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Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen

Grundsätzlich können Dienstreisen mit privaten Reisen verbunden werden. Dabei ist die Dauer des Privataufenthalts von Bedeutung.

Sollte der Privataufenthalt kürzer als oder genau 5 Arbeitstage (Mo-Fr) sein, so wird die Reisekostenvergütung so festgesetzt, als habe nur der dienstliche Teil stattgefunden. Bei Flugreisen ist dem Dienstreiseantrag ein Preisvergleich beizufügen. Daraus sollte hervorgehen, wie teuer der Flug wäre, wenn Sie direkt vor Beginn der Dienstgeschäfte die Hinreise bzw. direkt nach Beendigung der Dienstgeschäfte die Rückreise antreten würden.

Sollte der Privataufenthalt länger als 5 Arbeitstage sein, wird der Reise ein überwiegend privater Hintergrund zuerkannt. Unerheblich ist hierbei sowohl die Dauer der Dienstgeschäfte als auch, ob zuerst die Dienstreise oder die private Reise geplant war. In diesem Fall werden nur die unmittelbar zusätzlich durch die Ausübung der Dienstgeschäfte entstandenen Fahrt-/Flugkosten übernommen. Tage- und Übernachtungsgeld sowie sonstige Kosten (Nebenkosten) werden für die Dauer des Dienstgeschäftes und die zusätzliche Reisezeit gewährt.

Bei der Berechnung der Urlaubstage wird von einer 5-Tage-Woche (Mo-Fr) ausgegangen, unabhängig von der tatsächlichen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit. An- und Abreisetage fließen gegebenenfalls in die Berechnung der Urlaubstage mit ein (je nach Konstellation). Allgemein arbeitsfreie Tage wie z.B. Feiertage oder Wochenenden fließen nicht in die Berechnung mit ein.

Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass Sie für die Tage des Privataufenthalts Ihren Erholungsurlaub oder Gleittage nehmen müssen, entsprechend der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Ein (Dienst-)Unfallschutz besteht für diese Zeit nicht.

Um Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir Sie in Ihrem und auch in unserem Interesse, sich in der Planungsphase mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/-in in Verbindung zu setzen.