Hauptinhalt

Zulassung zum Prüfungsverfahren

Foto: Colourbox.de

Eine Checkliste zum Ablauf des Promotionsverfahrens finden sie hier.

Um die Zulassung zum Prüfungsverfahren zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Diesem sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • die Dissertation in 5 Exemplaren (gebunden und mit Titelblatt versehen)
  • PDF-Dokument der gedruckten Dissertation
  • eine Erklärung, ob schon früher eine Dissertation versucht wurde
  • eine Versicherung, dass die vorgelegte Dissertation selbst und ohne fremde Hilfe verfasst wurde (siehe Vorlage Titelblatt)
  • Nachweis der Eignungsfeststellung bei besonderen Auflagen 

Diese Unterlagen sind im Original oder amtlich beglaubigt vorzulegen.

Allgemeine Hinweise zum Inhalt der Dissertation:

  • Die Dissertation muss mit einem festen Einband (z.B. Heißleimklebebindung) in DIN A4-Format gebunden sein
  • Schnellhefter oder Ringbindung sind nicht gestattet
  • Das Titelblatt muss entsprechend der Vorlage gestaltet sein
  • Erklärung, ob schon früher eine Dissertation versucht wurde. Diese muss in jedem Exemplar unterschrieben werden
  • Hinweis auf die Gutachter und Datum der Annahme und der mündlichen Prüfung. Ein Beispiel dafür finden sie hier.

Hinweise zum Ablauf der Disputationen:

  • es müssen min 50% der Mitglieder Kommission sowie der/die Doktorand*in persönlich anwesend sein
  • Die Einrichtung einer Videoschaltung ist möglich, für die Organisation ist der/die Doktorand*in selbst verantwortlich

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Promotionsprüfungsamt gerne zur Verfügung.