08.09.2020 Höhere Eingruppierung IKT

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Höhere Eingruppierung für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Ingenieurinnen und Ingenieure

Um Fachkräfte zu binden oder neu zu gewinnen, sind am 01.01.2020 Verbesserungen in der Eingruppierung für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), in Kraft getreten.
Wer seit dem 01.01. eine unveränderte Tätigkeit in der Informations- und Kommunikationstechnik ausübt, hat die Möglichkeit, bis zum Ende des Jahres einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zu stellen.
Ergibt sich nach Überprüfung der Tätigkeitsmerkmale eine höhere Eingruppierung, wird das Gehalt rückwirkend ab dem 01.01. gezahlt – dies gilt ausschließlich für im Jahr 2020 gestellte Anträge.

Fristverlängerung

Kolleginnen und Kollegen, die am 01.01.2020 in Elternzeit waren oder Angehörige pflegten (nach § 3&4, Pflegezeitgesetz) oder aber Rente auf Zeit in Anspruch nahmen, haben ab Wiederaufnahme der Tätigkeit ein Jahr Zeit, den Antrag zu stellen.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Tätigkeitsbeschreibung (die am 01.01. der Personalabteilung vorlag) die Tätigkeit im IT-Bereich bestätigt.
Zitat: „Unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die sich mit Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung.“ (siehe genauere Erläuterungen, Seite 13-14, Durchführungsbestimmungen.pdf)
(Natürlich können Sie jederzeit eine aktualisierte Tätigkeitsbeschreibung und den Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung stellen, allerdings fallen Sie dann nicht unter die Sonderregelung der rückwirkenden Höhergruppierung ab. 01. 01. 2020)

 

Stufe

Wer höhergruppiert wird, nimmt die Stufe mit, auf der er am 01.01.2020 stand, Beispiel: von der Entgeltgruppe 10, Stufe 4 in die Entgeltgruppe 11, Stufe 4.
Aber Achtung: Wer in diesem Jahr in eine höhere Stufe kommt oder gekommen ist, sollte genau nachrechnen, ob es sich finanziell lohnt, denn die Stufenlaufzeit beginnt ab Datum der Höhergruppierung neu zu laufen.

 

Sonderzahlungen

Wer einen Antrag stellt und von der Entgeltgruppe 8 in die 9 wechseln möchte, sollte auch berücksichtigen, dass ab der EG 9 die Jahressonderzahlung nur 56,50% beträgt, in den Gruppen 5-8 sind es 84,70%.

 

Zulagen

Neu geregelt wurden ebenfalls Zulagen für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik (siehe PDF „Zulagen.pdf“). Bisher gab es die alte Programmierzulage (bei entsprechender Tätigkeit), die nun auf Antrag ersetzt wird. Wer sie erhält und keinen Neuantrag stellt, behält sie im Rahmen des Besitzstandes weiter.

Den Antrag auf die Zahlung einer Zulage können Sie gesondert beantragen, falls Sie keinen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung stellen – das sind voneinander unabhängige Antragsverfahren.

 

Wer weitere Fragen hat und Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann sich dort zum Thema Eingruppierung im Bereich IKT beraten lassen.
Hier erhalten Sie eine zusammenfassende Information der Verdi.