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Informationen für Beamte
Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit. Aufgrund dieses besonderen Rechtsverhältnisses gelten für Beamte andere, vom Tarifrecht abweichende, Regelungen. So wird beispielsweise das Beamtenverhältnis durch Ernennung begründet. Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde und Entgegennahme der Urkunde.
Ansprechpartner/innen sind das Team II B 2 (Ansprechpartnerübersicht Dez. II Personal)
Abwesenheiten
Beurlaubung - Infoblatt des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
Teilzeitbeschäftigung - Infoblatt des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
Fürsorge / Soziales
Rechtliches
Dienstrechtsreform ( Erstes Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - 1. DRModG + Berichtigung))
Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zum 2. DRModG - Stand August 2013
Sonstiges
Information über Rente und Versorgung bei Mobilität innerhalb Europas