28.10.2020 Regelungen zum Umgang mit COVID-19 im Lehramtsstudium

Stand: 31.08.2021
Änderungen: Informationen zu Praktika
Die Regelungen zur Ausbreitungsprävention des Corona-Virus (COVID-19) betreffen einige Bereiche Ihres Lehramtsstudiums, über die wir auf dieser Seite zentral informieren.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass aktuell keine Präsenzberatungen stattfinden und bitten Sie darum, von persönlichen Besuchen vorerst abzusehen. Unsere Arbeitsbereiche sind per Mail und telefonisch für Sie erreichbar. Bitte nutzen Sie vorerst vor allem die jeweilige E-Mail für Ihre Nachfragen, wenn diese nicht im Folgenden beantwortet werden.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen auf den zentralen Seiten der Philipps-Universität: Informationen zum Corona-Virus.
Veranstaltungen
- Für die Studieneinsteiger/innen: Alle Informationen zum Lehramtsstudium bündeln wir für Sie auf der Seite "Herzlich Willkommen an alle Erstsemester im Lehramt!". Ganz generell finden Sie auf der zentralen Seite "Willkommen im Studium!" viele Infos zu Ihrem Studieneinstieg an der Philipps-Universität. Wenden Sie sich mit Fragen zum Lehramtsstudium gerne an uns. Alle Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten des ZfL unter dem Reiter Studium.
- Informationsveranstaltungen zu den Marburger Praxismodulen (MPM) finden am 20.01.2022, 16:00 - 18:00 Uhr und am 28.01.2022, 14:00 - 16:00 Uhr digital statt. Die beiden Veranstaltungen sind inhaltsgleich. Zu Ihrer Information und Vorbereitung steht eine PowerPoint-Präsentation im pdf-Format zur Verfügung, die hier heruntergeladen werden kann: PowerPoint-Präsentation (pdf)
Informationen zu Praktika im Studiengang Lehramt für Gymnasien
Trotz der coronabedingten Einschränkungen des regulären Schulbetriebs durch Hygiene- und Abstandsregeln ist es derzeit möglich, Schulpraktika zu absolvieren. Kurzfristige Änderungen können sich jedoch direkt auf die individuelle Studienorganisation im Rahmen des Lehramtsstudiums an der Philipps-Universität Marburg auswirken. Um sicherzustellen, dass betroffenen Studierenden möglichst geringe Auswirkungen im Studienverlauf entstehen, hat das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrerbildung die folgenden Maßnahmen ergriffen:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen OrientierungspraktikumOrientierungspraktikum
Studierende, die ein bereits begonnenes Orientierungspraktikum aufgrund der Corona-Pandemie abbrechen mussten, reichen Ihr Studienportfolio gemeinsam mit der Bescheinigung der Praktikumseinrichtung bitte direkt via zfl-op@uni-marburg.de ein – es wird durch das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrerbildung anerkannt, sofern alle anderen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Achtung: Die Bescheinigung Ihrer Praktikumseinrichtung sollte den Hinweis enthalten, dass Ihr Praktikum aufgrund der Aussetzung des regulären Betriebs abgebrochen werden musste.
Studierenden, die ein geplantes Orientierungspraktikum aufgrund der Corona-Pandemie nicht antreten konnten und an PraxisStart teilnehmen möchten, wird die Teilnahme am Modul PraxisStart (EWL 3) derzeit auch ohne diese Voraussetzung ermöglicht. Das Orientierungspraktikum ist schnellstmöglich nachzuholen und muss spätestens bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung anerkannt worden sein. Bitte kontaktieren Sie unbedingt das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrerbildung via zfl-op@uni-marburg.de, um die Details dieser Maßnahme zu besprechen.
Um Studierenden auch während der Corona-Pandemie die Durchführung von Orientierungspraktika zu ermöglichen, wird die formale Regel, dass das Praktikum in einem Zeitraum von vier (beziehungsweise (bzw.) 2x2) Wochen zu absolvieren ist, bis auf Weiteres aufgehoben. Ein Orientierungspraktikum kann damit unabhängig von der zusammenhängenden Dauer an Praktikumstagen anerkannt werden, solange mindestens 120 Stunden nachgewiesen werden können. Die weiteren Rahmenbedingungen gelten weiterhin und können auf der Website des Zentrums für Lehrerbildung eingesehen werden. Bitte weisen Sie bei der Einreichung Ihrer Unterlagen via zfl-op@uni-marburg.de darauf hin, wenn Sie die oben beschriebene Regelung in Anspruch nehmen sollten.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen PraxisStartPraxisStart
Studierende, die im SoSe 2020 oder später PraxisStart (EWL 3) absolvieren möchten, werden durch das Praktikumsbüro für das zweiwöchige Beobachtungspraktikum einer Schule zugeteilt. Achtung: Diese Zuteilung erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass Präsenzpraktika zum jeweiligen Praktikumszeitraum gegebenenfalls (ggf.) aufgrund des veränderten Infektionsgeschehens nicht stattfinden können. Kurzfristige Änderungen der Schulzuteilungen sind ebenso möglich wie der Ersatz der Präsenz im Schulpraktikum durch alternative Leistungen, die durch die PraxisStart-Dozent/innen rechtzeitig kommuniziert werden.
