Hauptinhalt

Sie haben Fragen zur Abschlussphase Ihres Studiums? Hier haben wir Ihnen Informationen zu den wichtigsten Themen zusammengestellt.Überschrift

  • Anmeldung zur Abschlussarbeit im BA/MA

    Die Anmeldung zur Prüfung "Abschlussarbeit" erfolgt nicht über MARVIN, sondern über das Prüfungsbüro. Für die Anmeldungen im BA gibt es feste Meldetermine, die Anmeldungen im MA sind immer zu den Sprechzeiten möglich.

    Derzeit bitte per Post, bitte beachten Sie unsere Corona-News!!!

    Einzureichende Meldeunterlagen (werden immer im ORIGINAL mit Ihrer UNTERSCHRIFT benötigt, keine Scans oder elektronische Unterschriften):

    - der Antrag auf Zulassung zur Bachelor-/Masterarbeit - hier können die Bestätigungen der Erstgutachter*innen/Zweitgutachter*innen im Original oder auch per Mail vom Staff-Account an das Prüfungsbüro übermittelt werden (außer im B.A. Soziologie - hier übernimmt das Institut die Zweitgutachtenverteilung)
    - der Themenbogen (in einem verschlossenen Umschlag) - das Thema muss im Original vorliegen und wird von der Erstgutachterin/dem Erstgutachter ausgefüllt und unterschrieben (kann der/die Erstgutachter/in auf der Seite 'Informationen' herunterladen, ausfüllen und separat an das Prüfungsbüro senden) 
    - alle Anerkennungen, Scheine und Modulbescheinigungen für externe Leistungen
    - Bitte prüfen Sie Ihren Notenspiegel auf Vollständigkeit
     

    Hier finden Sie die Meldeunterlagen. Diese sind vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Nachweisen im Prüfungsbüro einzureichen. 

    Grundsätzlich gilt: Das Thema soll mit den Erstgutachter*innen besprochen werden. 

    Was tun, wenn das Thema der Abschlussarbeit leicht geändert werden soll? ANTRAG auf ÄNDERUNG des Themas

    Eine leichte (nicht inhaltliche) Änderung des Themas ist mit einem Antrag möglich. Wir benötigen:
    - einen ORIGINAL unterschriebenen formlosen Antrag mit zusätzlicher Bestätigung der Erstgutachterin/des Erstgutachters. Die Bestätigung kann mit einer Unterschrift im Original auf dem Antrag oder auch einer direkten Bestätigung der Gutachter*innen per E-Mail vom Staff-Account an das Prüfungsbüro erfolgen. 

    Was tun im Krankheitsfall? ANTRAG AUF VERLÄNGERUNG DER BEARBEITUNGSZEIT

    Wir benötigen:
    - einen ORIGINAL unterschriebenen formlosen Antrag mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    - Die Verlängerung auf diesem Wege ist bis zu 28 Tage möglich (einschließlich Wochenenden)
    - Über die 28 Tage hinaus ist ein Attest vom Amtsarzt nötig

    Was tun bei Schwierigkeiten in der Literatur- oder Datenbeschaffung o.ä.? ANTRAG AUF VERLÄNGERUNG DER BEARBEITUNGSZEIT gemäß §23 BA/MA Abschlussarbeit

    Eine Verlängerung ist in solchen Fällen um maximal 20 % der Bearbeitungszeit möglich. Wir benötigen:
    - einen ORIGINAL unterschriebenen formlosen Antrag mit zusätzlicher Bestätigung der Erstgutachterin/des Erstgutachters. Die Bestätigung kann mit einer Unterschrift im Original auf dem Antrag oder auch einer direkten Bestätigung der Gutachter*innen per E-Mail vom Staff-Account an das Prüfungsbüro erfolgen.          

    Bitte reichen Sie alle ANTRÄGE IMMER IM ORIGINAL (mit Ihrer Unterschrift) im Prüfungsbüro ein (nicht per Mail)!                                                                          

  • Rund ums Zeugnis

    Foto: Felix Welsch

    Studium abgeschlossen: Herzlichen Glückwunsch

    VORAB: Sind alle in Ihrem Ausweis angegebenen Vornamen in MARVIN im Feld "Rufname" hinterlegt? Falls nicht, finden Sie einen Antrag zur Änderung der Personendaten in Marvin unter "Mein Studium/Anträge" am Ende der Seite, bei Rückfragen hilft das Studierendensekretariat gerne weiter.

    Hier findet keine automatische Erstellung Ihres Zeugnisses statt, sofern Sie Ihre letzte Leistung nicht im Abschlussmodul erbringen.

    Bitte prüfen Sie Ihren Online-Notenspiegel und melden sich per Mail, sobald Sie 180 LP/120 LP erreicht haben und bitten um Erstellung Ihres Zeugnisses.

    Ist Ihr Zeugnis fertiggestellt, werden Sie automatisch von uns darüber informiert.

    Bitte sorgen Sie bis zum Erhalt des Zeugnisses dafür, dass uns jederzeit Ihre aktuelle Adresse und E-Mail-Adresse vorliegen, damit wir Sie erreichen können.

