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Informationen und FAQ
Informationen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Impfungen für Studierende und BeschäftigteImpfungen für Studierende und Beschäftigte
Die Universität Marburg möchte so viel Präsenzlehre wie in der jeweils aktuellen Pandemiesituation möglich anbieten. Sie können dazu beitragen, indem Sie sich gegen COVID-19 impfen lassen.
Es gibt zahlreiche niederschwellige öffentliche Impfaktionen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf den Impfaufruf der Landesregierung aufmerksam machen.
Zur Gültigkeit von Nachweisen zum Status "Geimpft" oder "Genesen" in Deutschland finden Sie aktuelle Informationen auf den Webseiten des
- Robert-Koch-Instituts (RKI) und des
- Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).
Für die Gültigkeitsdauer von EU-Impfzertifikaten gibt es seit dem 1. Februar 2022 neue EU-Regelungen. Diese laufen nach Ablauf von 270 Tagen ab. Die Regelung gilt für grenzüberschreitende Reisen in den EU-Mitgliedstaaten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hinweise für ausländische StudierendeHinweise für ausländische Studierende
Fragen zu Bewerbung, Zulassung oder Einschreibung
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen, etc.) betreffen, an application@uni-marburg.de
Bei Fragen, die sich auf Masterstudiengänge beziehen, wenden Sie sich bitte an master@uni-marburg.deFragen zu Deutschkursen und der DSH-Prüfung
Wenn Sie Fragen zu studienvorbereitenden Sprachkursen für Deutsch und der DSH haben, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat der Sprachkurse des Studienkolleg Mittelhessen dsh@uni-marburg.deFragen zu Visum, Einreise, Wohnen und Leben in Marburg
Informationen, Beratung und gezielte Hilfestellung zu allen nicht-fachlichen Themen (Visum, Einreise, Wohnen, Aufenthalt in Marburg etc.) erhalten Sie beim International Office unter international@uni-marburg.de.Austausch- und Erasmusstudierende: Fragen zum Studium und zu Lehrveranstaltungen
Austauschstudierende, die fachliche Fragen zu ihrem Studium und zu den Lehrveranstaltungen haben, wenden sich bitte an den/die zuständige Fachbereichskoordinator/in ihres Fachbereichs an der Philipps-Universität Marburg. Für alle anderen nicht-fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office unter international@uni-marburg.de.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hinweise für Studierende mit BehinderungHinweise für Studierende mit Behinderung
Die Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) hat zusätzliche Hinweise (beispielsweise zur Nutzung der adaptierten PC-Arbeitsplätze) für Studierende mit Behinderung zusammengestellt. Diese finden Sie unter den aktuellen Corona-Informationen der SBS.
Natürlich stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Servicestelle für behinderte Studierende für Beratung und alle weiteren Fragen zum Studium mit Behinderung und chronischen bzw. psychischen Erkrankungen gerne zur Verfügung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Psychologische UnterstützungPsychologische Unterstützung
Die Corona-Krise stellt für viele Menschen eine ungewohnte Herausforderung und eine psychische Belastung dar. Beratungs- und Hilfsangebote können dabei helfen, den Alltag zu bewältigen und die psychische Gesundheit zu schützen. Zudem können sie Hilfe in akuten Krisensituationen bieten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Selbsttests für BeschäftigteSelbsttests für Beschäftigte
Die Philipps-Universität Marburg stellt ihren Landesbediensteten Covid-19-Antigen-Selbsttest zur Verfügung. Mehr dazu finden Sie bei den aktuellen Regelungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen GründenBefreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen
Kann eine Mund-Nasen-Bedeckung aus medizinischen Gründen nicht getragen werden, ist eine Befreiung von der Verpflichtung nach vorheriger Prüfung möglich.
Die Befreiung von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss gegenüber der Universität durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden. Betroffene müssen das ärztliche Attest dem Referat für Datenschutz im Original zusenden. Bitte schicken Sie das Attest mit dem Vermerk "persönlich/vertraulich" an:
Referatsleitung Datenschutz
Biegenstraße 10
35032 Marburg
Sie erhalten nach Prüfung des Attests eine Bescheinigung, dass sie von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind. Diese Bescheinigung genügt als Nachweis, wenn anschließend Mitarbeitende der Universität die Vorlage eines Attestes verlangen.Die Bescheinigung ist in den Räumlichkeiten der Universität Marburg auf Verlangen gegenüber Mitarbeitenden der Universität vorzuzeigen. Soweit Personen entgegen den vorstehenden Bestimmungen weder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen noch die entsprechende Bescheinigung vorzeigen können, können Mitarbeitende diese Person der Räumlichkeiten der Universität verweisen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ergehen.
