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Hochschulzugang mit der Meisterprüfung

Der Nachweis der Meisterprüfung sowie eines vergleichbaren Abschlusses der beruflichen Aufstiegsfortbildung berechtigt in Hessen zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen.
(§ 60 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz)

Zum Studium welcher Fächer berechtigt dein Abschluss?

Mit einem Meister-Zeugnis bist du Abiturient*innen gleichgestellt. Bitte bedenke aber, dass:

  • neben der Hochschulzugangsberechtigung weitere spezifische Zulassungsvoraussetzungen für deinen Wunsch-Studiengang bestehen können, wie z.B. der Nachweis entsprechender Sprachniveaus. Informiere dich hierzu auf den jeweiligen Studiengangwebseiten.
  • du mit der Meisterprüfung und der damit nachgewiesenen Allgemeinen Hochschulreife noch keinen Studienplatz hast. Die Meisterprüfung ist lediglich die Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz. Ist der Studiengang z.B. zulassungsbeschränkt (NC-behaftet) oder kannst du entsprechende Zulassungsvoraussetzungen nicht nachweisen, kann es zu einer Ablehnung kommen.

Wir empfehlen dir in jedem Fall – auch bei Fragen rund um Bewerbung und Zulassung! – das Beratungsangebot der Zentralen Allgemeinen Studienberatung zu nutzen.

Bitte beachte:

Mit der Meisterprüfung und der damit nachgewiesenen Allgemeinen Hochschulreife hast du noch keinen Studienplatz! Sie ist lediglich die Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz. Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann es zu einer Ablehnung kommen. Für deinen Bewerbungserfolg für einen NC-Studiengang ist ausschlaggebend, ob du im Vergabeverfahren der zulassungsbeschränkten Studiengänge eine ausreichend gute Note über dein Meisterzeugnis nachweisen kannst bzw. entsprechend viele Wartesemester seit der Erlangung des Meisterzeugnisses gesammelt hast, um über die Wartezeit-Quote einen Studienplatz zu bekommen. Sofern dein Meisterzeugnis nicht benotet ist, kann dieses bei der Bewerbung leider nur mit der Note 4 (ausreichend) im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. 

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