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Übernachtungen

Grundsätzlich finden nur die reinen Übernachtungskosten ohne sonstige Leistungen  (z.B. Frühstück) Berücksichtigung. Die preisgünstigste Möglichkeit ist zu buchen.

Eine Ausnahme zu dieser Regelung wird in den internen Hinweisen erläutert. Danach werden die Übernachtungskosten in voller Höhe erstattet, wenn die zuständige Genehmigungsstelle sie bereits vor Reiseantritt als angemessen anerkannt hat.

Inlandsreisen

Ohne Nachweis der Kosten wird für jede notwendige Übernachtung ein pauschales Übernachtungsgeld von 20,00 Euro gezahlt.

Nachgewiesene Übernachtungskosten gelten als unvermeidbar, wenn sie nicht mehr als 80,00 Euro betragen. Darüber hinaus gehende Übernachtungskosten werden nur ersetzt, wenn sie unvermeidbar waren, d.h. die Notwendigkeit ist im Einzelfall nachvollziehbar zu begründen.

Erfolgt dies nicht, sind nur 80,00 Euro pro Nacht erstattungsfähig!

Bei dienstlich veranlassten Reisen in der Nähe zum Dienst- oder Wohnort können keine Übernachtungskosten erstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vorab bei Ihrem/Ihrer zuständigen Reisekostensachbearbeiter/in.

Auslandsreisen

Ohne Nachweis der Kosten wird für jede notwendige Übernachtung ein pauschales Übernachtungsgeld in Höhe von 50 %, höchstens jedoch 30,00 Euro des aktuell gültigen maximalen Satzes für den jeweiligen ausländischen Geschäftsort gezahlt.

Nachgewiesene Übernachtungskosten gelten als unvermeidbar, wenn sie nicht mehr als der aktuell gültige maximale Satz für den jeweiligen ausländischen Geschäftsort betragen. Darüber hinaus gehende Übernachtungskosten werden nur ersetzt, wenn sie unvermeidbar waren, d.h. die Notwendigkeit ist im Einzelfall nachvollziehbar zu begründen.

Erfolgt dies nicht, ist nur der jeweilige Satz pro Nacht erstattungsfähig!

Hier finden Sie die aktuellen Sätze für Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder.

Weitere Informationen

Um Rückfragen zu vermeiden und um eine schnellere Bearbeitung der Abrechnung zu ermöglichen, sollten Dienstreisende ihre Bemühungen eine preiswerte Unterkunft zu bekommen, im Einzelnen dokumentieren (z.B. Ausdruck aus dem  HRS, Anfragen per E-Mail oder Fax) und dies der Abrechnung beifügen.