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FAQ - Vor dem Studium
Studienberatung und -orientierung
Studienberatung und -orientierung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich Hilfe bei der Studienorientierung bzw. bei Fragen zur Studienwahl?
Die Zentrale Allgemeine Studienberatung hat ein umfangreiches Beratungs- und Serviceangebot, dass Ihnen weiterhelfen kann, wenn Sie z.B. folgende Fragen haben:
- Was kann ich (in Marburg) studieren?
- Wie finde ich heraus, welcher Studiengang für mich der richtige ist?
- Wie kann ich mich zwischen mehreren Studiengängen entscheiden?
- Wie ist mein beabsichtigtes Studium aufgebaut? Was kommt da inhaltlich auf mich zu?
- Welche Schwerpunkte kann ich wählen? Welche Prüfungsformen gibt es?
- Wie bewerbe ich mich für das Studium?
- Wie sind die Auswahlverfahren und wie sehen meine Chancen aus?
- und und und…
Hier finden Sie Ansprechpersonen und alle Informationen zum Angebot: Zentrale Allgemeine Studienberatung
Bewerbung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Fächer kann man in Marburg studieren?
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich mich bewerben?
Zur Bewerbung gelangen Sie über diese Seite oder über die jeweilige Studiengangsseite
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie sind die Bewerbungsfristen?
Bewerbungsfristen finden Sie entweder über die jeweilige Studiengangsseite oder auf dieser zentralen Seite. Beachten Sie bitte, dass es nicht reicht, bis zum Bewerbungsende die elektronische Bewerbung/Einschreibung abzuschicken, sondern es müssen bis zum Stichtag auch die ausgedruckte Bewerbung und die einzureichenden weiteren Unterlagen eingegangen sein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der Unterschied zwischen Bewerbung und Einschreibung?
Bei NC freien Fächern überspringt man den Part der Bewerbung, denn jeder, der die auf der Studiengangswebseite genannten Zulassungsvoraussetzungen für ein Studienfach erfüllt und form- und fristgerecht einen Antrag auf Immatrikulation stellt und die entsprechenden Unterlagen einreicht, wird direkt für das Studienfach eingeschrieben. Es muss also keine Zulassung abgewartet werden, denn man entscheidet selbst, ob man sich einschreiben möchte, oder nicht. Daher muss jeder, der sich einschreiben möchte, egal ob in ein freies oder NC Fach, immer alle Unterlagen zusenden und den Semesterbeitrag bezahlen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Bewerbungsunterlagen/Unterlagen für die Einschreibung benötige ich?
Infos zu den je nach Studiengang benötigten Unterlagen finden Sie auf der jeweiligen Infoseite ihres Studiengangs und im Portal Marvin.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist ein Härtefallantrag und wie kann ich ihn beantragen?
In NC-Studiengängen sind 5% der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen. Diese werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in dem gewünschten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt z.B. vor, wenn besondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Mehr Infos unter "Informationen zum Härtefallantrag"
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich für mehrere Studiengänge im Portal Marvin bewerben?
Sie können sich in Marvin für bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben oder direkt in einen freien Studiengang einschreiben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie verfolge ich den Stand meiner Bewerbung, die ich im Portal Marvin angelegt habe?
Sie erhalten von uns keine Eingangsbestätigung ihrer postalischen Bewerbung. Mit ihrem Bewerber-Account können Sie allerdings im Marvin Portal den aktuellen Bearbeitungsstand ihrer Bewerbung nachverfolgen. Link zu Marvin Über folgenden Link können Sie außerdem den Stand des aktuellen Zulassungsverfahrens einsehen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was bedeuten die Status-Angaben bei „MARVIN"?
In MARVIN wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus Ihrer Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbst erklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf unserer Seite "Status-Angaben bei „MARVIN""
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich in Marburg auch ohne Abitur oder mit Fachhochschulreife bewerben?
Nähere Informationen zur Bewerbung ohne allgemeine Fachhochschulreife finden Sie hier
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich auch schon für einen Master bewerben, wenn mein Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt?
Falls Sie sich ohne ein BA Zeugnis für einen Master bewerben wollen, so reichen Sie bitte anstatt des Bachelorzeugnisses ein von ihrem Prüfungsamt ausgestelltes offizielles Transcript of Records ein. Dieses Transcript of Records muss mind. 144 Leistungspunkte (bei 6-semestriegen Bachelor) bzw. 210 Leistungspunkte (bei 8-semestrigen Bachelor) ausweisen. Das Bachelorzeugnis muss jedoch nachgereicht werden. Außerdem darf keine Leistung des Bachelors nach dem 30.9. bei Bewerbung für ein Wintersemester / bzw. nach dem 31.03. für ein Sommersemester, abgelegt werden. Die Benotung der Prüfungsleistung kann nach diesen Stichtagen erfolgen. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass die Leistungen in dem jeweils zugehörigen Semester verbucht werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was bedeuten die Status-Angaben bei „hochschulstart.de“
Im Bewerbungsportal von hochschulstart.de wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus Ihrer Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbst erklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf unserer Seite "Erläuterungen der Status-Angaben bei „hochschulstart.de“"
Ausländische Bewerber/innen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich mich aus dem Ausland bewerben?
