Hauptinhalt

Corona-Infos für Uni-Mitglieder mit Familie

Corona-Kinderkreis mit Masken
Foto: Elisa Saresera

Studierende und Beschäftigte der Philipps-Universität mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen stehen bereits ohne eine Pandemie vor großen Herausforderungen bei der Organisation ihres Alltags. Doch während der momentan herrschenden Corona-Pandemie und den tiefgreifenden Beschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen wächst der Druck und die Belastung der Familien stetig.

Auf dieser Seite finden Sie gezielt zusammengestellte Informationen für Uni-Mitglieder mit Familienverantwortung,die Ihnen einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und  Unterstützungsmöglichkeiten geben sollen.

Rubriken dieser Seite:

Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie (28.04.2021)

>> nach oben >>

Finanzielles für Familien während der Corona-Pandemie (27.10.2021)

  • Unterstützung für Promovierende und Postdocs mit Familie - Corona-Hilfskräftefonds der MARA (27.10.2021)

    In Zeiten der Corona-bedingten Schließungen von Betreuungseinrichtungen und Schulen waren Nachwuchswissenschaftler/-innen, die die Betreuung ihrer Kinder oder anderer Angehöriger übernehmen mussten, in besonderem Maße einer Mehrfachbelastung ausgesetzt und in ihrer Forschung stark beeinträchtigt.

    Im Rahmen des Corona-Hilfskräftefonds der MARA können bis zu 20 Nachwuchswissenschaftler/-innen mit familiären Verpflichtungen durch die Unterstützung einer studentischen Hilfskraft gefördert werden.

    Anträge können nur von Promovierenden und Postdocs der Philipps-Universität Marburg gestellt werden, die familiäre Verpflichtungen (Kinder oder/und Pflege von Angehörigen) wahrnehmen.

    Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung endet am 14. November 2021.

    Weitere Informationen zu Art und Umfang der Unterstützung sowie zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Themenwebsite der MARA.

    ***English version***
    In times of corona-induced closures of care facilities and schools, young researchers who had to take over the care of their children or other relatives

    were particularly exposed to multiple burdens and particularly hindered in their research.

    Within the framework of MARA's Covid-19 Student Assistant-Fund, up to 20 young scientists with family responsibilities can be funded by the support of a student assistant. 

    Applications can only be submitted by doctoral students and postdocs of Philipps-Universität Marburg who take on family responsibilities (childcare and/or other caregiving tasks).

     The application period ends on 14 November 2021.

    Further details about the conditions of this supporting offer and the application process can be found on the thematic website of MARA.

  • Durchatmen in der Ferienzeit - Start der Förderung "Corona-Auszeit für Familien" (27.09.2021)

    Im Rahmen des Programms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" der Bundesregierung unterstützt das Aufholpaket "Corona-Auszeit für Familien" Familien mit wenig Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung.

    Was ist die "Corona-Auszeit"?

    Familien sollen sich von den Belastungen der Corona-Pandemie erholen und ein wenig durchatmen können. Berechtigte Familien zahlen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ in einer Familieneinrichtung nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die restlichen Kosten übernimmt die Bundesregierung.

    Familien können bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022 beantragen.

    Wer ist berechtigt?

    Die geförderte Familienferienzeit kann in Anspruch nehmen, wer mit einem oder mehreren Kindern reist, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit dem Haushaltseinkommen unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in ihrem Haushalt leben oder sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.

    Wer nicht unter die Einkommensgrenze fällt, aber ein Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, kann die Familienfreizeit trotzdem in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn ein Elternteil einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat und mit einem minderjährigen Kind reist. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

    Wo gibt es weitere Informationen?

    Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

    Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

    Website zur "Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern"

  • Der Kinderbonus - Auch 2021 ein einmaliger Bonus zum Kindergeld (03.05.2021)

    Auch im Jahr 2021 werden Familien mit einer finanziellen Sonderzahlung unterstützt: Der Kinderbonus 2021 beträgt 150 Euro pro Kind. Er wird für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, im Mai 2021 ausgezahlt. Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.
    Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung.

