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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Abenteuer- und Erlebnispädagogik (M.A.)

1. Einzureichende Dokumente

Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:

  • Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals)

  • Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote oder der Nachweis mit vorläufiger Durchschnittsnote, dass 80 % der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte erreicht sind.

  • Außerdem:
    • a) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates
    • b) Nachweis über gesundheitliche Prüfung auf Sporttauglichkeit und körperliche Belastbarkeit (ärztliches Attest).
    • c) Nachweis über Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten.
    • d) Tabellarischer Lebenslauf im Umfang einer DIN-A4-Seite.
    • e) Schreiben im Umfang von ca. 2 DIN-A 4 Seiten, in dem die Bewerberin oder der Bewerber ihre oder seine fachbezogene und persönliche Eignung für den Masterstudiengang Abenteuer- und Erlebnispädagogik darlegt.
    • f) Nachweise über studiengangrelevante Praxiserfahrungen, sofern vorhanden; z.B. Praktika, ehrenamtliche oder berufliche Tätigkeiten in studiengangrelevanten Feldern, Qualifikationen in Naturbewegungspraktiken, Auslandsaufenthalte im Rahmen des vorherigen Studiums, studentische Tätigkeiten, studiengangspezifische Vorbereitungen (Erste Hilfe Outdoor, Rettungsschwimmschein), zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse, Konsistenz im Aufbau der Studiengänge in Bezug auf Berufsfeldvorstellungen.

    Der Nachweis über die Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten kann bis zum Ende des Vorlesungszeitraumes des zweiten Fachsemesters nachgereicht werden. Alle anderen Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung

Die Feststellung der fachbezogenen Eignung und studiengangrelevante Praxiserfahrungen erfolgt aufgrund der im Folgenden genannten Kriterien und Nachweise. Die Kriterien sind jeweils mit Eignungspunkten versehen, die den Bewerberinnen und Bewerbern zugeordnet werden. Insgesamt können bis zu 100 Eignungspunkte im Eignungsfeststellungsverfahren erreicht werden.

  • Inhalte

    Abschlussnote

    Es werden bis zu 55 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkten nach folgendem Schlüssel vergeben:

    • Note 0,7 bis 1,1 (Notenpunkte 15,0 – 13,6) => 55 Punkte
    • Note 1,2 bis 1,3 (Notenpunkte 13,5 – 13,0) => 50 Punkte
    • Note 1,4 bis 1,5 (Notenpunkte 12,9 – 12,5)=> 45 Punkte
    • Note 1,6 bis 1,7 (Notenpunkte 12,4 – 11,9)=> 40 Punkte
    • Note 1,8 bis 1,9 (Notenpunkte 11,8 – 11,3)=> 35 Punkte
    • Note 2,0 bis 3,0 (Notenpunkte 11,2 – 7,9)=> 30 Punkte

    (Notenskala nach §28 der allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg)

  • Praxiserfahrung

    Es werden bis zu 30 Punkte für die studienrelevante Praxiserfahrung für den Masterstudiengang Abenteuer- und Erlebnispädagogik aufgrund der unter 1 f) genannten Nachweise vergeben.

  • Schreiben/Lebenslauf

    Es werden bis zu 15 Eignungspunkte für das Schreiben sowie für den Lebenslauf nach 1 e) und f) vergeben. Hierbei wird ein Gesamteindruck von der Bewerberin oder dem Bewerber ermittelt.

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung des Grades der Eignung von insgesamt mindestens 70 von 100 Eignungspunkten.

3. Zur Bewerbung