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Hochschulzugang für berufliche Qualifizierte über die Hochschulzugangsprüfung

Die Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte steht dir unter bestimmten Bedingungen offen und gilt nach Bestehen als fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Dieses Verfahren regelt ebenfalls die „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“.

Wer wird zur Prüfung zugelassen?

Für die Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung müssen folgende Punkte erfüllt sein: 

  1. Du musst eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich abgeschlossen haben. 
  2. Du musst eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt haben. Nicht erforderlich ist, dass die Berufstätigkeit zum Zeitpunkt des Antrags ausgeübt wird. Bei erzieherischen oder sozialpflegerischen Berufen kann das selbständige Führen eines Haushalts mit Verantwortung für die Erziehung mindestens eines Kindes oder für die Pflege mindestens einer pflegebedürftigen Person mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
  • Exkurs: Qualifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten 

    Wenn du ein Studium anstrebst, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, kannst du durch den Nachweis einer qualifizierten Weiterbildung zur Hochschulzugangsprüfung zugelassen werden. Diese Weiterbildung muss einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden aufweisen und einem Bereich zuzuordnen sein, der fachlich mit deinem angestrebten Studiengang verwandt ist. Es ist keine Voraussetzung, dass der Träger der Weiterbildungsmaßnahme staatlich anerkannt ist. Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sind insbesondere: Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen, inner- oder überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen sowie Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der Erwachsenenbildung.

Wo erfolgt die Prüfungsanmeldung?

Je nach Studienbereich ist nur eine der hessischen Hochschulen für die Durchführung der Zugangsprüfung zuständig. Es ist also gut möglich, dass du z.B. den Studiengang B.A. Geschichte bei uns in Marburg studieren möchtest, dich aber für die entsprechende Zugangsprüfung an der Justus-Liebig-Universität Gießen anmelden musst.

Was ist außerdem zu beachten?

  • Studienplatzvergabe

    Mit dem Bestehen der Prüfung hast du noch keinen Studienplatz. Sie ist lediglich die Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz in deinem Studienbereich. Ist der Studiengang z.B. zulassungsbeschränkt, kann deine Bewerbung unter Umständen abgelehnt werden. Ausschlaggebend für deinen Bewerbungserfolg ist – wie bei einer Abiturnote auch – ob du im Vergabeverfahren der zulassungsbeschränkten Studienplätze eine ausreichend gute Note über dein Prüfungszeugnis nachweisen kannst bzw. entsprechend viele Wartesemester seit Bestehen der Prüfung gesammelt hast, um über die Wartezeit-Quote einen Studienplatz bekommen zu können. Für zulassungsfreie Studiengänge gibt es zwar kein Vergabeverfahren (d.h. die Note und Wartesemester spielen bei der Bewerbung keine Rolle), aber es können weitere Zulassungsvoraussetzungen (wie z.B. nachzuweisende Fremdsprachenkenntnisse) für einen Studiengang bestehen. Bitte informiere dich auf den jeweiligen Studiengangseiten zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und nutze das Beratungsangebot der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS).

  • Wiederholung der Hochschulzugangsprüfung

    Eine nicht bestandene Hochschulzugangsprüfung kann frühestens in der folgenden Prüfungsphase und insgesamt höchstens zweimal wiederholt werden.

  • Prüfungsordnung der Hochschulzugangsprüfung

    Für jede Hochschulzugangsprüfung haben die zuständigen Hochschulen Prüfungsordnungen entwickelt. Erkundige dich danach und lasse sie dir zusenden – sie sind für deine Prüfungsvorbereitung wichtig! Außerdem empfiehlt es sich, die zuständige Studienfachberatung an der prüfenden Hochschule zu kontaktieren und dich zur Prüfungsvorbereitung beraten zu lassen. Die Prüfungsordnungen für die Hochschulzugangsprüfungen, die an der Uni Marburg stattfinden, findest du auf unserer Übersichts-Seite "Hochschulzugangsprüfung"

Noch Fragen?

Für Rückfragen bei Zuständigkeit der Philipps-Universität Marburg und zur Antragsstellung kann dir unser Studierendensekretariat weiterhelfen.

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