13.03.2020 Abgabefrist für Prüfungsleistungen um 21 Tage verlängert

Neue Abgabefrist: Montag, 06.04.2020

Das Präsidium hat entschieden, dass mit Ausnahme von Staatsexamensarbeiten alle Abgabefristen für Haus- und Abschlussarbeiten mit individuellen Fristen, die auf den 16.03.2020 oder einen späteren Termin festgelegt wurden, um 21 Tage verlängert werden. Damit wird ein Ausgleich zu den reduzierten Dienstleistungen der Bibliotheken sowie zu Verzögerungen durch kontaktreduzierende Maßnahmen getroffen.

Diese Fristverlängerung gilt nicht für wissenschaftliche Hausarbeiten im Rahmen der Staatsexamensprüfungen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Prüfungsämter. Lehramtsstudierende können sich zur Beratung auch an das Zentrum für Lehrerbildung wenden.

siehe auch:

https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/sicherheit/coronavirus

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