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Zulassungsbedingungen
Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Fachhochschulreife oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte |
vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Englischkenntnisse, Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen |
Aufnahmebeschränkung |
Ja. Höhere Fachsemester sind ggf. zulassungsfrei. Ob dies auf Ihren Studiengang zutrifft, entnehmen Sie bitte dieser Tabelle. |
1 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen Studiengang entscheidet die Universität.