Hauptinhalt
Hochschulzugang für berufliche Qualifizierte über die Hochschulzugangsprüfung
Die Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte steht Ihnen unter bestimmten Bedingungen offen und gilt nach Bestehen als fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Dieses Verfahren regelt ebenfalls die „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer wird zur Prüfung zugelassen?
Für die Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung müssen folgende Punkte erfüllt sein:
1. Sie müssen eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich abgeschlossen haben.
2. Sie müssen eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt haben. Nicht erforderlich ist, dass die Berufstätigkeit zum Zeitpunkt des Antrags ausgeübt wird. Bei erzieherischen oder sozialpflegerischen Berufen kann das selbstständige Führen eines Haushalts mit Verantwortung für die Erziehung mindestens eines Kindes oder für die Pflege mindestens einer pflegebedürftigen Person mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
Wenn Sie ein Studium anstreben, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, können Sie durch den Nachweis einer qualifizierte Weiterbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 400 Stunden in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ebenfalls zur Hochschulzugangsprüfung zugelassen werden. Die staatliche Anerkennung des Trägers der Weiterbildungsmaßnahme ist nicht Voraussetzung.
Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sind insbesondere:- Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen
- inner- oder überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen
- Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der Erwachsenenbildung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo erfolgt die Prüfungsanmeldung?
Je nach Studienbereich ist nur eine der hessischen Hochschulen für die Durchführung der Zugangsprüfung zuständig. Es ist also gut möglich, dass Sie z.B. den Studiengang B.A. Geschichte bei uns in Marburg studieren möchten, Sie sich aber für die Zugangsprüfung dafür an der Justus-Liebig-Universität Gießen anmelden müssen.
Für welche Fächer liegt die Prüfungszuständigkeit bei der Uni Marburg?
Wenn Ihr gewünschter Studiengang – oder Fächer daraus – den folgenden Studienbereichen zuzuordnen sind, müssen Sie sich zur Hochschulzugangsprüfung an der Uni Marburg anmelden:- Theologie, Religionswissenschaft, Philosophie
- alle universitären Studiengänge im Bereich Mathematik und Naturwissenschaften einschließlich Geographie und Informatik
- Humanbiologie, Pharmazie
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Formular auf der Webseite des Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Wenn Sie einen Studiengang aus einem anderen Studienbereich studieren möchten, erfahren Sie in folgender Tabelle, welche Hochschule für die Zugangsprüfung zuständig ist. Beachten Sie bitte, dass die Hochschulen
- Hochschule Fulda
- Technische Hochschule Mittelhessen
- Justus-Liebig-Universität Gießen
- Goethe-Universität Frankfurt
Anträge nicht über das oben verlinkte Formular des Ministeriums annehmen. Informationen zu den Antragsverfahren bei diesen Hochschulen finden Sie auf der jeweiligen Hochschulwebseite.
Hinweis: Wenn in Ihrem geplanten Studiengang verschiedene Hauptfächer kombiniert werden und diese unterschiedlichen Studienbereichen zuzuordnen sind, müssen Sie in beiden Bereichen eine Prüfung ablegen und sich dafür also ggf. an zwei Hochschulen anmelden. Diese Regelung trifft unter Umständen auf das Studium Lehramt an Gymnasien und das Studium des Kombi-Bachelors zu.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldung an bestimmte Fristen gebunden ist! Siehe dazu auch die Frage: "Wie sind die Fristen für die Prüfungsanmeldung und wie hoch die Gebühr?"
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie sind die Fristen für die Prüfungsanmeldung und wie hoch die Gebühr?
Die Frist für die Prüfungsanmeldung an der Uni Marburg ist der 15. Februar eines jeden Jahres.
Die Fristen zur Prüfungsanmeldung an anderen hessischen Hochschulen können anders lauten. Informieren Sie sich daher auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule.
Die Gebühr für die Hochschulzugangsprüfung beträgt bei allen Hochschulen 200 Euro (Stand: Nov. 2022).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist außerdem zu beachten?
Mit dem Bestehen der Prüfung haben Sie noch keinen Studienplatz. Es ist lediglich die Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz in Ihrem Studienbereich. Ist der Studiengang z.B. zulassungsbeschränkt, kann es zu einer Ablehnung kommen. Ausschlaggebend für Ihren Bewerbungserfolg ist – wie bei einer Abiturnote auch – ob Sie im Vergabeverfahren der zulassungsbeschränkten Studienplätze eine ausreichend gute Note über Ihr Prüfungszeugnis nachweisen können bzw. entsprechend viele Wartesemester seit Bestehen der Prüfung gesammelt haben, um über die Wartezeit-Quote einen Studienplatz bekommen zu können.
Für zulassungsfreie Studiengänge gibt es zwar kein Vergabeverfahren (d.h. die Note und Wartesemester spielen bei Ihrer Bewerbung keine Rolle), aber es können weitere Zulassungsvoraussetzungen (wie z.B. nachzuweisende Fremdsprachenkenntnisse) für einen Studiengang bestehen. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Studiengangseiten zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und nutzen Sie das Beratungsangebot der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS).
Eine nicht bestandene Hochschulzugangsprüfung kann frühestens in der folgenden Prüfungsphase und insgesamt höchstens zweimal wiederholt werden.
Für jede Hochschulzugangsprüfung haben die zuständigen Hochschulen Prüfungsordnungen entwickelt. Bitte erkundigen Sie sich danach und lassen sich diese zusenden. Sie sind für Ihre Prüfungsvorbereitung wichtig. Außerdem empfiehlt es sich, die zuständige Studienfachberatung an der prüfenden Hochschule zu kontaktieren und sich für Ihre Prüfungsvorbereitung beraten zu lassen. Die Prüfungsordnungen für die Hochschulzugangsprüfungen, die an der Uni Marburg statt finden, finden Sie hier: Prüfungsordnung für die Hochschulzugangsprüfungen, die an der Philipps-Universität Marburg abzulegen sindInhalt ausklappen Inhalt einklappen Noch Fragen?
Für Rückfragen bei Zuständigkeit der Uni Marburg und zur Antragsstellung kontaktieren Sie bitte unser Studierendensekretariat.