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Informationen zum Clearingverfahren 2

Die Philipps-Universität nimmt mit folgendenden Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung am Clearingverfahren 2 teil:

  • Staatsexamen Rechtswissenschaft
  • Bachelor Volkswirtschaftslehre

In den Clearingverfahren werden noch nicht vergebene Studienplätze verlost. Die Losverfahren stehen zum Sommersemester 2019 allen Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung, auch solchen, die bereits einen Studienplatz erhalten haben. Dieser Studienplatz geht durch die Teilnahme an einem Clearingverfahren nicht verloren. Ebenso können sich Bewerberinnen und Bewerber, welche bisher noch nicht am Serviceverfahren von hochschulstart.de teilgenommen haben, für die Teilnahme an den Clearingverfahren registrieren.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Wenn Sie bereits registriert sind, nutzen Sie zur Abgabe von Bewerbungen bitte Ihr bereits bestehendes Benutzerkonto. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits ein Zulassungsangebot erhalten und angenommen haben. Nur sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, nehmen Sie bitte eine Registrierung vor.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein einmal angelegtes Benutzerkonto auch für weitere Serviceverfahren verwenden können. Eine mehrfache Registrierung ist nicht zulässig. Auch hier gilt: Sollten Sie sich mehrfach registrieren, wird nur über die eingegangenen Bewerbungen der zeitlich letzten Registrierung entschieden. Überzählige Registrierungen werden mit allen Bewerbungen gelöscht und nehmen nicht am weiteren Verfahren teil. Eine Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

Bitte beachten Sie folgende Termine:

Clearingverfahren 2

23.09.2019 Beginn der Bewerbungsphase für das Clearingverfahren

28.09.2019 24 Uhr Ende der Bewerbungsphase für das Clearingverfahren

29.09.2019 Auslosung im Clearingverfahren

01.10.2019 Versand der Zulassungsbescheide für das Clearingverfahren durch hochschulstart.de

Haben Sie Fragen zur Registrierung? Dann informieren Sie sich gerne unter http://www.hochschulstart.de/dosv oder senden Sie eine E-Mail an .

Ausländische Studienbewerber/innen können für Studienangebote der Philipps-Universität Marburg nur dann am Clearingverfahren teilnehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Spätestens zur Immatrikulation ist eine Zeugnisanerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung nachzuweisen. Folgende Zeugnisanerkennungen werden akzeptiert:
    Prüfbericht von uni-assist, der dort im Rahmen einer Bewerbung ausgestellt wurde.
    Eine Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung durch die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB).
  • Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau DSH II oder einer vergleichbaren Prüfung nachweisen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite "Wie gut muss ich Deutsch können?".