27.10.2020 07.01.2020: Achtung! Masernimpfpflicht / Attention! Obligatory vaccination measles

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Schule, Kita oder Tagespflege

Laut Masernschutzgesetz müssen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern- Impfungen vorweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Falls der Impfschutz im Ausland erworben wurde, wenden Sie sich bitte an Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt. Die Impfpflicht besteht ab 01.03.2020, es existiert einen Übergangsfrist bis zum 31.07.2021.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums und dem Dokument "Häufige Fragen" des Bundesgesundheitsministeriums.

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Please note: Measles vaccination will be obligatory in Germany as of March, 1st 2020 via law. There will be a transition period until July, 31st 2021. All children age one year or older are required to be vaccinated, if they attend childcare or school. Please contact a pediatrist, if the vaccination took place in a foreign country. Further information provides the press release of Federal Ministry of Health, published November, 14th 2019.