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wird mein Zeugnis in Deutschland anerkannt?
Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie über anabin Hier gibt es außerdem ein Informationsheft zu Einreise, Krankenversicherung, Leben in Marburg etc.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Studiengänge sind komplett auf Englisch?
Welche Studiengänge Englisch als Unterrichtssprache haben, erfahren Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite. Klicken Sie bei dem jeweiligen Studiengang „Auf einen Blick“ an, dort können Sie die Unterrichtssprache einsehen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es DSH-Deutschkurse an der Uni?
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist die DSH?
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) finden Sie auf der Seite des Studienkolleg Mittelhessen und auf der Marburger Uniseite
Sprachkenntnisse
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Sprachkenntnisse brauche ich für meinen Studiengang und wie weise ich diese nach?
Welche Sprachkenntnisse für einen Studiengang notwendig sind, können Sie beim jeweiligen Studiengang unter „Zulassungsbedingungen“ nachlesen. Genauere Infos zu den Sprachnachweisen finden Sie hier
Sprachkurse
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo und wie kann ich mich für einen Sprachkurs anmelden?
Die Angebote des Sprachenzentrums und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: Sprachenzentrum Uni Marburg Sprachkurse zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland (DSH) finden Sie hier: Studienkolleg Mittelhessen
Numerus Clausus/EFV
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es für meinen Studiengang einen Numerus Clausus (NC)?
Über diese Übersichtsseite gelangen Sie zu ihrem jeweiligen Studiengang und können dort den Zulassungsmodus (NC, frei, Eignungsfeststellungsverfahren) nachlesen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der Unterschied zwischen freien und NC Fächern?
Auf NC Fächer muss man sich an der Uni Marburg bewerben, erst nach Ablauf der Frist kann eine Rangliste erstellt werden aus der sich anhand des Notendurchschnitts der Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Wartezeit der jeweiligen Bewerber/innen ergibt, wer einen Studienplatz angeboten bekommen kann. Wenn die Anzahl der Bewerber/innen das Studienplatzangebot übersteigt, kann nicht jeder Bewerber genommen werden und bei einer bestimmten, vorher nicht festgesetzten NC Grenze, müssen Bewerber/innen ggf. abgelehnt werden. Wer jedoch eine Zulassung für ein NC Fach erhält, der bekommt das Angebot, sich für das Studienfach einzuschreiben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie ist der NC für mein Fach?
Die NC-Auswahlgrenzen werden von der Philipps-Universität Marburg nicht im Voraus festgesetzt, sondern ergeben sich zu jedem Semester neu aus der Zahl der zu vergebenden Studienplätze und den Durchschnittsnoten und Wartesemestern der Bewerber/-innen. Es können also nur Auswahlgrenzen vergangener Semester angegeben werden. Weitere Infos zu Vergabeverfahren finden Sie hier
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)?
Infos zum Eignungsfeststellungsverfahren (EFV): Zusätzlich zu Formalkriterien soll mithilfe von besonderen Zulassungskriterien die studiengangbezogene bzw. persönlich fachbezogene Eignung der Bewerber/-in geprüft werden. Häufig handelt es sich hierbei um eine Mindestanzahl von Leistungspunkten in bestimmten Bereichen (z.B. Methodenkenntnisse) oder die Nachweise über Praxis- und/oder Auslandserfahrungen sowie das Durchführen eines Interviews. Auf jedes Eignungskriterium werden Eignungspunkte vergeben. Ab einer gewissen Punktzahl erhält der Bewerber/ die Bewerberin eine Zulassung. Das Eignungsfeststellungsverfahren ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich und in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung verankert. Diese finden Sie hier: Studien und Prüfungsordnungen oder auf der entsprechenden Studiengangsseite
Zulassung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann bekomme ich den Zulassungsbescheid?
Die Zulassungsbescheide werden in unterschiedlichen Zeiträumen versendet. Je nach Bewerbungsverfahren auch ganz individuell. Über die Bewerbungsportale und über die Webseite zum „Stand des aktuellen Bewerbungsverfahrens“ erhalten Sie aktuelle Informationen. Der Aktuelle Stand über das Zulassungs- und Auswahlverfahren ist hier einzusehen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nehme ich noch am Vergabeverfahren für andere Bewerbungen teil, wenn ich bereits eine Zulassung angenommen habe?
Sollten Sie sich in Marburg für mehr als ein Fach beworben haben, so können Sie, unabhängig davon ob Sie schon ein Zulassungsangebot angenommen haben, noch weitere Zulassungsangebote erhalten und sich ggf. umschreiben. Die Vergabeverfahren werden unabhängig voneinander durchgeführt und die Annahme eines Platzes in einem Fach, führt nicht zum Ausschluss in einem anderen.
Ausnahme: DoSV-Studiengänge.
