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Häufige Fragen im Bachelorstudiengang
Gibt es Nachreichfristen für Scheine aus dem laufenden Semester?
Ja, s. hierzu Fristsetzung in den Meldeformularen
Erhalte ich die Gutachten zu meiner Bachelorarbeit in Kopie oder zur Einsicht vom Prüfungsamt?
Keine Herausgabe der Gutachten an Prüfungskandidat*innen durch das Prüfungsamt. Bitte fragen Sie Ihre Prüfer*innen.
ECTS-Datenabschriften (Transcripts of Records)
Selbstbedienungsfunktionen: Aus Marvin können Sie sich eine Reihe von Dokumenten und Bescheinigungen selbst herunterladen, u.a. Transcripts of Records und einen vollständigen Leistungsnachweis.
Wieviel Exemplare der Abschlussarbeit müssen eingereicht werden?
Zwei Exemplare
Muss das Thema der Bachelorarbeit persönlich abgeholt werden?
Ja, oder per Vollmacht. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können (Personalausweis).
Erhalte ich meine eingereichten Scheine im Original wieder zurück?
Soweit noch Scheine einzureichen sind, werden sie in Kopie eingereicht und verbleiben in der Prüfungsakte.
Werden Zeugnisse/Urkunden verschickt?
Nein, die Zeugnisse/Urkunden müssen generell im Prüfungsamt abgeholt werden. Dies ist auch per Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können (Personalausweis).
Bestätigung der Regelstudienzeit über das Prüfungsamt?
Nein. Andere Universitäten können sich über die veröffentlichten Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen unter https://www.uni-marburg.de/fb09/studium/studienordnungen informieren. Allgemeine Regelungen, die auf offiziellen Webseiten des Fachbereichs oder der Philipps-Universität Marburg zugänglich sind, werden nicht bescheinigt.
Exmatrikulation im Prüfungsamt?
Nein, im Studierendensekretariat, s. https://www.uni-marburg.de/de/studium/studienorganisation/formalia/exmatrikulation
Bestätigung eines studienrelevanten Praktikums?
Bitte an die Studienberatung wenden
Wie stelle ich einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für meine Bachelorarbeit?
Es ist unverzüglich ein begründeter Antrag an den/die Vorsitzende/n des B.A.-Ausschusses zu stellen.
- Dem Antrag ist ein ärztliches Attest hinzuzufügen.
- Die/der BetreuerIn muss auf dem Antrag gegenzeichnen
… das obligatorische Beratungsgespräch hat stattgefunden, usw.
Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist der Bachelor-/MasterarbeitWie hoch ist die Höchstverlängerung?
Höchstens die Hälfte (50%) der Bearbeitungszeit, ansonsten der attestierte Zeitraum.
Müssen die Termine der Disputation dem Prüfungsamt bekanntgeben werden?
Ja, die Termine der Disputation müssen dem Prüfungsamt rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt werden