Fragen zu Studium und Lehre
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Prüfungsorganisation und Übergang zum MasterstudiumPrüfungsorganisation und Übergang zum Masterstudium
Die Studien- und Prüfungsorganisation ist durch die Satzung der Philipps-Universität Marburg über Abweichungen im Zulassungs-, Studien- und Prüfungsrecht während der SARS-CoV-2-Pandemie 2020 geregelt. Aktuelle Semestertermine finden sich wie üblich auf der Seite der Studienorganisation.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert, wenn ich endgültig durch meine Prüfung durchgefallen bin?Was passiert, wenn ich endgültig durch meine Prüfung durchgefallen bin?
Für Studierende, die im Wintersemester 2020/21 oder im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/22 eine nicht wiederholbare Prüfung (letzter Prüfungsversuch) nicht bestehen, wird ein weiterer Prüfungsversuch gewährt - es sei denn, das Nichtbestehen geht auf einen Täuschungsversuch zurück.
Studierende, die im Sommersemester 2020 einen solchen letzten Prüfungsversuch nicht bestanden haben, konnten einen weiteren Prüfungsversuch beantragen. Die Frist für den Antrag lief bis zum 31.03.2021.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo erhalte ich Informationen für digitales Lehren und Lernen?Wo erhalte ich Informationen für digitales Lehren und Lernen?
Für das Lehren und Lernen auf Distanz hält die Philipps-Universität ein umfassendes Angebot an technischer und organisatorischer Unterstützung vor.
Die Lernplattform ILIAS ist das zentrale Medium zur Unterstützung der digitalen Lehre. Informationen und Voraussetzungen zur Nutzung finden sich auf den Webseiten des HRZ oder in ILIAS selbst. Das ILIAS-Team des HRZ bietet in seinem Blog aktuelle Informationen.
Als Studierende finden Sie hier lehrveranstaltungsbegleitende Materialien, Online-Lehre- und Blended-Learning Angebote sowie Möglichkeiten zur Kooperation mit Kommilitoninnen und Kommilitonen über studentische Arbeitsgruppen.
Für Lehrende stehen Funktionen zur Kommunikation und zur Sprechstundenverwaltung zur Verfügung. Zusätzlich ermöglichen didaktische Werkzeuge wie beispielsweise Lernmodule, Übungen, Etherpads, Wikis oder Tests die asynchrone oder synchrone Gestaltung von Online-Lehre. Die Zukunftswerkstatt bietet in ihrem virtuellen Ideenraum zahlreiche Hilfestellungen, didaktische Konzepte und Beispiele.
Über den Streaming-Dienst Opencast können über ILIAS Videos und Aufzeichnungen komfortabel verwaltet und bereitgestellt werden. Eine einfache, webbasierte Produktion von Screencasts ist über Opencast Studio möglich.
Für digitale Treffen und Lehrveranstaltungen eignen sich die Webkonferenz-Dienste BigBlueButton und Cisco Webex. Eine Übersicht informiert über die Unterschiede hinsichtlich der verschiedenen Funktionen und möglichen Anwendungsszenarien. Für BigBlueButton stehen umfangreiche Videoanleitungen zur Verfügung.
Bücher und Artikel, die für die Lehre benötigt werden, können ebenso wie alle anderen Bestände der Universitätsbibliothek nach Bedarf gescannt oder geliefert werden.
Gesammelte Informationen und Unterstützungsangebote finden Erstsemester, Studierende sowie Lehrende auf der Seite Lehren und Lernen im Wintersemester.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Findet persönliche Studienberatung statt?Findet persönliche Studienberatung statt?
Persönliche Sprechstunden finden nach vorheriger Anmeldung statt.
Studifon: 06421 - 28 22222
E-Mail Studierendensekretariat: studierendensekretariat@verwaltung.uni-marburg.de
E-Mail für Fragen von Studierenden mit ausländischen Abschlüssen: application@uni-marburg.de
E-Mail für Fragen zu Masterstudiengängen: master@uni-marburg.de
Zentrale Allgemeine Studienberatung: zas@uni-marburg.de
Servicestelle für behinderte Studierende (SBS): sbs@verwaltung.uni-marburg.de
Informationen des FamilienserviceInformationen zur Verwaltung Ihrer virtuellen Sprechstunden in BigBlueButton und ILIAS finden Sie auf der Informationsseite der Zukunftswerkstatt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert mit meinem BAföG?Was passiert mit meinem BAföG?
Die Hessische Landesregierung hat in einer aktuellen Verordnung (PDF) geregelt, dass sich die individuelle Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/2021 und/oder im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 eingeschriebenen Studierenden um jeweils ein Semester verlängert. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger haben somit ein, bzw. zwei zusätzliche Semester Anspruch auf Förderung.
Sie können sich auf Marvin eine BaföG-Bescheinigung für das Sommersemester 2020 bzw. für das Wintersemester 2020/21 bzw. für das Sommersemester 2021 ausdrucken.Beratung zu BAföG-relevanten Fragen gibt es im Sozialreferat des AstA.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es Orientierungseinheiten für neue Studierende?Gibt es Orientierungseinheiten für neue Studierende?
