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FAQs

Fragezeichen
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Zulassungsvoraussetzungen

  • Kann ich mit einem Abschluss in meinem Bachelorstudiengang Klinische Linguistik studieren?

    Verschiedene Bachelorstudiengänge werden als passende Voraussetzungen für den Masterstudiengang Klinische Linguistik anerkannt. Einschlägig sind Studiengänge aus den Bereichen Sprachwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Sprachtherapie oder Kognitionswissenschaft. Unabhängig vom Bachelorstudiengang ist entscheidend, ob Sie die konkreten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen können.
    Wir können Ihnen nicht pauschal vorab mitteilen, ob einzelne Studiengänge an bestimmten Universitäten geeignet sind, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu ist es notwendig, dass Sie im Einzelnen überprüfen, ob die Lehrinhalte Ihres Bachelorstudiengangs die Zulassungsvoraussetzungen umfassen.

  • Woher weiß ich, ob ich die Zulassungsvoraussetzungen erfülle?

    Bitte setzen Sie sich zunächst mit der Auflistung der Zulassungsvoraussetzungen auseinander. Um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob Sie die einzelnen Voraussetzungen erfüllen, laden Sie bitte die Checkliste herunter. Dort können Sie separat für die einzelnen Bereiche aufführen, welche Lehrveranstaltungen Sie mitbringen und welche ggf. noch fehlen. So erhalten Sie selbst einen Überblick.

  • Woher weiß ich, ob Lehrveranstaltungen aus meinem Bachelorstudium für die geforderten Bereiche der Zulassungsvoraussetzungen einschlägig sind?

    Alle Zulassungsvoraussetzungen orientieren sich eng an den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes für die Anerkennung von sprachtherapeutischen Studiengängen. Daher müssen Ihre Nachweise möglichst genau zu den auf unserer entsprechenden Webseite genannten Bereichen passen. Wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Lehrveranstaltungen passend sind, können Sie uns die ausgefüllte Checkliste per E-Mail zu einer unverbindlichen Voransicht schicken. Wir geben dann eine vorläufige Einschätzung ab, die jedoch nicht die Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen nach Eingang der Bewerbung vorwegnimmt.
    Studierende des Studienganges B.A. Sprache und Kommunikation der Philipps-Universität Marburg finden hier weitere Hinweise für die Belegung von Veranstaltungen in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und sprachtherapeutische Handlungskompetenzen.

  • Kann ich fehlende Zulassungsvoraussetzungen während des Masterstudiums Klinische Linguistik nachholen?

    Fehlende Zulassungsvoraussetzungen bis zu einem Umfang von 6 Leistungspunkten (LP) aus einem Bereich (Psychologie, Pädagogik oder sprachtherapeutische Handlungskompetenzen) müssen in den ersten beiden Semestern des Masterstudiums nachgeholt werden. Fehlen mehr als 6 LP, kann keine Zulassung erfolgen.
    Ein Nachholen von 6 LP während des Masterstudiums ist aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht ganz unproblematisch. Daher empfehlen wir Bewerber/innen, sich möglichst mit vollständigen Voraussetzungen zu bewerben, um den Studienablauf zu erleichtern.

  • Kann ich fehlende Zulassungsvoraussetzungen vor Beginn des Masterstudiums nachholen?

    Bei vielen Bachelorstudiengängen ist es nur schwer möglich alle Bereiche, die in den Zulassungsvoraussetzungen gefordert sind, abzudecken. Daher sollten Sie sich bei Interesse an einer Bewerbung rechtzeitig darüber informieren, ob und wie Sie die geforderten Bereiche innerhalb oder außerhalb Ihres Bachelorstudiums belegen können.
    Wenn Sie in Ihrem Bachelorstudiengang nicht die Möglichkeit haben, alle Bereiche regulär zu erwerben, sollten Sie versuchen, an Ihrer Universität (z.B. an anderen Fachbereichen oder Instituten) entsprechende Veranstaltungen extracurriculär (also außerhalb Ihres Bachelorprogramms) zu belegen. Dies kann z.B. im Rahmen von Exportmodulen, Nebenfachregelungen o.ä. geschehen.
    Wenn Sie auf diese Weise die geforderten Leistungspunkte erwerben können, legen Sie die Nachweise Ihrer Bewerbung bei. Die Veranstaltungen können anerkannt werden, die Noten verändern die Abschlussnote, die aus dem Bachelorzeugnis hervorgeht, nicht.
    Für Studierende des B.A. Sprache und Kommunikation an der Universität Marburg ist es möglich, bei einer entsprechenden Studiengangsplanung alle Bereiche innerhalb des Bachelorstudiums abzudecken. Ggf. können Sie erwägen, in diesen Bachelorstudiengang zu wechseln. In diesem Fall wenden Sie sich an:

