Hauptinhalt

Schutzimpfungen und sonstige medizinische Vorsorgemaßnahmen

Wir bitten Sie sich vor einer Reise (insbesondere ins außereuropäische Ausland) darüber zu informieren, ob Impfungen erfolgen und sonstige medizinische Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen.

Die Vorgesetzten in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsreferenten sind dazu angehalten, jeden Beschäftigten, der z. B. in tropische Gebiete entsendet wird, beim Betriebsärztlichen Dienst an einer Pflichtuntersuchung anzumelden. Eine Anmeldung muss mindestens 6 Wochen vorher erfolgen.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers werden die Kosten für vorgeschriebene oder notwendige Schutzimpfungen und anderen prophylaktische Maßnahmen (z.B. gegen Malaria) und Gesundheitsatteste für Reisen in Infektions- und Epidemiegebiete übernommen.