    Der Kinderbonus muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird berechtigten Eltern automatisch von ihrer Familienkasse auf ihr Konto überwiesen.

    Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

    Für 2020 galt:


    Für jedes Kind, das im Kalenderjahr 2020 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hat, hat die Bundesregierung im Rahmen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes eine  Bonuszahlung verabschiedet. Der sogenannte Kinderbonus wird automatisch mit dem Kindergeld überwiesen und muss nicht eigens Beantragt werden. Er beträgt einmalig 300 Euro pro Kind und wird in zwei Teilraten ausgezahlt.

    Der Kinderbonus soll insbesondere Familien mit geringem bzw. mittlerem Einkommen unterstützen und wird daher nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Er ist Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs und wird im Rahmen der bei der Einkommensteuerveranlagung durchzuführenden Vergleichsberechnung (der sogenannten Günstigerprüfung) genauso wie das Kindergeld berücksichtigt:

    a) Alle Familien, für die bisher die Entlastung durch das Kindergeld höher war als die Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge, profitieren voll vom Kinderbonus.

    b) Alle Familien, für die die Entlastung durch die Freibeträge zwar größer war als die des Kindergeldes, jedoch geringer ausfiel als die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus, profitieren nur anteilig vom Kinderbonus.

    c) Alle Familien, für die die Entlastung durch die Freibeträge größer war als die des Kindergeldes zuzüglich des Kinderbonus, profitieren nach der Steuerveranlagung nicht vom Kinderbonus. Dies gilt für ein zu versteuerndes Familieneinkommen von 85.800 Euro (entspricht einem Bruttoeinkommen von ungefähr 93.000 Euro)bei zwei Erwachsenen mit einem Kind. Für diese Familien ist die steuerliche Entlastung nach wie vor größer als die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus. 

    Weitere Informationen hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer FAQ-Sammlung zum Kinderbonus zusammengestellt.

  • Erneute Prüfung für BAföG-Verlängerung aufgrund der studien- und prüfungsrechtlichen Anpassungen des Wintersemesters 2020/21 (05.03.2021)

    Die Hessische Landesregierung hat in einer Verordnung geregelt, dass sich die individuelle Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/2021 eingeschriebenen Studierenden um jeweils ein Semester verlängert. BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger haben somit ein, bzw. zwei zusätzliche Semester Anspruch auf Förderung.

    Das BAföG-Amt hat zum Ende des Wintersemesters 2020/21 bereits Ablehnungsbescheide für eine Verlängerung des BAföG-Bezugs nach dem 4./5. Semester versandt, weil es zu diesem Zeitpunkt die Verordnung zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit noch nicht gab. Bitte stellen Sie die entsprechenden Anträge schnellstmöglich mit Verweis auf die Nichtzählung des letzten Semesters aufgrund der Verordnung erneut. Sie sind nun neu zu prüfen.

    Weitere Informationen zu Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht im Wintersemester 2020/21 an der Philipps-Universität Marburg 

  • Corona-Hilfskräftefonds der MARA für Promovierende und Postdocs mit Familienverantwortung (19.11.2020)

    Die MArburg Research Academy (MARA) bietet kurzfristig einen Corona-Hilfskräftefonds für Promovierende und Postdocs mit familiären Verpflichtungen an. Hier finden Sie alle wichtigen  Informationen:
    https://www.uni-marburg.de/de/mara/finanzierung/hilfskraeftefonds-2020-1.

    Bitte beachten sie, dass die Bewerbungsfrist bereits am 30. November 2020 endet.

    ***

     The MArburg Research Academy (MARA) offers a Covid-19 Student Assistant-Fund for doctoral students and postdocs with family responsibilities at short notice. Here you can find all important information:
    https://www.uni-marburg.de/en/mara/funding/covid-19-student-assistant-fund-1

    Please note that the application deadline is already on November 30, 2020.

