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Foto: David Maurer

Promotion am FB 09

Kontakt zur Geschäftsstelle
Akad. Prüfungsamt
Tel. 06421-28 25914

Promotionsordnung (ab 28.04.2021): Germanistik und Kunstwissenschaften (09)
Promotionsordnung (ab 10.12.2008):
Germanistik und Kunstwissenschaften (09)

(Die Promotionsordnung ist am 26.06.2021 in Kraft getreten; gleichzeitig trat die Promotionsordnung des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften vom 10.12.2008 außer Kraft. Doktorandinnen und Doktoranden, die vor In-Kraft-Treten der neuen Promotionsordnung als Doktorandinnen oder Doktoranden angenommen oder zur Promotion zugelassen wurden, können ihr Promotionsverfahren nach den bisherigen Bestimmungen beenden.) 

Meldung als Doktorand/in (Annahmegesuch)

- Antragsformular 'Gesuch um Annahme als Doktorandin/Doktorand'
- Betreuungsvereinbarung

Bitte reichen Sie alle Unterschriften im Original ein.
Unterlagen sind dem Antrag in beglaubigter Kopie beizufügen.

Die Registrierung in Marvin erfolgt erst nach Ihrer Annahme als Doktorand/in - Infos hierzu erhalten Sie mit Ihrem Annahmebescheid.

Informationen des "International Office" für internationale Interessentinnen und Interessenten: bitte hier klicken

Meldung zur Promotion (Einleitung des Verfahrens)

obligatorisch:
1.) Formular zur Einleitung des Promotionsverfahrens (Antrag)

Diesem Antrag sind weitere Unterlagen gem. § 10 beizufügen:
2.) Bescheinigung der Annahme als Doktorandin oder Doktorand
3.) Die Dissertation oder die Dissertationsleistung nach §§ 8 und 9 in mind. drei gedruckten Exemplaren, gebunden und mit einem Titelblatt versehen, sowie in elektronischer Fassung
4.) Erklärung gem. § 10 Abs. 1 c
5.) Eidesstattliche Versicherung gem. § 10 Abs. 1 d (in Dissertation eingebunden)
6.) Lebenslauf gem. § 10 Abs. 1 e
7.) ggf. Nachweis über Erfüllung von Auflagen gem. § 5 Abs. 5
8.) Fragebogen für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten für die Statistik des Hessischen Statistischen Landesamtes
9.) Bereitschaftserklärung der Gutachterinnen und Gutachter/Prüferinnen und Prüfer sowie eines weiteren prüfungsberechtigten Mitgliedes des Fachbereichs 09

Erläuterungen zum weiteren Procedere des Promotionsverfahrens (nach Einleitung des Promotionsverfahrens)

Veröffentlichung der Dissertation

- Grundsätze zur Veröffentlichung von Dissertationen

- Druckreifevermerk (zur Einreichung im Prüfungsamt) - Druckerlaubnis für Dissertation (schriftliche Einverständniserklärung der/des Erstbetreuerin/Erstbetreuers vor Drucklegung)


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Die folgenden Formulare (Einleitung des Promotionsverfahrens) gelten ausschließlich für die außer Kraft getretene Promotionsordnung vom 10.12.2008:


Meldung zur Promotion (Einleitung des Verfahrens)

obligatorisch:
1.) Formular zur Einleitung des Promotionsverfahrens (Antrag)

Diesem Antrag sind weitere Unterlagen gem. § 9 beizufügen:
2.) Bescheinigung der Annahme als Doktorandin/Doktorand (Kopie)
3.) Die Dissertation gem. § 9 (möglichst dreifach) oder die Dissertationsleistung nach § 8 in mind. drei gedruckten Exemplaren, gebunden und mit einem Titelblatt versehen
4.) Erklärung gem. § 9 Abs. 2 c, ob schon früher eine Promotion versucht wurde, ggf. mit Angaben über Zeitpunkt, Hochschule, Dissertationsthema und Ergebnis dieses Versuches (formlos)
5.) Eidesstattliche Versicherung gem. § 9 Abs. 2 d (Muster) (in Dissertation eingebunden)
6.) Lebenslauf gem. § 9 Abs. 2 e
7.) Ggf. Nachweis über Erfüllung von Auflagen gem. § 5, Abs. 6
8.) Fragebogen für Prüfungskandidaten für die Statistik des Hessischen Statistischen Landesamtes
9.) Bereitschaftserklärung der Gutachterinnen und Gutachter/Prüferinnen und Prüfer sowie eines weiteren prüfungsberechtigten Mitgliedes des Fachbereichs 09