlaubssemester entwertet. Beachten Sie, dass die Rückerstattung innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit erfolgen muss.

  • Wie und wo kann ich Auslands-BAföG beantragen?

    Informationen dazu und welches BAföG-Amt für Sie zuständig ist finden Sie unter http://www.das-neue-bafoeg.de.

  • Kann ich meinen Auslandsaufenthalt verkürzen? Welche Schritte muss ich beachten?

    Sie können Ihren Aufenthalt nach einem Semester beenden, wenn Sie die im ersten Semester laut Learning Agreement vorgesehenen Leistungen vollständig abschließen. Damit zusammenhängend sollten Sie jedoch zunächst Ihre Überlegung mit Ihrer Fachbereichskoordinatorin beraten und eventuelle Konsequenzen prüfen: ggf. Rückzahlung des Mobilitätszuschusses und Nicht-Anerkennung der Studienleistungen. In jedem Fall empfiehlt es sich, alle Beteiligten möglichst frühzeitig über Ihr Vorhaben zu informieren.