Hat man sich dort mehrfach beworben, scheidet man bei der Annahme einer Zulassung automatisch bei den weiteren Studiengängen im DOSV Verfahren aus.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich wurde für ein Studienfach zugelassen, möchte nun aber doch vorerst ein FSJ/Praktikum machen. Kann man mir den Platz reservieren?
Möchten Sie den Studienbeginn aufgrund eines staatlich anerkannten Freiwilligendienstes verschieben, so müssen Sie bei der neuen Bewerbung eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids und eine Bescheinigung über den Dienst einreichen. Das Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann jemand anderes meine Unterlagen für mich einreichen?
Sollten für einzureichende Unterlagen Unterschriften notwendig werden, so können sie auch jemandem vorab eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person kann dann die benötigten Unterschriften für Sie leisten.
Ablehnung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann kommt der Ablehnungsbescheid?
Die Ablehnungsbescheide werden einige Wochen nach Ende des Vergabeverfahrens verschickt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was bedeutet ein Ablehnungsbescheid für mich?
Wenn nicht alle zugelassenen Kandidaten/-innen ihren Studienplatz annehmen, werden die übrigen Plätze an diejenigen Bewerber/-innen vergeben, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten (die also einen Ablehnungsbescheid erhalten haben). Falls es zu einem Nachrückverfahren kommt, nehmen alle übrigen Bewerber/-innen automatisch daran teil. Sollten Sie auch im Nachrückverfahren keinen Studienplatz bekommen haben, erhalten Sie keinen weiteren Ablehnungsbescheid.
Losverfahren
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie funktioniert ein Losverfahren?
Wenn nach allen Nachrückverfahren noch Studienplätze frei bleiben sollten, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich am Losverfahren teilnehmen?
Alle Informationen zum Losverfahren und den Link zum Online-Formular finden Sie hier Für die Masterstudiengänge läuft das Losverfahren über uni-assist e.V. Sollte ein Losverfahren in einem Masterstudiengang durchgeführt werden, finden Sie die entsprechenden Informationen auf der jeweiligen Studiengangseite
Studienplatztausch
Immatrikulation
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie funktioniert die Immatrikulation?
In Ihrem Zulassungsbescheid/Immatrikulationsantrag sind alle einzureichenden Dokumente und Fristen für die Immatrikulation aufgelistet. Ein persönliches Erscheinen für die Immatrikulation ist nicht erforderlich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte die Immatrikulation rückgängig machen, wie geht das?
Wenn Sie die Immatrikulation rückgängig machen wollen, müssen Sie bis spätestens einen Monat nach der Einschreibung ein Formular ausfüllen und zusammen mit den Semesterunterlagen (Stammdatenblatt und Studienausweis) an das Studierendensekretariat zurückschicken. Das Formular finden Sie hier
Einführungswoche
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es eine Einführungswoche und wie läuft diese ab?
Ja, es gibt eine Studieneinführungswoche. Bei uns wird sie auch „OE“ (Orientierungseinheit) genannt. Angebote und das Programm dazu finden Sie hier. Außerdem bietet der Online-Kurs „ToDos im Studium“ wertvolle Informationen zum Durchstarten an der Uni Marburg. Um auf „ToDos im Studium“ zugreifen zu können, muss vorher der Students Account freigeschaltet werden, denn dieser Online-Kurs ist nur im eLearning-Programm ILIAS der Uni Marburg aufrufbar.
Students-Account
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der Students-Account und ab wann ist er für mich verfügbar?
Nach der Immatrikulation wird der Bewerber-Account in Marvin zu einem Students-Account umgewandelt werden. Genaue Infos gibt es auf der Webseite "Zentrales Benutzerkonto für Studierende (Students-Account)" des Hochschulrechenzentrums.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie schalte ich meinen Account frei?
Alle Informationen zum Students-Account und der Freischaltung finden Sie hier Neue Accounts stehen Bewerber/-innen in der Regel einige Werktage nach Immatrikulation bereit. Falls es Probleme geben sollte, wenden sie sich bitte an das Hochschulrechenzentrum (HRZ)
Marvin
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen An wen kann ich mich bei allgemeinen Fragen zu Marvin wenden?
Bei Problemen mit dem Account/Marvin Portal wenden Sie sich bitte per E-Mail an: marvin@uni-marburg.de Schauen Sie vorher auch unbedingt in den FAQs zu Marvin vorbei.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was bedeuten die Status-Angaben bei „MARVIN"?
In MARVIN wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus Ihrer Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbst erklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf unserer Seite "Status-Angaben bei „MARVIN""
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bei weiteren Fragen zu Marvin
Weitere häufig gestellte Fragen zu Marvin und zur Nutzung des Marvin-Portals finden Sie auf unserer Marvin-FAQ-Seite.
Gasthörer-/Seniorenstudium
Wohnungssuche
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo bekomme ich Tipps für die Wohnungssuche, Studienfinanzierung etc.?
Informationen zu Wohnungssuche, Studienfinanzierung, Freizeit etc. finden Sie hier Für ausländische Studierende bietet das International Office auch detailliertere Informationen