    Vorab-Bescheinigung des Abschlusses

    Ihre Zeugnis-Unterlagen werden vom Prüfungsbüro erstellt, sobald wir eine Rückmeldung von Ihnen erhalten, dass die letzte Leistung im System erfasst wurde oder Ihre letzte Leistung Ihr Abschlussmodul war. Leider nimmt die Erstellung einige Zeit in Anspruch. Wenn alle Ergebnisse vorliegen, können Sie daher vorab ein Transcript of Records mit dem Vermerk "Die Bachelor-oder Masterprüfung ist bestanden" als Bestandteil Ihrer Zeugnisunterlagen erhalten. Die Fertigstellung der Zeugnis-Unterlagen dauert in der Regel mindestens 4 - 6 Wochen, da die Unterlagen noch von der Dekanin/dem Dekan und der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben werden müssen. Aufgrund der pandemie-bedingten Umstände entstehen im Moment leider noch längere Bearbeitungszeiten.

    Ausgabe des Zeugnisses - persönliche Abholung

    Sie erhalten eine E-Mail von uns, wenn alle Unterlagen vollständig unterschrieben sind und wir Ihr Zeugnis fertigstellen konnten. Bitte geben Sie uns hier unbedingt eine E-Mail-Adresse an, die Sie regelmäßig aufrufen (und nach Exmatrikulation auch noch aufrufen können). Eine Abholung Ihrer Unterlagen im Prüfungsbüro ist immer während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung möglich. Falls Sie nicht persönlich kommen können, besteht die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens mit Vollmacht zu beauftragen. Diese Vollmacht muss Ihre Originalunterschrift enthalten und verbleibt im Prüfungsbüro. Aufgrund der momentanen pandemie-bedingten Umstände ist eine persönliche Abholung momentan leider gar nicht oder nur eingeschränkt möglich.

    Ausgabe des Zeugnisses - Versand per Post

    Sie tragen das Risiko und die Kosten eines Versands Ihrer Zeugnis-Dokumente per Post! Die Zeugnisunterlagen können per Post verschickt werden, wenn Sie dem Prüfungsbüro einen frankierten Rückumschlag (dringend empfohlen Einschreiben Einwurf), Größe C4 mit Papprückwand zukommen lassen, der mit Ihrer aktuellen Adresse voradressiert ist. Schicken Sie bitte dazu den vorfrankierten Rückumschlag in einem separaten Umschlag an:

    Philipps-Universität Marburg
    Prüfungsbüro FB 03
    Ketzerbach 63
    35032 Marburg


    NEU: Gerne können Sie uns auch einfach eine elektronische Briefmarke zukommen lassen. Entweder per INTERNETMARKE oder per Porto-Code und uns diese mit Angabe Ihrer aktuellen Adresse per Mail zusenden.

    Sollten Ihre Unterlagen auf dem Postweg beschädigt werden oder verloren gehen, können wir Ihnen leider keine neuen Originale ausstellen. Sie könnten in einem solchen Fall lediglich eine Zweitschrift beantragen (siehe unter Punkt "Verlust der Zeugnisdokumente/Zweitschrift"). Daher können wir es Ihnen nur ausdrücklich empfehlen, die Sendung mit einer Nachverfolgung aufzugeben.  *Bitte informieren Sie sich über Preisänderungen und/oder Aufschläge bei der Post(z.Bsp. für Einwurfschreiben).

    Bestandteile der Zeugnisunterlagen

    Sie erhalten nach Abschluss Ihres Studiums folgende Unterlagen:

    Deutsches Zeugnis sowie eine englische Übersetzung (letzteres daher ohne Unterschrift!)
    Deutsche Urkunde sowie eine englische Übersetzung (letzteres daher ohne Unterschrift!)
    Diploma Supplement (deutsch mit Unterschrift und englisch ohne Unterschrift)

    Transcript of Records/Leistungsübersicht (deutsch und englische Übersetzung, beide mit Unterschrift)

    Verlust der Zeugnisdokumente / Zweitschrift

    Leider können wir Ihnen Ihre Zeugnisdokumente im Original nicht nochmals ausstellen. Sollten Sie Ihre Dokumente tatsächlich verloren haben, kann Ihnen eine sogenannte „Zweitschrift“ ausgestellt werden. Sie können in diesem Fall schriftlich eine Zweitschrift der Zeugnisdokumente beim Prüfungsbüro beantragen. Dies ist leider mit einer Gebühr von €50,-pro neu zu erstellendem Dokument/Seite verbunden. Weitere Informationen können Sie während unserer Sprechzeiten bei den Mitarbeiter*innen im Prüfungsbüro erfragen.

  • Exmatrikulation und Beurlaubung

    Bitte denken Sie unbedingt daran, sich nach Absolvieren aller Prüfungen zu exmatrikulieren. Es erfolgt KEINE automatische Exmatrikulation mit Erhalt des Zeugnisses, diese sollten Sie aktiv im Studierendensekretariat beantragen. Nur dann erhalten Sie eine offizielle Exmatrikulationsbescheinigung, die beispielsweise u.a. von der Rentenbehörde angefordert wird. Die Beantragung darf erst erfolgen, wenn ALLE Prüfungsleistungen eingereicht worden sind und wird zum Ende des Semesters oder zum "heutigen Tag" gültig. Eine Prüfung, die Sie ablegen, während Sie nicht immatrikuliert sind, ist ungültig!!! Hierzu informiert Sie gerne das Stud-i-fon, welches Sie unter 06421-2822222 erreichen.

Bitte beachten Sie die AKTUELLEN HINWEISE zu aufgrund von CORONA geänderten Studiums- und Prüfungsbedingungen auf der Webseite des Prüfungsbüros.