  • Stadtpass-Kinder können auch im Sommer 2021 Nachhilfegutscheine erhalten (17.06.2021)

    Bis vor Kurzem lernten viele Schulkinder – insbesondere Jugendliche – noch unter sehr unterschiedlichen Bedingungen und über Monate hinweg
    zuhause im Distanzunterricht. Wie schon vergangenes Jahr unterstützt die Stadt Marburg Stadtpass-Kinder wieder mit Nachhilfegutscheinen für die Fächer Mathe, Deutsch oder Englisch.

    Interessierte Familien haben bis zur ersten Sommerferienwoche 2021 die Möglichkeit, unter Vorlage des Stadtpasses, einen Gutschein für ihre Kinder über das Sekretariat ihrer Schule zu erhalten. Das Einlösen der 5er- oder 10er-Karten erfolgt bei einem lokalen Anbieter des Nachhilfeunterrichts, mit dem auch direkt Termine vereinbart werden können.

    Pressemeldung " Stadtpass-Kinder erhalten weitere Nachhilfegutscheine" der Universitätsstadt Marburg

    Hilfe zur Nachhilfe - Gutscheine für Stadtpass-Kinder sollen bei Lernlücken helfen (01.07.2020)
    Durch die Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie standen viele Familien unvorbereitet vor der Herausforderung, Hausaufgaben und Lernpakete der Schulen eigenständig im Home-Schooling zu bearbeiten. Viele Kinder haben dabei trotz aller Bemühungen noch einige Unsicherheiten beim behandelten Lernstoff. Um diese wieder zu beseitigen und um die Chancengleichheit zu erhöhen, investiert die Universitätsstadt Marburg in ihrem Hilfspaket "Marburg miteinander" 50.000 Euro für Nachhilfegutscheine für Inhaber eines Stadtpasses.

    Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, die den Marburger Stadtpass besitzen, können bis zur 3. Sommerferienwoche bei ihrer Schule bei Vorlage des Stadtpasses eine 5er- bzw. 10er-Karte für Nachhilfestunden erhalten und diese bis zu den Herbstferien 2020 bei einem lokalen Anbieter für Nachhilfeunterricht einlösen. Ob Nachhilfebedarf z. B. bei Mathe, Deutsch oder Englisch besteht, können Eltern mit den jeweiligen Lehrenden ihrer Kinder besprechen.
    Mehr zu den Nachhilfe-Gutscheinen der Universitätsstadt Marburg

  • Corona-Nothilfefonds der Philipps-Universität Marburg (04.06.2020)

    Studierende der Philipps-Universität Marburg, die in Folge der Corona-Pandemie in finanzielle Notlagen geraten sind, können durch den Corona-Nothilfefonds in Form eines einmaligen  Sofortzuschusses unterstützt werden. Dies soll Studierenden helfen, die Zeit zu überbrücken, bis staatliche Kredite und Gelder aus Hilfefonds zur Verfügung stehen.

    Auf der Website der Philipps-Universität erhalten Sie zusätzliche Informationen zum Nothilfefond.

  • Bis zu 650 Euro monatlich - BMBF und KfW öffnen Studienkredit für alle Studierenden (08.05.2020)

    Ab sofort können Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit vorübergehend zum Zinssatz von 0 % erhalten.

    Aufgrund des vorübergehenden Stillstands des öffentlichen Lebens während der Corona-Pandemie haben viele Studierende ihre Nebenjobs und Verdienstmöglichkeiten verloren. Diese Situation bringt viele Studierende in eine finanzielle Notlage, da die regulären Kosten wie Miete, Versicherungen und Bedarfe des alltäglichen Lebens weiterlaufen.

    Daher haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorübergehende Änderungen des Studienkredits beschlossen. Ab sofort können alle deutschen Studierenden unabhängig von ihrem eigenen sowie dem Einkommen der Eltern einen zinslosen Studienkredit bei der KfW für monatlich bis zu 650 Euro beantragen. Ab dem 1. Juni 2020 steht der KfW-Studienkredit auch ausländischen Studierenden, die in Deutschland gemeldet sind und regulär an einer deutschen Hochschule studieren, zur Verfügung.

