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Impfmöglichkeiten
Die Universität Marburg möchte so viel Präsenzlehre wie in der jeweils aktuellen Pandemiesituation möglich anbieten. Sie können dazu beitragen, indem Sie sich gegen COVID-19 impfen lassen.
Es gibt zahlreiche niederschwellige öffentliche Impfaktionen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf den Impfaufruf der Landesregierung aufmerksam machen.
Zur Gültigkeit von Nachweisen zum Status "Geimpft" oder "Genesen" in Deutschland finden Sie aktuelle Informationen auf den Webseiten des
- Robert-Koch-Instituts (RKI) und des
- Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).
Für die Gültigkeitsdauer von EU-Impfzertifikaten gibt es seit dem 1. Februar 2022 neue EU-Regelungen. Diese laufen nach Ablauf von 270 Tagen ab. Die Regelung gilt für grenzüberschreitende Reisen in den EU-Mitgliedstaaten.
Impfaktionen für Beschäftigte und Studierende
Die Philipps-Universität Marburg bietet Impfaktionen für Hochschulmitglieder an, über die wir per Rundmail informieren. Zu diesen Terminen können weiterhin alle Interessierten sowohl zur Erstimpfung, als auch zur Zweit- und Drittimpfung kommen. Die Impfung findet in der ehemaligen Universitätsbibliothek, Wilhelm-Röpke-Straße 4, statt. Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer/Biontech oder Moderna.
Über die einzelnen Impfaktionen hinaus finden besondere Impftage ausschließlich für Beschäftigte statt. Diese werden gesondert und intern angekündigt.
Sie vereinfachen die Abläufe, wenn Sie sich vorab die Aufklärungs- und Anamnesebögen selbst ausdrucken und ausgefüllt und unterschrieben mitbringen:
Bitte denken Sie auch an Ihren Personalausweis und falls vorhanden Ihren Impfpass.
Wer bereits die zweite Impfung erhalten hat, kann sich ein digitales Impfzertifikat in einer Apotheke ausstellen lassen.
Kontaktadresse für Rückfragen: corona@uni-marburg.de
FAQ - Wer kann sich impfen lassen, und welche Impfstoffe sind gültig?
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Können sich auch Personen impfen lassen, die nicht studieren?Können sich auch Personen impfen lassen, die nicht studieren?
Ja, alle sind willkommen!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich auch meine 1. Impfung hier erhalten?Kann ich auch meine 1. Impfung hier erhalten?
Ja.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich auch meine 2. Impfung hier erhalten?Kann ich auch meine 2. Impfung hier erhalten?
Ja, wenn die erste Impfung mindestens 3 Wochen zurückliegt. Es macht keinen Unterschied, mit welchem Impfstoff die erste Impfung erfolgt ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich meine 2. Impfung erhalten, wenn ich mit einem anderen Impfstoff die 1. Impfung bekommen habe?Kann ich meine 2. Impfung erhalten, wenn ich mit einem anderen Impfstoff die 1. Impfung bekommen habe?
Ja, wenn die erste Impfung mindestens 3 Wochen zurückliegt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich meine 3. Impfung (Booster-Impfung) hier erhalten?Kann ich meine 3. Impfung (Booster-Impfung) hier erhalten?
Ja, bei den Impfaktionstagen für alle Hochschulmitglieder ist das entsprechend der StiKo-Empfehlung möglich. Bitte nutzen Sie auch das Impfangebot des Landkreises Marburg-Biedenkopf oder kontaktieren Sie Ihre Hausarztpraxis.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Können sich auch 12- bis 18-Jährige impfen lassen?Können sich auch 12- bis 18-Jährige impfen lassen?
Ja. Bis 16 Jahre muss ein Elternteil bzw. eine erziehungsberechtigte Person als Begleitperson dabei sein; ab 16 Jahren kann man allein zum Impfen erscheinen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich impfen lassen, auch wenn ich nicht in Marburg meinen Erstwohnsitz habe?Kann ich mich impfen lassen, auch wenn ich nicht in Marburg meinen Erstwohnsitz habe?
Ja.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich als nicht-deutsche Person impfen lassen?Kann ich mich als nicht-deutsche Person impfen lassen?
Ja.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist mein Impfstoff in der EU zugelassen?Ist mein Impfstoff in der EU zugelassen?
Hier finden Sie die Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts zu in der EU zugelassenen Impfstoffen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was kann ich tun, wenn mein Impfstoff in der EU nicht zugelassen ist?Was kann ich tun, wenn mein Impfstoff in der EU nicht zugelassen ist?
Wer mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurde, kann mit einem Mindestabstand von 28 Tagen mit einer Impfserie mit einem zugelassenen Impfstoff beginnen, damit die Impfung in Deutschland anerkannt wird.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich tun, wenn ich eine Impfbescheinigung aus dem Ausland habe?Was muss ich tun, wenn ich eine Impfbescheinigung aus dem Ausland habe?
Um den Zugang zu Lehrveranstaltungen für alle Beteiligten zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Impfbescheinigungen nach Möglichkeit in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App übertragen zu lassen. Das dafür notwendige Impfzertifikat erhalten EU-Bürgerinnen und Bürger bei Vorlage der Impfbescheinigung und einer Übersetzung in Apotheken.
Sollten Sie mit einem zugelassenen Impfstoff geimpft sein und gleichzeitig eine Übertragung nicht möglich sein, erstellt die Rechtsabteilung eine ausschließlich innerhalb der Universität gültige Bescheinigung. Dazu ist ein persönlicher Termin in der Rechtsabteilung notwendig. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termine mit Frau Grgic, irina.grgic@verwaltung.uni-marburg.de.