Verbindliche Regelungen zum Ablegen/Einreichen von Prüfungen
Ihre Note kann nur im Prüfungssystem erfasst werden, wenn Sie zusammen mit der Prüfungsleistung die Anmeldedaten zur Prüfung vollständig und korrekt angeben. Daher bitte das Musterdeckblatt pro Prüfung/verbindlicher Studienleistung vollständig ausfüllen und
bei Hausarbeiten, Essays, u.a. schriftlichen semesterbegleitenden Arbeiten als allerste Seite der schriftlichen Arbeit voranstellen.
bei Referaten u.a. mündlichen Prüfungen oder verbindlichen Studienleistungen unmittelbar vor der Prüfung bei der oder dem Prüfenden abgeben.
Bei Klausuren bitte beilegen; oder zumindest die korrekte Prüfungsnummer auf dem Klausurbogen notieren.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Abgabe einer Prüfungsleistung zwingend immatrikuliert sein. D.h., wenn Sie Ihre Arbeit nach dem offiziellen Ende eines Semesters (im WS: nach dem 31.03., im SoSe: nach dem 30.09.) aus welchen Gründen auch immer einreichen, müssen Sie sich für das Folgesemester rückmelden, sonst ist Ihre Leistung ungültig. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Wenn Sie zur Prüfung angemeldet sind, aber die Prüfung nicht antreten/ die Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen u. auch nicht innerhalb der Prüfungsfrist einen entschuldigenden anerkannten Nachweis (Attest) bei dem/der Prüfenden vorlegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es entsteht ein Fehlversuch. Sofern noch Wiederholungsversuche bestehen, können Sie sich (erst) wieder zum nächsten Wiederholungstermin anmelden.