    Dr. Barbara Leupold
    Philipps-Universität Marburg
    Wilhelm-Röpke-Straße 6 A, Raum 05A11
    35032 Marburg
    Tel.: +49 (0) 6421 28 24521
    E-Mail: leupold@uni-marburg.de

    Dr. Anna Wolanska
    Philipps-Universität Marburg
    Wilhelm-Röpke-Straße 6 A, Raum 08A11
    35032 Marburg
    Tel.: +49 (0) 6421 28 24666
    E-Mail: wolanska@uni-marburg.de

  • Ich habe bestimmte Veranstaltungen absolviert, verfüge aber zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über die Nachweise. Was tun?

    Wenn Sie Veranstaltungen, die zu den Zulassungsvoraussetzungen zählen, absolviert haben, aber die Leistungsnachweise dafür noch ausstehen, legen Sie der Bewerbung bitte ein Schreiben der jeweiligen Dozenten oder des Prüfungsamtes bei, aus dem hervorgeht, dass Sie die entsprechende Veranstaltung besucht und eine Leistung erbracht haben und dass nach positiver Begutachtung der Leistung ein endgültiger Nachweis über die Leistungspunkte ausgestellt werden kann. In diesem Fall gelten die Voraussetzungen im Bewerbungsverfahren als vorläufig erfüllt, im Falle der Vergabe eines Studienplatzes müssen die endgültigen Nachweise dann zu Studienbeginn vorgelegt werden.

  • Ist eine Benotung Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungspunkten?

    Nein, eine Benotung ist nicht unbedingt erforderlich.

  • Können auch Veranstaltungen ohne Leistungspunkte als Zulassungsvoraussetzung anerkannt werden?

    Nein, die Nachweise für Veranstaltungen, die als Zulassungsvoraussetzung gewertet werden sollen, müssen mit Leistungspunkten belegt sein.

  • Können Veranstaltungen bzw. die darin erworbenen Leistungspunkte verschiedenen Themenbereichen gleichzeitig zugeordnet werden, wenn die Veranstaltung zu mehr als einem Bereich passen würde (z.B. „sprachtherapeutische Handlungskompetenzen“ und „Linguistik“)?

    Nein, jeder Punkt kann jeweils nur einem Bereich zugeordnet werden. Allerdings kann eine Gesamtzahl von Leistungspunkten, die in einer Veranstaltung erworben wurden, geteilt und die Teilpunktzahlen dann verschiedenen (passenden) Bereichen zugeordnet werden.

  • Was ist bei der Wahl des Themas der Bachelorarbeit zu beachten?

    Für die Bewerbung ist es wesentlich, dass Sie Ihre Bachelorarbeit zu einem linguistischen, kommunikationswissenschaftlichen oder klinischen (Sprachpathologie) Thema verfasst haben, z.B. in den Bereichen kognitive Linguistik / Psycholinguistik / Neurolinguistik.

  • Kann das Praktikum nachgeholt werden?

    Nein, das Hospitationspraktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung und kann nicht nachgeholt werden. Ohne Praktikumsnachweis ist keine Zulassung möglich. Sollten Sie das Praktikum zwischen Bewerbungsende, jedoch vor Studienbeginn (d.h. zwischen Bachelor- und Masterstudium) absolvieren, legen Sie Ihrer Bewerbung eine schriftliche Bestätigung der Praktikumsstelle bei, aus der hervorgeht, wann und wo Sie das Praktikum machen werden. In diesem Fall wird das Praktikum vorläufig anerkannt, im Falle der Vergabe eines Studienplatzes muss der endgültige Praktikumsnachweis zu Studienbeginn vorgelegt werden.

  • Was muss ich bei der Suche nach einer Praktikumsstelle beachten?

