11.02.2021 Call for Papers: 30. Kolloquium zur Polizeigeschichte

Call for Papers: 30. Kolloquium zur Polizeigeschichte

Polizei und Sicherheit in urbanen Räumen vom 18. bis 21. Jahrhundert
30. Kolloquium zur Polizeigeschichte
Marburg, 9.9.-11.9.2021

Veranstalter des 30. Kolloquiums zur Polizeigeschichte (9.9.-11.9.2021) ist der Lehrstuhl für Hessische Landesgeschichte an der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit dem Sonderforschungsbereich/Transregio 138 „Dynamiken der Sicherheit“ Gießen/Marburg Das Thema der diesjährigen Tagung lautet „Polizei und Sicherheit in urbanen Räumen vom 18. bis 21. Jahrhundert“. Neben den Themensektionen ist wie immer auch eine offene Sektion vorgesehen.
In der öffentlichen Diskussion, nicht nur im wissenschaftlichen Diskurs, hat seit langem die Vorstellung Eingang gefunden, dass städtische Räume nicht einfach nur ‚da‘ sind, festgefügten Containern vergleichbar, sondern Ergebnisse des Handelns von Menschen bzw. Institutionen, die in diesen Räumen interagieren. Diese konstruktivistische Sicht auf städtische Räume lässt sich an vielschichtigen Strukturierungen und Aneignungen politischer, sozioökonomischer und individueller Art festmachen, die zur Stadtentwicklung seit dem Ende des 18. Jahrhunderts beigetragen haben. In diesen urbanen Settings kommt der Polizei in Teilen Europas und in Nordamerika eine wachsende Bedeutung zu: Ihr wird das Gewaltmonopol ‚nach innen‘ zugerechnet, deren wesentliche Aufgabe seither die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung ist. Oft ist von einer Linearität dieser Entwicklung ausgegangen worden; die internationale Forschung stellt aber inzwischen auch die Unterschiedlichkeit und die Ungleichzeitigkeit verschiedener Entwicklungsstränge des Beziehungsgefüges von Polizei und
urbaner Sicherheit heraus.

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, HStaW 3008 1 16709
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, HStaW 3008 1 16709
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, HStaW 3008 1 16709

Im Zentrum des 30. Kolloquiums zur Polizeigeschichte stehen zwei Fragenkomplexe: Erstens geht es darum, wie die Polizei als Sicherheitsakteurin den städtischen Raum wahrnahm und definierte, und wie unterschiedlichste polizeiliche Maßnahmen sowie Strategien erörtert und schließlich praktisch umgesetzt wurden. Zweitens soll untersucht werden, wie diese Praktiken öffentlich bzw. von verschiedenen städtischen Öffentlichkeiten wahrgenommen wurden und wie auf sie reagiert wurde. Dabei können die nachfolgend skizzierten Aspekte und Leitfragen als thematische Orientierungen für einzureichende Beiträge dienen. Die umrissenen Probleme und Fragen lassen sich in unterschiedlichen lokalen, aber auch transnational-urbanen Kontexten erörtern.

Polizei als Sicherheitsakteurin

Die Vielfalt der Entwicklungsstränge spiegelt sich unter anderem darin wider, dass viele polizeiliche Aufgabenbereiche, darunter die allgemeine Gefahrenabwehr, die Kriminalitätsbekämpfung, der Straßenverkehr usw., im Zeitverlauf unterschiedlich gewichtet wurden. Um der Polizei als selbst- und fremddefinierte Sicherheitsakteurin in ihren historischen Bezügen, ihrer Aufgabenvielfalt, organisatorischen Breite und ihren spezifischen Sicherheitsrepertoires im urbanen Raum konkret nachspüren zu können, sind daher sowohl die Tätigkeits- bzw. Sicherheitsfelder der verschiedenen Polizeiorganisationen von Interesse als auch die Selbst- und Fremd-Wahrnehmungen der polizeilichen Praktiken. Welche Konsequenzen zog die Polizei aus ihrem Handeln und wie agierte sie im jeweiligen, mit dem Etikett „(Un-) Sicherheit“ umschriebenen Handlungsfeld praktisch?

Stadt als Sicherheitsraum

Soziale Spannungen, politische Auseinandersetzungen und gesellschaftliche Umbrüche, oft auch in gewalttätigen Formen, zeichneten sich besonders deutlich im (groß-)städtischen Raum bzw. in Hauptstädten ab. Städtischen sozialen Notlagen und wachsender Kriminalität stand häufig eine zunehmende konsum- und freizeitorientierte Massenkultur und Vergnügungsindustrie gegenüber. Aber auch das erhöhte Straßenverkehrsaufkommen in den Städten resultierte in Konstellationen, die als erhebliche Sicherheitsprobleme wahrgenommen wurden und dadurch polizeilichen Handlungsdruck erzeugten. Hier ist zu fragen: Wie wurde die Stadt als (Un-)Sicherheitsraum zu verschiedenen Zeiten von polizeilichen, politischen und gesellschaftlichen Akteuren gedeutet und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Ruhe und Ordnung oder auch staatliche und städtische Sicherheitsversprechen durchzusetzen?

Sicherheitsdiskurse und Polizeiwissen

Sicherheit war kein überzeitlicher und essentieller Zustand, sondern vielmehr als historisch wandelbares gesellschaftliches Konstrukt zu verstehen, getragen von den Wechselwirkungen zwischen praktischen Handlungen und deren Wahrnehmungen. „Versicherheitlichung“ (securitization) soll hier als ein Ergebnis des Zusammenwirkens polizeilicher, politischer und gesellschaftlicher Diskurse und konkreter Handlungen begriffen werden. Diese Interaktionen konstituierten verschiedene Sicherheitspolitiken. Als selbst- oder fremddefinierte Sicherheitsexpertin stützte sich die Polizei bei ihrer Arbeit sowohl auf praktische Erfahrung als auch auf unterschiedliche Wissensbestände und -formen, unter anderem auf wissenschaftlich fundiertes Wissen im Zuge einer Verwissenschaftlichung der Polizeiarbeit seit den 1970er Jahren. Wie wurde polizeiliches „Stadtwissen“ konstruiert und reflektiert (in Polizeiberichten, in der polizeilichen Aus- und Fortbildung, in den Polizei-Wissenschaften etc.)? Wie wurde dieses Wissen in die Öffentlichkeit (Regierungen, Stadträte, Zeitungen, sozialen Bewegungen etc.) eingebracht und dort diskutiert bzw. genutzt? Wann und wo entstanden welche urbanen Versicherheitlichungsdiskurse und polizeilichen Sicherheitsregime?

Bitte senden Sie Ihren Referatsvorschlag (inkl. einer einseitigen Zusammenfassung und einer kurzen biografischen Notiz) unter dem Betreff „30. Kolloquium zur Polizeigeschichte“ bis zum 30. April 2021 an die folgende E-Mail-Adresse: . Die Übernahme der Reise- und Übernachtungskosten für angenommene Referentinnen und Referenten ist beabsichtigt. Falls eine Präsenzveranstaltung pandemiebedingt nicht möglich sein sollte, wird die Veranstaltung digital stattfinden. Eine themenbezogene Publikation ist vorgesehen.

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