Hauptinhalt

Abschlussstipendien

Die Abschlussstipendien sollen besonders qualifizierte weibliche Promovierende und Postdocs dabei unterstützen ihre Qualifikationsarbeiten abzuschließen, wenn keine andere Finanzierung zur Verfügung steht.

  • Wie wird gefördert?

    Bewerben können sich weibliche Promovierende oder Postdoktorandinnen, die ihre Dissertation bzw. Habilitation an einem Fachbereich der Philipps-Universität Marburg einreichen werden.

    Doktorandinnen erhalten einen monatlichen Grundbetrag von 1.300,- EUR, Medizindoktorandinnen von 735,- EUR. Zusätzlich wird ein Sachkostenzuschuss (103,00EUR) sowie ggf. eine Kinderzulage gezahlt.

    Postdoktorandinnen erhalten einen monatlichen Grundbetrag von 1.750,- EUR. Zusätzlich wird ein Sachkostenzuschuss (103,00EUR) sowie ggf. eine Kinderzulage gezahlt. 

    Die Abschlussstipendien werden für maximal sechs Monate vergeben und müssen im Kalenderjahr 2024 bis spätestens zum 01. Juli angetreten werden.

    Eine rückwirkende Förderung ab frühestens Jahresbeginn ist ebenfalls möglich, d.h. ab dem 01.01. des Kalenderjahres.

    Die Dissertation bzw. Habilitation muss zum Ende des Förderzeitraums eingereicht sein; eine Förderung nach der Einreichung ist nicht möglich, d.h. der Förderzeitraum endet mit der Einreichung der schriftlichen Arbeit am Fachbereich. Eine Förderung bis zum Abschluss der Disputation ist leider nicht möglich.

  • Was wird nicht gefördert?

    Diese Stipendien sind als Abschlussstipendien konstruiert, d.h. das Förderformat adressiert keine Personen, die am Anfang ihrer Promotion stehen.

    Die Stipendien werden finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder und dienen der Gleichstellung von Frauen.

    Auslandszuschläge werden nicht gezahlt.

  • Weitere Hinweise

    Die Förderung richtet sich nach den Leitlinien der Philipps-Universität zur Vergabe von Gleichstellungsstipendien und -stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen aus dem Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder.

    Der Ausschuss Gleichstellungsstipendien entscheidet über die eingegangenen Bewerbungen entsprechend der hier verlinkten Kriterien.

    Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Förderung ist ein schriftlicher Abschlussbericht einzureichen.

    Das Ziel ist es Frauen zu unterstützen, deren Finanzierung ausläuft, deshalb wird ein Abschlussstipendium nur vergeben, wenn Bewerberinnen kein anderes Stipendium (bzw. nicht mehr) aus öffentlichen oder privaten Mitteln erhalten.

    Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, Kapitalerträgen sowie Übergangsgelder (Brutto-Einnahmen) werden angerechnet. Eine wissenschaftliche Nebentätigkeit während der Förderdauer ist jedoch bis zu 500,- EUR im Monatsdurchschnitt möglich. Auslandszuschläge werden nicht gezahlt. In der Höhe und bei der Nebenverdienstgrenze orientieren sich die Stipendien an der Förderung von DFG-Graduiertenkollegs (s. Punkte 4.2.4.1.1 bzw. 4.2.4.1.2, 4.2.4.2, 4.2.4.3 sowie 4.2.4.5, Absätze 2 und 3, der "Verwendungsrichtlinien, Bedingungen für Förderverträge mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) über Graduiertenkollegs" (PDF)).

  • Aktuelle Ausschreibung

    Gegenwärtig ist unklar, ob und wann die Abschlussstipendien noch einmal ausgeschrieben werden.

Kontakt

Dr. Jan-Paul Klünder
MArburg University Research Academy (MARA)
Förderungen
Tel.: +49 (0)6421 28 21299
E-Mail: mara.foerderungen@uni-marburg.de