    Das Hospitationspraktikum vor Beginn des Studiums soll Ihnen Gelegenheit geben, verschiedene Störungsbilder kennen zu lernen und bei der Diagnostik und Therapie von Sprach- und Sprechstörungen zu hospitieren. Sie können und sollen jedoch noch keine eigenen Sprachtherapien durchführen, da Sie dazu noch keine Qualifikationen erworben haben! Bitte machen Sie dies bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz deutlich. Erst in den externen Praktika im Rahmen des Masterstudiums sollen Sie selbst unter Supervision Therapie und Diagnostik übernehmen. Ziel des Hospitationspraktikums ist es, das Arbeitsfeld kennen zu lernen und zu reflektieren, ob die sprachtherapeutische Tätigkeit Ihren Fähigkeiten und Interessen entgegen kommt.

  • Muss das phoniatrische Gutachten von einem Phoniater ausgestellt werden?

    Benötigt werden zwei fachärztliche Aussagen:
    1) eine Bescheinigung über unbeeinträchtigtes Hörvermögen und
    2) eine Bescheinigung über die stimmliche und artikulatorische Eignung für einen Sprechberuf.
    Ein phoniatrisches Gutachten enthält in der Regel beide Aussagen.
    Das Hörgutachten (Punkt 1) kann auch separat durch einen HNO-Arzt erstellt werden. Die Beurteilung der stimmlichen und artikulatorischen Eignung (Punkt 2) kann jedoch nur durch einen Phoniater (notfalls durch einen HNO-Arzt mit einer ausgewiesenen Spezialisierung für Sprach- Stimm- und Sprechstörungen) erfolgen.

  • Wie weise ich meine Englischkenntnisse nach?

    In der Regel über das Abiturzeugnis. Können Sie die Englischkenntnisse nicht über den Schulunterricht nachweisen, gelten folgende Informationen.

  • Kann ich mich als Nicht-Muttersprachler/in des Deutschen bewerben?

    Nicht-Muttersprachler und Nicht-Muttersprachlerinnen müssen Deutschkenntnisse durch DSH 3, ein TestDaF-Ergebnis von mindestens 2×4 und 2×5 oder einen Abschluss eines deutschsprachigen Studiums an einer deutschen Hochschule nachweisen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass unser Studiengang Sprachtherapeut/innen ausbildet, die von den gesetzlichen deutschen Krankenkassen anerkannt werden. Daher ist es unbedingt erforderlich, über Deutschkenntnisse auf einem sehr hohen Niveau, d.h. auf einem muttersprachähnlichen Level, zu verfügen. Andernfalls ist es nicht möglich, adäquat therapeutisch mit sprachgestörten deutschsprachigen Patient/innen zu arbeiten und Praktikumsplätze in deutschsprachigen Einrichtungen zu bekommen.

  • Werden Studienleistungen aus dem Ausland als Zulassungsvoraussetzungen anerkannt?

    Informationen über die generelle Anerkennung ausländischer Studienleistungen erhalten Sie bei der Fachbereichsbeauftragten für Studienberatung (Bachelor- und Masterstudiengänge):

    Dr. Barbara Leupold
    Philipps-Universität Marburg
    Wilhelm-Röpke-Straße 6 A, Raum 05A11
    35032 Marburg
    Tel.: +49 (0) 6421 28 24521
    E-Mail: leupold@uni-marburg.de

    Die inhaltlichen Voraussetzungen für den Masterstudiengang Klinische Linguistik gelten in gleicher Weise.

Bewerbungsverfahren

  • Wie läuft die Bewerbung ab?

    Für ein Studium an der  Universität Marburg bewerben Sie sich (bei Vorliegen eines deutschen Hochschulabschlusses) ausschließlich im Online-Verfahren auf uni-assist e.V. Aufgrund der Zulassungsbeschränkung (NC) müssen beglaubigte Kopien als Dokumente eingereicht bzw. hochgeladen werden! Genauere Informationen zum Bewerbungsvorgang finden Sie hier.

    Parallel senden Sie bitte einen Ausdruck (!) Ihrer Bewerbungsunterlagen direkt an:

    Universität Marburg
    AG Klinische Linguistik
    z.Hd. Prof. Dr. Christina Kauschke
    Pilgrimstein 16
    35032 Marburg

    Die zusätzliche Einsendung der Bewerbungsunterlagen an die AG Klinische Linguistik ersetzt nicht das offizielle Bewerbungsverfahren über uni-assist e.V., sie beschleunigt jedoch die Prüfung der inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen.

    Bewerbungsschluss für das kommende Wintersemester ist jeweils der 15. Juli.