Studierende, die unter den gegenwärtigen Coronabedingungen ein Schulpraktikum absolvieren, werden aufgefordert, sich über die Hygienekonzepte ihrer Praktikumsschule zu informieren und sich zudem an den Empfehlungen der Gesundheitsämter (A-H-A) zu orientieren. Darüber hinaus wird um verantwortungsbewusstes Verhalten innerhalb und außerhalb der Schule gebeten. Studierende, die Erkältungssymptome entwickeln oder an Corona erkranken, wenden sich bitte umgehend an ihren Arzt und betreten die Praktikumsschule bis auf Weiteres nicht mehr. In einem solchen Fall sind neben der Schule selbst insbesondere das Praktikumsbüro und die Dozent/innen der Begleitveranstaltungen zu informieren. Studierende, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören und aufgrund dessen kein Schulpraktikum antreten können, weisen dies gegenüber dem Praktikumsbüro mit einem ärztlichen Attest nach. Es stehen Alternativleistungen in den Fächern bereit, um in einem solchen Fall Verzögerungen im Studienablauf zu vermeiden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Team des Praktikumsbüros (mpm@uni-marburg.de).
Das Hessische Kultusministerium hat verfügt, dass auch Praktikant/innen im Rahmen der Lehrerbildung dazu verpflichtet sind, regelmäßige Coronatests an ihrer Praktikumsschule durchzuführen. Studierende, die unter den gegenwärtigen Pandemiebedingungen ein Schulpraktikum absolvieren, werden aufgefordert, sich mit den jeweils geltenden Modalitäten an ihrer Praktikumsschule vertraut zu machen. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich unter mpm@uni-marburg.de an die Mitarbeiter/innen des Praktikumsbüros wenden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen PraxisLabPraxisLab
Studierende, die im WiSe 2020/21 oder später PraxisLab absolvieren möchten, werden durch das Praktikumsbüro für das achtwöchige Blockpraktikum einer Schule zugeteilt. Achtung: Diese Zuteilung erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass Präsenzpraktika zum jeweiligen Praktikumszeitraum ggf. aufgrund des veränderten Infektionsgeschehens nicht stattfinden können. Kurzfristige Änderungen der Schulzuteilungen sind ebenso möglich wie der Ersatz der Präsenz im Schulpraktikum durch ein digitales Praktikum oder alternative Leistungen, die durch die PraxisLab-Dozent/innen rechtzeitig kommuniziert werden.
Studierende, die unter den gegenwärtigen Coronabedingungen ein Schulpraktikum absolvieren, werden aufgefordert, sich über die Hygienekonzepte ihrer Praktikumsschule zu informieren und sich zudem an den Empfehlungen der Gesundheitsämter (A-H-A) zu orientieren. Darüber hinaus wird um verantwortungsbewusstes Verhalten innerhalb und außerhalb der Schule gebeten. Studierende, die Erkältungssymptome entwickeln oder an Corona erkranken, wenden sich bitte umgehend an ihren Arzt und betreten die Praktikumsschule bis auf Weiteres nicht mehr. In einem solchen Fall sind neben der Schule selbst insbesondere das Praktikumsbüro und die Dozent/innen der Begleitveranstaltungen zu informieren. Studierende, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören und aufgrund dessen kein Schulpraktikum antreten können, weisen dies gegenüber dem Praktikumsbüro mit einem ärztlichen Attest nach. Es stehen Alternativleistungen in den Fächern bereit, um in einem solchen Fall Verzögerungen im Studienablauf zu vermeiden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Team des Praktikumsbüros (mpm@uni-marburg.de).
Das Hessische Kultusministerium hat verfügt, dass auch Praktikant/innen im Rahmen der Lehrerbildung dazu verpflichtet sind, regelmäßige Coronatests an ihrer Praktikumsschule durchzuführen. Studierende, die unter den gegenwärtigen Pandemiebedingungen ein Schulpraktikum absolvieren, werden aufgefordert, sich mit den jeweils geltenden Modalitäten an ihrer Praktikumsschule vertraut zu machen. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich unter mpm@uni-marburg.de an die Mitarbeiter/innen des Praktikumsbüros wenden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Schulpraktische Studien (SPS) IISchulpraktische Studien (SPS) II
Studierende, die im WiSe 2020/2021 oder später SPS II absolvieren möchten, werden durch das Praktikumsbüro für das fachdidaktische Praktikum einer Schule zugeteilt. Achtung: Diese Zuteilung erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass Präsenzpraktika zum jeweiligen Praktikumszeitraum ggf. aufgrund des veränderten Infektionsgeschehens nicht stattfinden können. Kurzfristige Änderungen der Schulzuteilungen sind ebenso möglich wie der Ersatz der Präsenz im Schulpraktikum durch ein digitales Praktikum oder alternative Leistungen, die durch die SPS II-Dozent/innen rechtzeitig kommuniziert werden.
