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Teilbibliotheksvereinbarungen

Das Konzept der Teilbibliotheken in Marburg

Nach dem Bezug des UB-Neubaus existieren derzeit neun Bereichsbibliotheken mit Teilbibliotheksvereionbarung. Die Teilbibliotheken stellen punktuelle Veränderungen weg vom zweischichtigen hin zu einem kooperativen einschichtigen Bibliothekssystem dar. Sie werden auf der Grundlage von bilateralen Teilbibliotheksvereinbarungen, die den speziellen Verhältnissen angepaßt sind, zwischen der UB und einem Fachbereich, beziehungsweise einer universitären Einrichtung geschaffen.

Zum Kern einer Teilbibliotheksvereinbarung gehört eine Arbeitsteilung der Vertragspartner, die der jeweiligen Fachkompetenz entspricht: Die Vereinbarungen sehen eine verbindliche Erwerbungsabstimmung zwischen den Vertragspartnern vor, bei der der Fachbereich, beziehungsweise die beteiligte universitäre Einrichtung über ein Erwerbungsgremium (Bibliotheksrat, Erwerbungskommission o.ä.) maßgeblichen Einfluß auf die Erwerbungen ausübt und somit die Kompetenz der Wissenschaftler einbringt. Die UB sorgt für eine nach den bibliotheksfachlichen Gesichtspunkten gestaltete Verwaltung, d.h. sie ist entsprechend ihrer bibliothekarischen Kompetenz primär für die Bibliotheksverwaltung verantwortlich. Der Leiter einer Teilbibliothek ist ein Bibliothekar des höheren Dienstes. Er ist Mitglied des Erwerbungsgremiums und koordiniert die Literaturbeschaffung.

Eine weiterführende Textsammlung erläutert die Grundlagen des Bibliothekssystems.