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Philipp Schwartz-Initiative für gefährdete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

COLOURBOX4169911, Fotografin: Nataliya Dvukhimenna

Mit der Philipp Schwartz-Initiative erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, gefährdete Forschende im Rahmen eines Fellowships aufzunehmen. Das Programm wurde 2015 von der Alexander von Humboldt-Stiftung und dem Auswärtigen Amt ins Leben gerufen, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die in ihren Herkunftsländern nachweislich erheblicher und anhaltender persönlicher Gefährdung ausgesetzt sind, die Möglichkeit zur eröffnen, ihre Arbeit an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortzusetzen.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind ausschließlich wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass gefährdete Forschende sich nicht direkt bewerben können. Sie müssen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Philipps-Universität Marburg beim Dezernat für International Angelegenheiten und Familienservice nominiert werden. Die Antragstellung bei der Alexander von Humboldt-Stiftung erfolgt ausschließlich über das Dezernat für Internationale Angelegenheiten und Familienservice (Kontakt siehe unten).

  • Wer kann für ein Philipp Schwartz-Fellowship nominiert werden?

    Nominiert werden können Forscherinnen und Forscher aus Ländern außerhalb der EU, die nachweisbar erheblicher und akuter Gefährdung ausgesetzt sind. Eigenbewerbungen durch Forscherinnen und Forscher selbst sind nicht möglich.

     

    Darüber hinaus müssen Kandidatinnen und Kandidaten für ein Philipp Schwartz-Fellowship folgende Kriterien erfüllen:

    • Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent). Bei juristischen oder medizinischen Promotionen ist die Äquivalenz zu einer Forschungspromotion nachzuweisen.
    • Die Person hält sich zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als fünf Jahre außerhalb des Heimatlandes auf; „Bildungsinländer“ sind ausgeschlossen.
    • Sprachkenntnisse, die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind.
    • Wissenschaftliche Qualifikationen (z. B. Publikationen)
    • Potenzial zur Integration in den (wissenschaftsbezogenen) Arbeitsmarkt
  • Gefährdungsnachweise und Gefährdungsprüfungen

    Als Beleg für die Bedrohung gelten entweder

    • ein aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht, oder
    • ein glaubwürdiger, nicht mehr als 12 Monate vor Antragsschluss erstellter Nachweis der Gefährdung von dritter Stelle, z. B. Dokumentation durch das Scholars at Risk Network (SAR) oder den Council for At-Risk Academics (CARA)

     

    Gefährdungsnachweise: Aufgrund der vielfältigen weltweiten Krisen können unsere Partnerorganisationen SAR (n) und CARA () nur eine begrenzte Zahl von Gefährdungsprüfungen übernehmen. Wir raten daher zu einer möglichst umgehenden Kontaktaufnahme. Bitte beachten Sie, dass Anfragen zu Gefährdungsnachweisen nur von nominierenden Einrichtungen gestellt werden können. Wir erinnern außerdem daran, dass Gefährdung nicht nur durch SAR oder CARA, sondern auch einen entsprechenden Aufenthaltsstatus im Zusammenhang mit einem Asylverfahren in der EU oder durch eine ausführliche, personenbezogene Stellungnahme einer glaubwürdigen dritten Seite nachgewiesen werden kann (z. B. deutsche Auslandsvertretung, Nichtregierungsorganisationen o.ä.). Bei afghanischen und ukrainischen Nominierten ist eine Eigenauskunft zur Gefährdung ausreichend.

  • Förderzeitraum und Förderhöhe

    Aufnehmende Institutionen erhalten entsprechend Fördermittel, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzen:

     

    Fellowship-Mittel: Im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung werden Mittel für ein Forschungsstipendium bereitgestellt. Vorgesehen ist eine Dauer von bis zu 24 Monaten, eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells kann im Laufe der Erstförderung beantragt werden.

     

    Förderpauschale für die aufnehmende Einrichtung: Die aufnehmende Einrichtung erhält eine Pauschale in Höhe von 20.000 Euro je geförderter Person.

     

    Bitte beachten Sie, dass aufgrund der anhaltend schwierigen Haushaltslage vorläufig keine Anträge in der Programmlinie Arbeitsvertrag gestellt werden können. Sollte ein späterer Umstieg möglich sein, würden wir auf interessierte Einrichtungen zugehen.

  • Auswahlkriterien

    Die Entscheidung, welche Anträge gefördert werden, trifft der zuständige unabhängige Auswahlausschuss der Humboldt-Stiftung auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen. Die Auswahl erfolgt nach folgender zentraler Frage:

     

    Entsteht der Eindruck, dass aus der Kombination von

    • Konzept der Gasteinrichtung
    • fachlicher Passung zwischen Gast und vorgesehener wissenschaftlicher Mentorin*vorgesehenem wissenschaftlichen Mentor (auch bezogen auf das Forschungsvorhaben)
    • wissenschaftlicher Qualifikation des Gastes
    • Einsatz der Gasteinrichtung für die nominierte Person
    • konkreten Unterstützungsmaßnahmen seitens Gasteinrichtung und Mentor*in
    • Perspektiven für die Zeit nach Ablauf der Förderung

     

    ein erfolgversprechender Neustart in eine wissenschaftliche bzw. wissenschaftsnahe Karriere in Deutschland, einem anderen Land oder auch dem Herkunftsland jenseits des Philipp Schwartz-Fellowships wahrscheinlich erscheint?

     

    Bitte beachten Sie:

    Das Konzept der Gasteinrichtung wurde bereits durch das Dezernat für Internationale Angelegenheiten und Familienservice erarbeitet und ist daher nicht von nominierenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Philipps-Universität Marburg einzureichen.

  • Antragsunterlagen

    Die aktuellen Programmunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Philipp Schwartz-Initiative.

  • Nominierungsfrist

    Die Nominierungsfrist für die aktuelle 14. Ausschreibungsrunde beim International Office der Philipps-Universität ist der 4. Februar 2024. Wir bitten um eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme (siehe unten) falls Sie Interesse an einer Nominierung haben.

  • Förderbeginn

    Das Auswahlergebnis wird voraussichtlich Ende Mai 2024 bekanntgegeben. Förderungen können zum 1. Juli 2024 aufgenommen werden.

  • Kontakt

  • Mittelgeber und Finanzierung

    Die Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung wird vom Auswärtigen Amt finanziert und von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, der Andrew W. Mellon Foundation, der Fritz Thyssen Stiftung, der Gerda Henkel Stiftung, der Klaus Tschira Stiftung, der Robert Bosch Stiftung, dem Stifterverband sowie der Stiftung Mercator unterstützt.

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