Hauptinhalt

Informationen für Tarifbeschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen

Nach der Beschreibung des  § 65 Hessischen Hochschulgesetzes erbringen wissenschaftliche Mitarbeiter eine wissenschaftliche Dienstleistung in  Forschung und Lehre, in der Betreuung wissenschaftlicher Sammlungen und Geräte und im Betrieb wissenschaftlicher und der Krankenversorgung dienender Einrichtungen.

Wissenschaftliche Mitarbeiter stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zum Land Hessen. Die Rechte und Pflichten ergeben sich u.a. aus dem Tarifvertrag für das Land Hessen.

Befristungsleitlinie - Leitlinie der Philipps-Universität für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom 07.07.2016

An- und Abwesenheiten 

Dienstbefreiung / Sonderurlaub

Dienstreisen / Reisekosten

Teilzeitbeschäftigung

Überstunden

Fürsorge / Soziales

Bildschirmarbeitsplatzbrille

Menschen mit Behinderung

Pflegezeit

Schwangerschaft und Elternzeit (ist in Bearbeitung)

Sicherheit

Rechtliches

Sonstiges

Arbeitszeugnis

Befreiung von der Zusatzversorgung der VBL

Information über Rente und Versorgung bei Mobilität innerhalb Europas

Jahresgespräche

Fortbildung

Telearbeit

Weiterbildung