    Das Bewerbungsverfahren verläuft dann in drei Stufen:

    1.       Prüfung der formalen Voraussetzungen durch uni-assist e.V. und das Studierendensekretariat: Zunächst werden die Unterlagen hinsichtlich der formalen Voraussetzungen (z.B. Bachelorstudium, Sprachkenntnisse, Vollständigkeit der Unterlagen etc.) geprüft. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig und korrekt sind. Sollten formale Fehler auftreten (z.B. unzureichende Art der Beglaubigungen, fehlende Unterschrift auf dem Antrag, zu später Eingang der Bewerbung o.ä.), wird Ihre Bewerbung nicht weiter bearbeitet! Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat:
    Biegenstr. 10, Tel. 06421/28 22222
    Sprechzeiten: Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
    studierendensekretariat@verwaltung.uni-marburg.de
    Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu bewerben. Sollte im Laufe der formalen Prüfung auffallen, dass Unterlagen unvollständig sind, werden Sie ggf. von uni-assist dazu aufgefordert, fehlende oder unzureichende Unterlagen noch während der laufenden Bewerbungsfrist nachzureichen. Sollten Sie sich jedoch erst kurz vor Bewerbungsschluss beworben haben, wird Ihre Bewerbung evtl. erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet; ein Nachreichen ist jedoch nur im Rahmen der festgelegten Frist (bis 15.07.) möglich.

    2.       Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen durch die AG Klinische Linguistik (für den Prüfungsausschuss): Nachdem das Ergebnis der formalen Prüfung positiv ausgefallen ist, kann die inhaltliche Prüfung einsetzen. Dazu prüfen wir individuell die Voraussetzungen in den Bereichen Linguistik, Psycholinguistik, Psychologie, Sonderpädagogik und Handlungskompetenzen, das Praktikum, die medizinischen Gutachten sowie die Einschlägigkeit des Themas der Bachelorarbeit anhand der eingereichten Dokumente. Vergessen Sie nicht die ausgefüllte Checkliste! Bitte legen Sie außerdem ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf bei.
    Nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung werden diejenigen Bewerber als zulassungsfähig bewertet, die über die notwendigen Voraussetzungen verfügen. Ggf. können Auflagen zum Nachholen von maximal 6 LP gemacht werden.

    3.       Alle Bewerber/innen, die nach der Prüfung der formalen und der inhaltlichen Voraussetzungen als zulassungsfähig bewertet wurden, nehmen am NC-Verfahren teil. Dabei stehen 20 Studienplätze zur Verfügung, die im Wesentlichen an die zulassungsfähigen Bewerber/innen mit den besten Abschlussnoten vergeben werden. Das NC-Verfahren erfolgt nach der hessischen Vergabeverordnung. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten haben, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid vom Studierendensekretariat. Wenn Sie den Studienplatz annehmen wollen, haben Sie danach zwei Wochen Zeit um sich zu immatrikulieren.

     4. Sollten nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht alle 20 Studienplätze im Rahmen des NC-Verfahrens vergeben werden, erfolgt ein Losverfahren zur Vergabe der restlichen Studienplätze. In diesem Fall sind Neubewerbungen und Wiederbewerbungen möglich. Sollten Sie also zunächst aufgrund formaler Fehler oder fehlender Unterlagen nicht zugelassen worden sein, können Sie sich dann ein weiteres Mal bewerben bzw. fehlende Unterlagen nachreichen. Die Fristen hierzu entnehmen Sie bitte dieser Seite.

  • Wie und wo erhalte ich korrekte Beglaubigungen für meine Bewerbung und welche Dokumente müssen belaubigt werden?

    Sie bewerben sich über uni assist nach deren Vorgaben mit beglaubigten Kopien. Dazu finden Sie Informationen auf den Webseiten von uni assist. Allerdings müssen nicht alle Dokumente beglaubigt werden. Ausnahmen stellen u.a. die Praktikumsbescheinigung sowie das phoniatrische Gutachten dar. Die Bewerbung erfolgt bei uni-assist e.V. seit dem SoSe2021 ausschließlich online. Es bedarf keiner Papierunterlagen mehr, da die Echtheit der Dokumente bei Einschreibung geprüft wird.

  • Wie erfahre ich, ob ich einen Studienplatz bekommen habe?

    Sollten Sie einen Studienplatz erhalten haben, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid vom Studierendensekretariat. Wenn Sie den Studienplatz annehmen wollen, haben Sie danach zwei Wochen Zeit um sich zu immatrikulieren.

Der Studiengang MA Klinische Linguistik

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