    Bis zum 31.03.2021 bleibt der Zinssatz auf 0 Prozent eingefroren.

    Wie Sie einen KfW-Studienkredit beantragen können und was sich ändert, falls Sie bereits vor Corona einen Kredit bezogen haben, erfahren Sie auf den Infoseiten der KfW.

  • Babysitterfonds für Studierende mit Kind(ern) in der Corona-Zeit (04.05.2020)

    Für das Sommersemester 2020 gelten geänderte Förder- und Antragsbedingungen für den Babysitterfonds. Bis auf Weiteres sind Unterschriften und Stempel der Lehrpersonen nicht notwendig und der Fonds kann in diesem Semester nicht nur für die Teilnahme an Seminaren, sondern für jegliche Lernformen (Klausurvorbereitung, Hausarbeiten etc.) beantragt werden. Außerdem erhöhen wir die Fördersumme auf bis zu 450,00 €, um Mehrbedarfe etwas abzufedern.

    Weitere Informationen zum modifizierten Antragsverfahren erhalten Sie gerne  bei Frau Schumacher (Büro der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten).

  • Finanzielle Soforthilfe in der Corona-Krise - Zinslose Darlehen und starkes Netzwerk für Studentinnen (28.04.2020)

    In der Corona-Krise hat sich die finanzielle Situation für viele Studierende deutlich verschärft. Nicht wenige haben ihre Nebenjobs zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verloren. Vor  diesem Hintergrund weisen wir Sie gerne auf das zinslose Darlehenprogramm des Hildegardis-Vereins hin. Der Verein fördert Frauen fächerübergreifend und unabhängig von der  Nationalität. Voraussetzung ist, dass die Studentinnen einer christlichen Konfession angehören. Das Verfahren umfasst eine Förderung bis zu 3.000 Euro. Alle Studentinnen, denen ein Darlehen des Hildegardis-Vereins bewilligt wurde, erhalten Zugang zu einem generationenübergreifenden Frauen-Netzwerk und all seinen Angeboten.

    Bewerbungsunterlagen und weitere Hinweise sind auf der Website des Hildegardis-Vereins zu finden. Frau Gisela Schmidt steht für weitere Informationen zur Verfügung unter sowie Tel.: 0228/9659249.

  • Corona-Pandemie - Überblick über finanzielle Unterstützungsangebote für Beschäftigte (04.05.2020)

    Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Insbesondere Eltern mit kleinen Kindern sind aufgrund von Schul- und Kitaschließungen vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Bundesregierung lässt Familien in der Zeit der Corona-Pandemie nicht allein und hat entschlossene Maßnahmen ergriffen, um Verdienstausfälle abzumildern.

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat eine Übersicht der finanziellen Unterstützungsangebote zusammengestellt. 

  • Notfall-Kinderzuschlag - Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen (22.04.2020)

    Leichterer Zugang und schnellere Beantragung des Kinderzuschlags ab dem 1. April

    Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen Familien nicht nur vor organisatorische Herausforderungen des Familienalltags. Sie führen in zunehmendem Maße  auch  zu einer Verschlechterung der finanziellen Situation, insbesondere für Familien mit geringem Einkommen.

    Um Familien mit geringem Grundeinkommen zu unterstützen, tritt am 1. April  eine vorübergehende Änderung des bereits bestehenden Kinderzuschlags (KiZ) unter dem Namen Notfall- Kinderzuschlag in Kraft. Diese Familienleistung unterstützt grundsätzlich Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Bisher war das  Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

    Weitere Informationen:
    - Allgemeine Informationen zum Notfall-Kinderzuschlag
    - Informationen zur Beantragung und Voraussetzungen - Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
    - Informationen des Familienportals des Bundes zum Notfall-KiZ
    - Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit - Informationen des Bundesministeriums für Familie (BMFSFJ)

>> nach oben >>

Informationen für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen (31.01.2022)

  • Fahrdienst zum Impfzentrum - Ein weiteres Angebot der Marburger Corona-Hilfe (15.02.2021)

    Die Corona-Hilfe der Stadt Marburg unterstützt Marburger/innen bei der Vereinbarung für einen Impftermin. Damit eine Impfung nicht daran scheitert, dass jemand nicht selbst dorthin fahren oder gefahren werden kann, bietet die Stadt für Bürger/innen der ersten Impfgruppe auch individuelle Fahrten zum Impfzentrum an.