Studierende, die unter den gegenwärtigen Coronabedingungen ein Schulpraktikum absolvieren, werden aufgefordert, sich über die Hygienekonzepte ihrer Praktikumsschule zu informieren und sich zudem an den Empfehlungen der Gesundheitsämter (A-H-A) zu orientieren. Darüber hinaus wird um verantwortungsbewusstes Verhalten innerhalb und außerhalb der Schule gebeten. Studierende, die Erkältungssymptome entwickeln oder an Corona erkranken, wenden sich bitte umgehend an ihren Arzt und betreten die Praktikumsschule bis auf Weiteres nicht mehr. In einem solchen Fall sind neben der Schule selbst insbesondere das Praktikumsbüro und die Dozent/innen der Begleitveranstaltungen zu informieren. Studierende, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören und aufgrund dessen kein Schulpraktikum antreten können, weisen dies gegenüber dem Praktikumsbüro mit einem ärztlichen Attest nach. Es stehen Alternativleistungen in den Fächern bereit, um in einem solchen Fall Verzögerungen im Studienablauf zu vermeiden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Team des Praktikumsbüros (mpm@uni-marburg.de).
Das Hessische Kultusministerium hat verfügt, dass auch Praktikant/innen im Rahmen der Lehrerbildung dazu verpflichtet sind, regelmäßige Coronatests an ihrer Praktikumsschule durchzuführen. Studierende, die unter den gegenwärtigen Pandemiebedingungen ein Schulpraktikum absolvieren, werden aufgefordert, sich mit den jeweils geltenden Modalitäten an ihrer Praktikumsschule vertraut zu machen. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich unter mpm@uni-marburg.de an die Mitarbeiter/innen des Praktikumsbüros wenden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Schulpraktika im Ausland (SPS II / PraxisLab)Schulpraktika im Ausland (SPS II / PraxisLab)
Allen Studierenden, die gegenwärtig ein Schulpraktikum im Ausland durchführen oder in den nächsten sechs Monaten durchführen wollen, bitten wir, das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrerbildung via zfl-international@uni-marburg.de zu kontaktieren. In Einzelfallprüfungen soll sichergestellt werden, dass ein eventueller Abbruch (oder ein ausbleibender Antritt) möglichst geringe Auswirkungen auf Ihren Studienfortgang haben werden.
Bei weiterführenden Fragen rund um das Thema „Schulpraktika“ erreichen Sie die Mitarbeiter/innen des Praktikumsbüros aktuell am besten per E-Mail (mpm@uni-marburg.de).
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten und BAföG-Bescheinigungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen ZwischenprüfungsbescheinigungZwischenprüfungsbescheinigung
Für die Zwischenprüfungsbescheinigung wenden Sie sich bitte in jedem Fall per Mail oder telefonisch an das Zentrale Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Transcript of Records und vollständige Leistungsnachweise für einen StudienortswechselTranscript of Records und vollständige Leistungsnachweise für einen Studienortswechsel
Das Transcript of Records bzw. der vollständige Leistungsnachweis wird vom Zentralen Prüfungsbüro per Post zugestellt. Bitte kontaktieren Sie das Prüfungsbüro in jedem Fall telefonisch oder per E-Mail und prüfen Sie, ob eine gültige Postanschrift in MARVIN hinterlegt ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen ModulprüfungenModulprüfungen
Für alle Prüfungen jenseits der Ersten Staatsprüfung gelten die allgemeinen Regelungen der Universität.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen BAföG-Bescheinigung (Formblatt 5)BAföG-Bescheinigung (Formblatt 5)
Studierende, die derzeit ein Formblatt 5 BAföG benötigen, können dies per E-Mail beantragen. Das Formblatt wird dann per Post zugestellt. Studierende senden dafür ein vorausgefülltes Formblatt direkt an Sebastian Müller. Prüfen Sie, ob eine gültige Postanschrift in MARVIN hinterlegt ist.
Für die Beantwortung BAföG-relevanter Fragen im Zuge der Corona-Pandemie wurde eine Email-Adresse eingerichtet: bafoeg-fragen@uni-marburg.de. Über dieses Ticketsystem können Fragen zu Themen rund um das BAföG gestellt und beantwortet werden. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zwischen studienbezogenen und bafögrelevanten Themen liegen (beispielsweise rund um Prüfungen und Prüfungsleistungen). Diese Hotline ersetzt keinesfalls die Beratung durch das Studentenwerk, insbesondere kann hier kein BAföG beantragt oder Förderanträge bearbeitet werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Erste StaatsprüfungErste Staatsprüfung
Informationen Terminen und Fristen, insbesondere zur Ausgabe der Meldeunterlagen für die Erste Staatsprüfung im Herbst 2022 wird die Prüfungsstelle Marburg der Hessischen Lehrkräfteakademie auf ihrer Webseite (https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/pruefungsstellen/marburg/pruefungstermine) veröffentlichen. Um das für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung notwendige Transcript of Records zu erhalten, wenden Sie sich ab Juni 2022 telefonisch an das Zentrale Prüfungsbüro im ZfL.
Kontakt
Zentrum für Lehrerbildung
Mail: zfl@uni-marburg.de