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Ausleihbedingungen der Universitätsbibliothek

Wie lange können Sie Literatur ausleihen?

Die Ausleihfrist in der Universitätsbibliothek beträgt für den größten Teil der Medien vier Wochen, Bücher mit einem grünen Signaturschild können für zwei Wochen entliehen werden. Personen mit Behinderung können nach Rücksprache verlängerte Ausleihfristen erhalten. Sollte die Leihfrist an einem gesetzlichen Feiertag enden, an dem die Universitätsbibliothek geschlossen ist, können Sie das Buch bis zum darauffolgenden Öffnungstag zurückgeben. Es entsteht bis dahin keine Mahnung.

Die Ausleihbedingungen in dezentralen Bibliotheken erfragen Sie bitte vor Ort. Sollte hier die Leihfrist nach Verlängerung eines Buches an einem Tag enden, an dem die Bereichsbibliothek geschlossen ist (ggf. Sa/So), können Sie das Buch am darauffolgenden Werktag zurückgeben. Wegen evtl. entstandener Mahngebühren wenden Sie sich dann bitte an die jeweilige Bibliothek.

Wann und wie können Sie ausgeliehene Literatur verlängern?

Literatur, die vorgemerkt wurde, ist von einer Verlängerung ausgeschlossen.

Bei fast allen anderen ausgeliehenen Medien kann die Leihfrist bis zum Tag vor dem Ablaufdatum 14-mal verlängert werden. Dies können Sie selbstständig in Ihrem Online-Konto erledigen oder Sie legen die Titel in der Ausleihe der Universitätsbibliothek bzw. an der Ausleihtheke der jeweiligen Bereichsbibliothek zum Verlängern vor. Bitte beachten Sie, dass sich die Leihfrist vom Tag der Verlängerung an (je nach Mediengruppe) um weitere zwei oder vier Wochen verlängert. Bitte prüfen Sie im Online-Konto, ob die Verlängerung erfolgreich war und wie das neue Fristende lautet. Weitere Verlängerungen sind nur unter Vorlage der Medien möglich.

Wo und wann können Sie Ihre ausgeliehene Literatur zurückgeben?

Sie können Ihre ausgeliehene Literatur während der gesamten Öffnungszeiten der Bibliothek zurückgeben. Dazu stehen Ihnen Rückgabeautomaten im Eingangsbereich zur Verfügung. In der Universitätsbibliothek können Sie auch die Bücher der Bereichsbibliotheken zurückgeben. Eine Wiederausleihe von Medien aus den Bereichsbibliotheken ist in der UB allerdings nicht möglich.

Sie können entliehene Bücher auch per Post zurücksenden. Adressieren Sie die Sendung bitte an die Universitätsbibliothek, Ausleihe, Deutschhausstr. 9, 35037 Marburg. Um Mahngebühren zu vermeiden, planen Sie bitte ausreichend Zeit für den Versandweg ein. Erkundigen Sie sich bitte bei dem Versandunternehmen, welcher Transportweg der günstigste ist.

Wann entstehen Mahngebühren und wie kann ich sie bezahlen?

Am ersten Tag nach Ende der Leihfrist entstehen Mahngebühren in Höhe von 3,00 € pro Medium, 14 Tage später ist der Titel in der 2. Mahnung und es entstehen Kosten in Höhe von 6,00 €, 14 Tage darauf entsteht die 3. Mahnung in Höhe von 12,00 €. Die Mahngebühr wird mit dem Überschreiten der Leihfrist und mit der Ausfertigung des Mahnschreibens, nicht mit dessen Zustellung fällig.

Die Bezahlung von Mahngebühren ist nur nach Rückgabe der Medien möglich. Nähere Hinweise finden Sie auf der Seite "Bezahlen".

Auszug aus dem Verwaltungskostenverzeichnis

Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr (€)
Mahnschreiben wegen Überschreitung der Leihfrist: 1. Mahnung je Medium 3,00
Mahnschreiben wegen Überschreitung der Leihfrist: 2. Mahnung je Medium 3,00
Mahnschreiben wegen Überschreitung der Leihfrist: 3. Mahnung je Medium 6,00
Überziehung UCard-Schließfach je Schließfach 3,00
Verfahren bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums,
daneben sind die Kosten für Reparatur, Rekonstruktion
oder das Medium in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
als Auslagen zu ersetzen
je Medium 15,00
Ersatzbeschaffung eines verlorenen Garderobenschlüssels;
bei Ersatz des Schlosses sind die entstandenen Kosten
zusätzlich als Auslagen zu erstatten
je Schlüssel 25,00
Bereitstellung von Literatur im deutschen Leihverkehr je Band bzw. Stück oder
je Aufsatzkopie bis 20 Seiten
2,00

Welche E-Mail-Benachrichtigungen erhalten Sie?

Folgende Benachrichtigungen werden ausschließlich per E-Mail versandt:

  • Benachrichtigungen über für Sie bereitliegende Vormerkungen.
  • Rückgabeaufforderungen,  wenn  ein  von  Ihnen  ausgeliehener Titel vorgemerkt wurde.
  • 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist werden Sie per E-Mail an den Termin erinnert. Diese E-Mail-Benachrichtigung ist eine Serviceleistung der Bibliothek ohne Gewähr, da die Bibliothek keine Garantie über die sichere Zustellung der E-Mails übernehmen kann. Für die Überwachung und Einhaltung der Leihfristen sind Sie selbst verantwortlich. Am Tag nach dem Ablauf der Leihfrist wird die 1. Mahnung erzeugt.
    Mahnungen erhalten Sie als E-Mail. Haben Sie keine E-Mail-Adresse angegeben, erhalten Sie Mahnbriefe mit der Post.

Bitte beachten Sie:

E-Mail-Benachrichtigungen erhalten Sie nur, wenn Sie eine E-Mail-Adresse in Ihr Nutzerkonto eintragen oder schon eingetragen haben.

Die Universitätsbibliothek übernimmt keine Haftung, wenn durch falsche E-Mail-Adressen eine korrekte Zustellung nicht erfolgen kann oder wenn es bei der Übertragung zu einem Verlust der E-Mail kommt bzw. die E-Mail aus technischen Gründen nicht zugestellt wird.

Teilen Sie bitte Änderungen der E-Mail-Adresse umgehend mit bzw. tragen Sie diese selbst in Ihrem Nutzerkonto ein!

Selbstverständlich können Sie alle o.g. Informationen online über Ihr Nutzerkonto abfragen.