    Der Fahrdienst wird zunächst für die Impfberechtigten der ersten Impfgruppe angeboten. In dieser Impfgruppe sind vor allem Bürger/innen, die über 80 Jahre alt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Impfung in Marburg oder im regionalen Impfzentrum in Heuchelheim vereinbart wurde. Die Impf-Lots/innen sind montags bis freitags von 10 bis 12.30 Uhr bei der Corona-Hilfe-Hotline unter 06421 201-2000 oder per E-Mail an erreichbar.

    Bei den Fahrten wird streng auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen geachtet:
    - Im Fahrzeug herrscht Maskenpflicht.
    - Zwischen Fahrgastraum und Fahrer/in ist eine Trennscheibe montiert.
    - Die Fahrzeuge werden nach jeder Fahrt desinfiziert.
    - Alle Personen werden einzeln zum Impftermin gefahren, die Mitnahme einer Begleitperson ist möglich.

    Weitere Unterstützungsangebote der Stadt Marburg finden Sie auf der Seite zum Corona-Virus in Marburg:
    https://www.marburg.de/portal/seiten/corona-virus-hier-finden-sie-informationen-der-stadt-marburg-im-ueberblick-900002158-23001.html

    Pressemeldung zum Corona-Fahrdienst:
    https://www.marburg.de/portal/meldungen/spies-eine-impfung-darf-nicht-am-weg-zum-impfzentrum-scheitern--900007441-23001.html?bereich=1&rubrik=900000004

  • Corona-Hilfsangebote der Stadt Marburg (15.02.2021)

    Die Corona-Pandemie schränkt bereits seit fast einem Jahr das Leben jedes Einzelnen ein. Insbesondere Personen einer Risiko-Gruppe stoßen dabei immer wieder auf die Herausforderung, ihre Angelegenheiten möglichst ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko zu erledigen.

    Die Stadt Marburg hat für all jene, die Unterstützung benötigen, einige Corona-Hilfsangebote ins Leben gerufen:

    1. Corona-Hilfe-Hotline

    Alle Corona-Hilfsangebote der Stadt Marburg können über die eigens eingerichtete Corona-Hotline angefragt werden. Auch Menschen, die ein offenes Ohr zum Zuhören oder eine Gesprächsperson suchen, erhalten hier weitere Kontaktmöglichkeiten. Unter der

    Telefonnummer 06421 201-2000 oder per E-Mail an

    können Sie montags bis freitags zwischen 10 und 12:30 Uhr Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen hinterlassen und werden dann am Nachmittag zwischen 13 und 16 Uhr zurückgerufen.

    2. Corona-Nachbarschaftshilfe

    Den Wocheneinkauf zu erledigen oder einen Brief zur Post zu bringen, kann für Angehörige einer Risikogruppe gefährlich sein. Um diese Menschen bestmöglich zu schützen, haben sich viele Freiwillige zusammengefunden, die Ihre Mitbürger/innen unterstützen möchten. Über die oben genannte zentrale Corona-Hilfe-Hotline werden Helfende und Menschen, die Hilfe benötigen, zusammengebracht. Ein Team nimmt die Anmeldungen entgegen, informiert Helfende und Hilfesuchende unter anderem über Datenschutz und über Verhaltensleitlinien und vermittelt sie dann untereinander. Die Freiwilligen und die Hilfesuchenden können dann selbst miteinander in Kontakt treten und sich absprechen.

    3. Impflotsen unterstützen

    Sie brauchen Unterstützung bei der Terminvereinbarung zum Impfen und der Anfahrt zum Impfzentrum? Über die Corona-Hilfe-Hotline erreichen Sie die Impflotsen der Stadt Marburg. Die Impflotsen rufen Sie am Nachmittag zurück und beantworten Fragen zum Impfen und unterstützen Sie telefonisch bei der Online-Terminvereinbarung.

