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Informationen zum Corona-Virus – FB10

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Verfahren, Ausnahmen und Sonderregelungen am Fachbereich Fremdsprachliche Philologien. Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums am FB10 Veranstaltungen oder Exportmodule anderer Fachbereiche belegen, gelten hierfür i.d.R. die Vorgaben des jeweils anbietenden Fachbereiches.

Anwesenheitspflicht in Online-Veranstaltungen

Es gelten weiterhin die Regelungen der Prüfungsordnung zu den Modulen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nur in den Fällen, in denen sie ausdrücklich in der Prüfungsordnung geregelt ist. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte Ihre Studienberatung.
(Stand: 23.04.2020)

Modulvoraussetzungen

Wenn Sie im Wintersemester 2019/2020 ein Modul belegt haben, die Prüfung aber aufgrund der Corona-Situation nicht absolvieren konnten und dieses Modul aufgrund der dann fehlenden Modulvoraussetzungen ein Studienhemmnis für Ihr Sommersemester 2020 darstellt, kontaktieren Sie das Prüfungsbüro und legen sie entsprechende Nachweise vor, dass Sie die Prüfung aus Corona-Gründen nicht ablegen konnten. Ihnen kann dann ausnahmsweise eine Teilnahme an weiterführenden Modulen ohne vorliegende Voraussetzungen ermöglicht werden.
(Stand: 23.04.2020)

Für Fehlende Voraussetzungen für das Wintersemester 2020/2021 sowie spätere Semester gilt die selbe Ausnahmeregelung, allerdings sind hier die Studienberatungen Ihre Ansprechstelle.
(Stand: 23.04.2020)

Abschlussarbeiten

Bachelor- und Masterarbeiten dürfen ab sofort auch digital als pdf-Datei eingereicht werden. Die Abgabe erfolgt hierbei per E-Mail von der @students-Adresse an das Prüfungsbüro. Das Datum des Eingangs der E-Mail gilt hierbei als das Abgabedatum. Voraussetzung für die erfolgreiche Abgabe ist die Einbindung der Unterschrift in der Plagiatserklärung. Sollten Studierende keine Möglichkeit zum Druck der Plagiatserklärung haben, so kann diese auch mit der Hand abgeschrieben und unterschrieben werden und als von der Arbeit getrenntes Foto per E-Mail eingereicht werden.
Sollte die Dateigröße der Arbeit einen Versand per E-Mail unmöglich machen, kann die Abgabe auch auf anderem Weg erfolgen (Hessenbox, ILIAS-Einreichung, nicht: Dropbox). Bitte kontaktieren Sie bei Fragen hierzu das Prüfungsbüro.
Die ausgedruckte Fassung der Arbeit muss nachgereicht werden, sobald dies möglich ist. Die Druckfassung darf sich nicht von der digital eingereichten Fassung unterscheiden. Die Ausgabe der Zeugnisse und Urkunden kann erst erfolgen, sobald die Druckfassung im Prüfungsbüro eingegangen ist. (Stand: 30.04.2020)

Formular zur Zustimmung zur Änderung der Prüfungsform

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