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Klinische Prüfung nach dem Medizinproduktegesetz
Die klinische Prüfung von Medizinprodukten muss nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) erfolgen. Anträge müssen nach den gesetzlichen Vorgaben (siehe Verordnung über Prüfung von Medizinprodukten) beim deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingereicht werden. Weiterführende Informationen beim Arbeitskreis medizinischer Ethik-Kommissionen.