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Sprechwissenschaft und Phonetik (M.A.)
Kurzbeschreibung
Der Masterstudiengang „Sprechwissenschaft und Phonetik“ ist interdisziplinär angelegt.
Die Sprechwissenschaft als Theorie der mündlichen Kommunikation berührt alle Bereiche der Mündlichkeit und Stimmlichkeit. Sprechwissenschaft ist deutschlandweit ein kleines Fach – der Marburger Standort zeichnet sich durch seine spezielle Kopplung von Theorie, Didaktik und Praxis aus, insbesondere der rhetorischen Kommunikation.
Das Fachgebiet der Phonetik beschäftigt sich mit der menschlichen Kommunikation vorwiegend auf physiologischer, akustischer, perzeptueller und linguistischer Ebene. Untersuchungsgegenstände sind die einzelnen (Sprach-)Laute genauso wie Akzent, Satzmelodie oder die der Spracherzeugung zugrundeliegenden komplexen neuronalen Steuerungsprozesse.
Schwerpunkte
Sprechwissenschaft:
Das Studium ist interdisziplinär angelegt und berührt alle Bereiche der Mündlichkeit:
- Rhetorik, insbesondere Argumentation und Gesprächsrhetorik
- Wissenskommunikation
- Didaktik der Kommunikation
- Stimme, Stimmlichkeit und Sprechkunst
Phonetik mit den Anwendungsschwerpunkten:
- Forensik
- Sprachwissenschaft
- Klinische Phonetik
- Sprachtechnologie
- Neurophonetik (Neurokognition der Lautverarbeitung)
Ziele
1. Sprechwissenschaft
Das Studium bereitet auf lehrende, beratende und forschende Tätigkeiten vor und umfasst dort neben der Rhetorik auch Kommunikationsentwicklung und -evaluation. Rhetorik umfasst insbesondere Argumentation und Gesprächsrhetorik. Unter den Aspekt der Stimmlichkeit fallen auch leibliche vs. medial vermittelte Aspekte von Kommunikation z.B. in der Bewertung von E-Learning. Die lehrende Tätigkeit im Bereich der Rhetorik findet häufig in der Erwachsenenbildung statt, für die Bereiche Stimme und Sprecherziehung werden ergänzende individuelle Weiterbildung empfohlen. Eine Tätigkeit im Bereich der Ausspracheschulung im DaF-Bereich ist ebenso möglich. Zudem kann eine forschende Tätigkeit in der Sprechwissenschaft angestrebt werden.
2. Phonetik
Das Studium bereitet auf lehrende, beratende und forschende Tätigkeiten im akademischen und außerakademischen Umfeld vor. Während bei allen einschlägig tätigen Forschungsinstitutionen phonetisches Fachwissen nachgefragt wird, findet es auch in den Bereichen Fremdsprachenunterricht, Sprachtechnologie, Forensik und Neurolinguistik Anwendung. Konkrete Einsatzmöglichkeiten eines phonetischen Studiums finden sich z.B. bei Softwarefirmen, die automatische Spracherkennung entwickeln, oder in Nachsorgekliniken zur Rehabilitation nach einem Cochlea-Implantat. Die lehrende Tätigkeit findet im akademischen Umfeld oder in der Erwachsenenbildung sowie im Fremdsprachenunterricht statt.
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Studiengang Sprechwissenschaft und Phonetik Studienbeginn Wintersemester Regelstudienzeit 4 Semester Studienabschluss Master of Arts Fachbereich FB 09 Germanistik und Kunstwissenschaften Zulassungsmodus Eignungsfeststellungsverfahren Unterrichtssprache Deutsch (Niveau DSH-III) Wichtige Dokumente Prüfungsordnung
StudienverlaufsplanWeiterführende Informationen Webseite des Fachbereichs Inhalt ausklappen Inhalt einklappen StudienberatungStudienberatung
Aktueller Hinweis zu Sprechstunden: Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) findet eine persönliche Beratung nur noch ausschließlich telefonisch und/oder per E-Mail statt. Siehe hierzu die genauen Hinweise auf den Web-Seiten der jeweiligen Beratungseinrichtung!
Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS)
Die Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS) ist die zentrale Anlaufstelle für Informations- und Beratungsfragen zum Studium an der Philipps-Universität.
Offene Sprechzeiten (Kurzberatung): Mo 10:00 – 12:00 Uhr, Mi 14:00 – 16:00, Do 14:00 – 16:00 Uhr.
Individuelle Beratungstermine können über unsere Seite "Beratung und Kontakt" vereinbart werden.Studienfachberatung zum Studiengang
Ansprechpartnerin für die Phonetik:
Dr. Gea De Jong-Lendle
Pilgrimstein 16, Raum 217
35037 Marburg
Tel.: 06421/28-24603
E-Mail: gea.dejong@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: Mittwochs von 17 - 18 UhrAnsprechpartnerin für die Spezialisierung Sprechwissenschaft:
Lisa Fröhlich
Deutschhausstr. 3
Raum: DG/ B225
35032 Marburg
Tel.: 06421/28-24643
E-Mail: lisa-froehlich@uni-marburg.deMarburger Stud-i-fon für Fragen rund ums Studium
Telefonische Auskünfte rund ums Studium und bei Bedarf Vermittlung zu universitären Beratungsstellen.
Tel.: 06421 / 28 22222
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen ZulassungsbedingungenZulassungsbedingungen
vorausgesetzter Hochschulabschluss
Ein Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Linguistik, Phonetik, Sprechwissenschaft oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Im absolvierten Studiengang muss grundlegendes Wissen im Umfang von mindestens 3 Leistungspunkten in der Technik der ohrenphonetischen Analyse (Kenntnis IPA-Alphabet) erlangt worden sein. Des Weiteren ist ein fachärztliches phoniatrisches Stimm- und Hörgutachten (nicht älter als 2 Jahre) vorzulegen. Sollte das Gutachten zum Bewerbungsende nicht vorliegen, kann der Nachweis zur Einschreibung nachgereicht werden.
Die Eignungsfeststellungskommission kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 6 LP erbracht werden. Diese können in der Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs „Sprache und Kommunikation“ im Umfang von bis zu 6 LP bestehen. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.
vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten
Zwei Fremdsprachen. Nachzuweisen sind
- Englischkenntnisse auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
- Kenntnisse einer weitere Fremdsprache, nämlich
- entweder Kenntnisse einer modernen Fremdsprache auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- oder Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums.
Hinweis: Die Deutschkenntnisse von Nicht-Muttersprachler/innen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation entweder durch DSH 3 oder ein TestDaF-Ergebnis mit mindestens 2 x 4 und 2 x 5 nachgewiesen werden.
Zulassungsmodus
Eignungsfeststellungsverfahren
>> Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren erhalten Sie über den Link zur Bewerbung unten
ACHTUNG! Das Eignungsfeststellungsverfahren ist gesondert zu beantragen!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewerbung & FristenBewerbung & Fristen
Bewerbungsfristen
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„…und was macht man dann mit dem Studium?“
Angebote zur Berufsorientierung
Angebote zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen
Die Philipps-Universität Marburg unterstützt Sie, wenn Sie sich über Ihre berufliche Zukunft Gedanken machen, sich mit der Arbeitswelt auseinandersetzen und Ihre wissenschaftliche Qualifikation berufsstrategisch einsetzen wollen.
Weitere Informationen, Vortrags- und Beratungsangebote zur beruflichen Orientierung hält insbesondere das Career Center der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bereit.