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Fachbereiche mit Informationen zum Nachteilsausgleich
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 01: Rechtswissenschaften
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 02: Wirtschaftswissenschaften
Der FB 02 hat in seinen FAQs eine kurze Erklärung, wann ein Nachteilsausgleich beantragt werden und worin dieser bestehen kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 03: Gesellschaftswissenschaften und Philosophie
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 04: Psychologie
Der FB 04 hat eine eigene Seite mit einer umfangreichen Erklärung zum Nachteilsausgleich
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 05: Evangelische Theologie
Der FB 05 hat in seiner Prüfungsordnung unter §25 (2) eine kurze Erklärung, wann ein Nachteilsausgleich beantragt werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 06: Geschichte und Kulturwissenschaft
Der FB 06 hat in seiner Prüfungsordnung unter §15 (1) eine kurze Erklärung, wann ein Nachteilsausgleich beantragt werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 09: Germanistik
Der FB 09 hat eine hat eine eigene Seite mit einer umfangreichen Erklärung zum Nachteilsausgleich
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 10: Fremdsprachliche Philologien
Der FB 10 hat auf ihrer Seite eine umfangreiche Erklärung zum Nachteilsausgleich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 12: Mathematik und Informatik
Der FB 12 hat auf ihrer Seite eine kurze Erklärung, wann ein Nachteilsausgleich beantragt werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 13: Physik
Der FB 13 hat in seinen FAQs eine kurze Erklärung, wann ein Nachteilsausgleich beantragt werden und worin dieser bestehen kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 15: Chemie
Der FB 15 hat in seiner Prüfungsordnung unter §25 (2) eine kurze Erklärung, wann ein Nachteilsausgleich beantragt werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 16: Pharmazie
Der FB 16 hat in seiner Prüfungsordnung unter §16 (2) und (3) eine kurze Erklärung, wann ein Nachteilsausgleich beantragt werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 17: Biologie
Der FB 17 hat in seiner Prüfungsordnung unter § 26 (2) eine kurze Erklärung, wann ein Nachteilsausgleich beantragt werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 19: Geographie
Der FB 19 hat in seiner Prüfungsordnung unter § 26 (2) eine kurze Erklärung, wann ein Nachteilsausgleich beantragt werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 20: Medizin
Der FB 20 hat eine hat eine eigene Seite mit einer umfangreichen Erklärung zum Nachteilsausgleich
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 21: Erziehungswissenschaften
Der FB 21 hat eine hat eine eigene Seite mit einer umfangreichen Erklärung zum Nachteilsausgleich