    4. Fahrdienst zum Impfzentrum:

    Die Stadt Marburg unterstützt ältere Mitbürger/innen der ersten Impfgruppe, die nicht selbst oder mit Hilfe von Angehörigen, Bekannten oder Nachbar/innen zu ihrem Impftermin im Impfzentrum kommen können. Über die Corona-Hilfe-Hotline können Sie einen kostenfreien Fahrdienst buchen.
    Pressemeldung der Stadt Marburg: https://www.marburg.de/portal/meldungen/spies-eine-impfung-darf-nicht-am-weg-zum-impfzentrum-scheitern--900007441-23001.html?bereich=1&rubrik=900000004

    5. Corona-Website der Stadt Marburg:

    Auf dieser Seite informiert die Stadt Marburg über all ihre Corona-spezifischen Themen, wie die hier erwähnten Hilfsangebote, Informationen zu Öffnungszeiten und Terminen bei der Stadtverwaltung, über Angebote für Gewerbetreibende oder für Schülerinnen und Schüler:
    https://www.marburg.de/portal/seiten/corona-virus-hier-finden-sie-informationen-der-stadt-marburg-im-ueberblick-900002158-23001.html

  • Verlängerung der Erweiterung der "Dienstleistungen bis zur Haustür" in Hessen bis 30.09.2021 (04.07.2021)

    Anlässlich der durch das Coronavirus (COVID 19) ausgelösten Pandemie wird das Leistungsangebot der Unterstützungsleistungen im Alltag bis zum 30.09.2021 um die sogenannten „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erweitert, die im Rahmen des Entlastungsbetrages in Anspruch genommen werden können.

    Hierzu zählen insbesondere: Einkauf von Waren des täglichen Lebens, Holen und Bringen der Wäsche von und zur Reinigung, Anlieferung von Speisen, Übernahme von Botengängen, Organisation und Erledigung von Behördengängen und Behördenangelegenheiten und Organisation erforderlicher Arztbesuche. Pflegebedürftige können so auch während der Corona-Pandemie wichtige und notwendige Unterstützung erhalten – Unterstützung, die nicht zwingend einen unmittelbaren Kontakt erfordert.

    Dienstleistungen bis zur Haustür können sowohl von bereits anerkannten Anbieterinnen und Anbietern als auch von ehrenamtlichen Personen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden.

    Bereits anerkannte Anbieterinnen und Anbieter können die sogenannten Dienstleistungen bis zur Haustür ohne Weiteres erbringen. Es bedarf keiner zusätzlichen Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständigen Behörde

    Ehrenamtliche Personen, die Dienstleistungen bis zur Haustür im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbieten möchten, haben zu beachten, dass sie mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben dürfen. Bei Einhaltung der genannten Voraussetzungen gelten die Angebote automatisch als anerkannt.

    Die Anbieterinnen und Anbieter von Dienstleistungen bis zur Haustür haben zum Schutz vor Infektionen und Gesundheitsgefahren geeignete Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere haben sie geeignete Hygienemaßnahmen auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sicher zu stellen.

    Wie bei anderen Ausgaben für Unterstützungsleistungen im Alltag auch, müssen die Ausgaben für Dienstleistungen bis zur Haustür durch den Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse nachgewiesen werden, bevor sie ersetzt werden. Dazu haben die Anbieterinnen und Anbieter dem Pflegebedürftigen am Ende jedes Kalendermonats eine Abrechnung der erbrachten Leistungen zur Vorlage bei der Pflegekasse auszuhändigen. Aus der Abrechnung muss hervorgehen, dass sie für Dienstleistungen bis zur Haustür erfolgt sowie Datum und Gegenstand der Leistungserbringung.

