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Informationen für Tarifbeschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen
Nach der Beschreibung des § 65 Hessischen Hochschulgesetzes erbringen wissenschaftliche Mitarbeiter eine wissenschaftliche Dienstleistung in Forschung und Lehre, in der Betreuung wissenschaftlicher Sammlungen und Geräte und im Betrieb wissenschaftlicher und der Krankenversorgung dienender Einrichtungen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zum Land Hessen. Die Rechte und Pflichten ergeben sich u.a. aus dem Tarifvertrag für das Land Hessen.
An- und Abwesenheiten
Dienstbefreiung / Sonderurlaub
Fürsorge / Soziales
Schwangerschaft und Elternzeit (ist in Bearbeitung)
Rechtliches
Sonstiges
Befreiung von der Zusatzversorgung der VBL
Information über Rente und Versorgung bei Mobilität innerhalb Europas