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Häufige Fragen im Masterstudiengang
Gibt es Nachreichfristen für Scheine aus dem laufenden Semester?
Ja, s. hierzu Fristsetzung in den Meldeformularen unter http://www.uni-marburg.de/fb09/pruefungsamt/formulare
Erhalte ich die Gutachten zu meiner Masterarbeit in Kopie oder zur Einsicht vom Prüfungsamt?
Durch das Prüfungsamt erfolgt keine Herausgabe der Gutachten an Prüfungskandidaten. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre PrüferInnen.
ECTS-Datenabschriften (Transcript of Records)
Selbstbedienungsfunktionen: Aus Marvin können Sie sich eine Reihe von Dokumenten und Bescheinigungen selbst herunterladen, u.a. Transcripts of Records und einen vollständigen Leistungsnachweis.
Wieviele Exemplare der Masterarbeit müssen eingereicht werden?
Es müssen zwei Exemplare eingereicht werden.
Muss das Thema der Masterarbeit persönlich abgeholt werden?
Das Thema der Masterarbeit muss persönlich, oder durch eine bevollmächtige Person abgeholt werden. Die bevollmächtigte Person muss sich hierbei ausweisen können (Personalausweis). Eine postalische Zusendung ist nicht möglich.
Erhalte ich meine eingereichten Scheine im Original wieder zurück?
Sofern noch Scheine einzureichen sind, werden sie in Kopie eingereicht und verbleiben in der Prüfungsakte.
Werden Zeugnisse/Urkunden verschickt?
Nein, die Zeugnisse/Urkunden müssen generell im Prüfungsamt abgeholt werden. Dies ist auch per Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können (Personalausweis).
Erhalte ich eine Bestätigung der Regelstudienzeit über das Prüfungsamt?
Nein. Andere Universitäten können sich über die veröffentlichten Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen unter https://www.uni-marburg.de/fb09/studium/studienordnungen informieren. Allgemeine Regelungen, die auf offiziellen Webseiten des Fachbereichs oder der Philipps-Universität Marburg zugänglich sind, werden nicht bescheinigt.
Läuft die Exmatrikulation über das Prüfungsamt?
Nein, die Exmatrikulation erfolgt im Allgemeinen Studierendensekretariat, s. https://www.uni-marburg.de/de/studium/studienorganisation/formalia/exmatrikulation
Wo erhalte ich die Bestätigung eines studienrelevanten Praktikums?
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Studienberatung
Wie stelle ich einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für meine Masterarbeit?
Es ist unverzüglich ein begründeter Antrag an den/die Vorsitzende/n des M.A.-Ausschusses zu stellen.
- Dem Antrag ist ein ärztliches Attest hinzuzufügen.
- Der Betreuer muss auf dem Antrag gegenzeichnen.
… das obligatorische Beratungsgespräch hat stattgefunden, usw.
Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist der Bachelor-/MasterarbeitWie hoch ist die Höchstverlängerung?
Höchstens um die Hälfte (50%) der Bearbeitungszeit darf verlängert werden, ansonsten der attestierte Zeitraum.
Müssen die Termine der Disputation dem Prüfungsamt bekanntgegeben werden?
Ja, die Termine der Disputation müssen dem Prüfungsamt rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt werden