    Quelle Sozialnetz Hessen: https://www.pflege-in-hessen.de/formen-der-pflege/pflege-zuhause/unterstuetzungsleistungen-im-alltag/

    Allgemeine Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Entlastungsbetrag:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag.html

  • "Zusammenhalten in dieser Zeit" - Das Podcast-Angebot der BAGSO für ältere Menschen (16.12.2020)

    Gezielte Themen-Schwerpunkte während der Corona-Pandemie zum Anhören .

    Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen - vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. Sie fördert ein differenziertes Bild vom Alter, das die vielfältigen Chancen eines längeren Lebens ebenso einschließt wie Zeiten der Verletzlichkeit und Pflegebedürftigkeit.

    Mit ihrem Podcast "Zusammenhalten in dieser Zeit" richtet sich die BAGSO gezielt an ältere Menschen, aber auch an deren pflegende Angehörige. In regelmäßigen Beiträgen werden Themen aufbereitet, die für die älteren Generationen während der Corona-Pandemie interessant sind, wie z. B. Patientenverfügung, Wohnen und Wohngemeinschaft, Kontakte pflegen, Einkaufen während der Pandemie, gesunde Ernährung etc. 

    Zum BAGSO-Podcast "Zusammenhalten in dieser Zeit"

  • Verlängerung der Anpassungen für Familien mit Pflegeverantwortung während der Corona-Pandemie (31.01.2022)

    Erleichterungen bei akuter Arbeitsverhinderung, (Familien-)Pflegezeit und Unterstützungsgeldern.

    Nicht nur Familien mit Kindern sehen sich während der Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Pflegende Angehörige benötigen ebenfalls weiterhin flexible Unterstützungsangebote. Daher wurden die Akuthilfen für pflegende Angehörige bis zum 31. März 2022 verlängert. 
    Weitere Informationen: https://www.wege-zur-pflege.de/corona

    Das Bundesseniorenministerium hat ein Paket mit akuten Hilfsmaßnahmen verabschiedet, das unter anderem folgende Punkte enthält:

    1. Akute Arbeitsverhinderung für bis zu 20 Tage möglich: Auch wer schon die ursprünglich verfügbaren 10 Tage für einen zu pflegenden Angehörigen beantragt hat, kann erneut eine Freistellung aufgrund von akuter Arbeitsverhinderung beantragen, wenn diese durch die Corona-Pandemie entstanden ist.

    2. Verlängerung des Pflegeunterstützungsgeldes ebenfalls auf 20 Tage: Parallel zur Verlängerung der akuten Arbeitsverhinderung kann das Pflegeunterstützungsgeld als entsprechende Lohnersatzleistung für 20 Tage beantragt werden.

    3. Änderungen bei der Familienpflegezeit und Pflegezeit: Wer noch Restzeiten zur Verfügung hat, die nicht über eine Gesamtzeit von 24 Monaten hinausgehen, kann diese noch einsetzen. Auch die Antragsfrist für die Familienpflegezeit hat sich von 8 Wochen auf 10 Tage verkürzt. Unter bestimmten Umständen kann darüber hinaus die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden während der Familienpflegezeit unterschritten werden.

    4. Anpassung des Zinslosen Darlehens: Wer aufgrund der Corona-Pandemie Lohnausfälle hat, kann bei der Beantragung und Berechnung des zinslosen Darlehens diese Monate ausklammern lassen.
     
    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Akuthilfe für pflegende Angehörige des Bundesseniorenministeriums. Auch die Verbraucherzentrale hat eine umfangreiche Infoseite zu "Corona - Was, wenn die Hilfe zu Hause neu organisiert werden muss" erstellt.

>> nach oben >>

Informations- und Kontaktmöglichkeiten (17.06.2021)

  • Neue Angebote für Eltern mit Kleinkindern - Online und in Kleingruppen (17.06.2021)

    Online-Sprechstunden, digitale Elterntreffs, Väterstammtische oder Beratungsspaziergänge – die Evangelische Familien-Bildungsstätte (FBS)
    hat gemeinsam mit dem Marburger Jugendamt während der Pandemie ihre Angebote für Familien erweitert, um Eltern in der Corona-Zeit zu unterstützen.

