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Mein gutes Recht: Bildungsurlaub

Foto: Colourbox.de

Freizeit macht schlau!

Lernen und genießen, sich weiterbilden und entspannen – das alles lässt sich verbinden: Im Bildungsurlaub!

Gesetzliche Grundlage

Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch der in Hessen Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit, um an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung teilzunehmen. Auszubildende können ihren Anspruch nur zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung geltend machen.

Für die Dauer der Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt beziehungsweise die Ausbildungsvergütung weiter. Die Seminargebühren sind von den Beschäftigten selbst zu tragen.

Das Recht auf Bildungsfreistellung ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub – kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) – geregelt. Demnach stehen jedem in Hessen Beschäftigten pro Jahr fünf Tage Bildungsurlaub zu. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Wichtig: Kann der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht in Anspruch genommen werden, so lässt er sich auf das darauf folgende Jahr übertragen, indem dem Arbeitgeber eine entsprechende Mitteilung gemacht wird. Pro Jahr können in der Regel zehn Tage Bildungsurlaub genommen werden.