Die Universität heißt alle Erstsemester ganz herzlich im Studium willkommen. Im Sommersemester ist eine OE geplant, die unter den aktuellen Corona-Auflagen stattfindet. Alle neuen Studierenden sind - ebenso wie diejenigen höherer Semester - herzlich eingeladen, zu dieser Zeit hier in Marburg zu sein.
Informationen zum Studieneinstieg und zu den Orientierungseinheiten erhalten Sie auf der Seite "Willkommen im Studium".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie ändert sich meine Regelstudienzeit?Wie ändert sich meine Regelstudienzeit?
Die Hessische Landesregierung hat in einer aktuellen Verordnung (PDF) geregelt, dass sich die individuelle Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/2021 und/oder im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 eingeschriebenen Studierenden um jeweils ein Semester verlängert.
Mehr dazu finden Sie auf den Seiten der Studienorganisation.
Sonstige Fragen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo erhalte ich Informationen für digitale Tagungen?Wo erhalte ich Informationen für digitale Tagungen?
Wenn Sie neben Präsenzveranstaltungen auch virtuelle und hybride Veranstaltungsformate in Erwägung ziehen, können Sie sich beim Servicezentrum digital gestützte Forschung über digitale Tagungsformate informieren.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Unterstützung bietet die Universität Hochschulmitgliedern mit Kind?Welche Unterstützung bietet die Universität Hochschulmitgliedern mit Kind?
Der Familienservice der Philipps-Universität hat eine Informationsseite erstellt, auf der Sie sich über Möglichkeiten und Angebote während der Corona-Pandemie informieren können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was hat sich bei Krankmeldung geändert?Was hat sich bei Krankmeldung geändert?
An den Regelungen zur Krankmeldung von Beschäftigten und Studierenden hat sich durch die Corona-Pandemie nichts geändert. Im Falle einer COVID-19-Erkrankung kann die Krankmeldung aber zunächst ausnahmsweise elektronisch, z.B. durch die Zusendung der gescannten Krankmeldung per E-Mail erfolgen. Die Krankmeldung ist nach dem Ende einer Quarantänemaßnahme unverzüglich im Original nachzureichen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mit anderen gemeinsam zu Mittag essen und die Teeküche nutzen?Kann ich mit anderen gemeinsam zu Mittag essen und die Teeküche nutzen?
Ja, unter Beachtung der gängigen Hygienemaßnahmen. Bitte behalten Sie bis zur Einnahme des Sitzplatzes die Maske auf, und stellen sicher, dass Sie mit ausreichend Abstand sitzen können. Der Raum sollte außerdem regelmäßig belüftet werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo erhalte ich aktuelle Informationen zum Coronavirus?Wo erhalte ich aktuelle Informationen zum Coronavirus?
Aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und der dadurch ausgelösten Erkrankung COVID-19 finden Sie auf den Webseiten folgender Institutionen:
Aktuelle Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Coronavirus
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (RKI)
Aktuelle Informationen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
FAQ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Informationen der WHO (World Health Organization) zum Coronavirus (Englisch)
Allgemeinverfügungen des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Bekämpfung des Corona-VirusInhalt ausklappen Inhalt einklappen Helfen Maske und Desinfektionsmittel?Helfen Maske und Desinfektionsmittel?
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfiehlt die flächendeckende Nutzung von Maske. Eine Maske reduziert die Übertragung von Viren, vor allem durch eine Reduktion der Tröpfcheninfektion. Da sich eine große Zahl unerkannt Erkrankter ohne Symptome im öffentlichen Raum bewegt, schützt eine Maske andere Menschen, verringert damit die Ausbreitung der Infektion und senkt somit mittelbar das Risiko, sich selbst anzustecken. Eine Maske dient eingeschränkt auch unmittelbar dem Eigenschutz. Auf den Verkehrsflächen der Gebäude der Philipps-Universität sowie auf den Arbeitsplätzen in der Universitätsbibliothek und den Bereichsbibliotheken gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Für eine effektive Reinigung der Hände empfiehlt die BZgA das gründliche Waschen mit Wasser und Seife. Desinfektionsmittel sollten Bereichen vorbehalten bleiben, in denen besondere hygienische Anforderungen bestehen, z.B. in der Tierhaltung oder der Gesundheitsfürsorge.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann in WC-Bereichen Hände-Desinfektionsmittel bereitgestellt werden?Kann in WC-Bereichen Hände-Desinfektionsmittel bereitgestellt werden?
Corona-Viren sind Lipid-umhüllte Viren, die durch Seife effizienter getötet werden, als durch Desinfektionsmittel, daher ist häufiges und gründliches Hände waschen essentiell. Bitte beachten Sie die Hygienetipps zum gründlichen Händewaschen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).