Hauptinhalt

Genehmigungsverfahren

Jede Dienst- oder Fortbildungsreise muss grundsätzlich vor der Durchführung schriftlich beantragt und genehmigt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn die Genehmigung vor Reiseantritt aus zwingenden Gründen nicht mehr eingeholt werden konnte.

Reisen am Dienstort (innerhalb Marburg) müssen in der Regel nicht genehmigt werden. Jedoch sollten Sie immer die Abwesenheit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten mitteilen, um Unfallversicherungsansprüche zu wahren. Sollten Ihnen Kosten entstehen (z.B. Teilnahmegebühren), die von der Dienststelle erstattet werden sollen, müssen Sie einen Dienstreiseantrag stellen.

Die schriftliche Genehmigung ist unabdingbare Voraussetzung für die Erstattung der Reisekosten. Liegt keine Genehmigung vor, ist keine Abrechnung möglich!

Dem Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise sind grundsätzlich Unterlagen (Programme, Einladungen) beizufügen, aus denen sich das dienstliche Interesse und die Dauer der Abwesenheit begründet.

Der vollständig ausgefüllte Dienstreiseantrag ist dem Vorgesetzten zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und anschließend an die/den zuständigen Sachbearbeiter/-in weiterzuleiten.

Hier finden Sie das Formular: Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise

Der Dienstreiseantrag sollte bei

  • Inlands-Dienstreisen mindestens eine Woche vor Reiseantritt und
  • Auslands-Dienstreisen mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt der/dem zuständigen Sachbearbeiter/-in vorliegen, um Rückfragen zu ermöglichen und Besonderheiten absprechen zu können.

Besonderheit bei Auslandsreisen in EU-Staaten sowie nach Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz:

Bitte beachten Sie, dass bei Auslandsdienstreisen in EU-Staaten sowie nach Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz eine sogenannte "A1-Bescheinigung" zwingend mitzuführen ist. Diese muss zusätzlich zum Dienstreiseantrag beantragt werden. Die erforderlichen Angaben für die Beantragung einer A1-Bescheinigung sind auf dem Dienstreiseantrag einzutragen. Die Beantragung der A1-Bescheinigung erfolgt über die zuständigen Wirtschaftsverwaltungen oder Reisekostensachbearbeiter/innen elektronisch über die Eingabe im SAP-Programm.

Bitte reichen Sie Dienstreiseanträge für Reisen in die genannten Länder möglichst spätestens vier Wochen vor Antritt der Dienstreise ein, damit rechtzeitig eine A1-Bescheinigung beantragt werden kann! Weitere Informationen zur Beantragung der A1-Bescheinigung und zum Verfahren finden Sie unter: Auslandsdienstreisen oder sonstige Auslandsaufenthalte (Entsendungen) ins Ausland