    Gerade bei Familien mit sehr kleinen Kindern fällt im Moment fast alles weg, was für diese Lebensphase wichtig ist. Der persönliche Austausch und die Unterstützung durch andere Familien mit ähnlicher Lebenssituation, aber auch institutionelle Präsenzangebote wie Babytreffs, Eltern-Kind-Kurse, Babyschwimmen oder Sportangebote sind aufgrund der Pandemiesituation im Moment nicht möglich. Der Bedarf an gegenseitiger Unterstützung, Beratung und Kontakt ist jedoch gerade jetzt enorm hoch.

    Das erweiterte Programm umfasst unter anderem Kurse wie Online-Sprechstunden für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr, Online-PEKiP-Kurse, digitale Eltern-Treffpunkte oder auch Treffmöglichkeiten in kleinen Gruppen auf dem Spielplatz und Beratungs- und Elternspaziergänge. Die Angebote finden entweder digital, in Präsenz oder in einer Mischform statt.

    Zu den Angeboten der Familienbildungsstätte

    Pressemeldung " Im Auftrag der Stadt erweitert Familien-Bildungsstätte ihr Kursangebot" der Universitätsstadt Marburg

  • Corona-konforme Kontakt-Möglichkeiten für Kinder ab 8 Jahre (03.03.2021)

    Bildungsangebote im Haus der Jugend starten wieder

    Parallel zur Öffnung der Schulen öffnet auch das Haus der Jugend ab März mit einigen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche wieder seine Türen. Unter Hygieneauflagen und in kleinen Gruppen von drei bis vier Kindern und Jugendlichen werden die Präsenzprogramme wiederaufgenommen. Im kompletten Haus der Jugend gilt eine Maskenpflicht und zu allen Angeboten müssen sich die Kinder und Jugendlichen anmelden.

    Zu den Angeboten gehören verschiedene Treffs und Medienangebote für Kinder ab 8 Jahren und für Jugendliche ab 12 Jahren.

    Die jeweiligen Anmeldebedingungen und Hinweise der einzelnen Angebote stehen zusammengefasst auf der Internetseite unter www.hausderjugend-marburg.de. Dort finden sich auch Informationen zu den digitalen Treffen, die weiterhin stattfinden. Weitere Auskünfte und Anmeldungshinweise gibt es beim Fachdienst Jugendförderung: Tel. 06421 201-1267, E-Mail .

     

    Pressemeldung: www.marburg.de/portal/meldungen/bildungsangebote-im-haus-der-jugend-starten-wieder-900007484-23001.html?bereich=1&rubrik=900000004

  • Corona-Hilfsangebote der Stadt Marburg (15.02.2021)

    Die Corona-Pandemie schränkt bereits seit fast einem Jahr das Leben jedes Einzelnen ein. Insbesondere Personen einer Risiko-Gruppe stoßen dabei immer wieder auf die Herausforderung, ihre Angelegenheiten möglichst ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko zu erledigen.

    Die Stadt Marburg hat für all jene, die Unterstützung benötigen, einige Corona-Hilfsangebote ins Leben gerufen:

    1. Corona-Hilfe-Hotline

    Alle Corona-Hilfsangebote der Stadt Marburg können über die eigens eingerichtete Corona-Hotline angefragt werden. Auch Menschen, die ein offenes Ohr zum Zuhören oder eine Gesprächsperson suchen, erhalten hier weitere Kontaktmöglichkeiten. Unter der

    Telefonnummer 06421 201-2000 oder per E-Mail an

    können Sie montags bis freitags zwischen 10 und 12:30 Uhr Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen hinterlassen und werden dann am Nachmittag zwischen 13 und 16 Uhr zurückgerufen.

    2. Corona-Nachbarschaftshilfe

    Den Wocheneinkauf zu erledigen oder einen Brief zur Post zu bringen, kann für Angehörige einer Risikogruppe gefährlich sein. Um diese Menschen bestmöglich zu schützen, haben sich viele Freiwillige zusammengefunden, die Ihre Mitbürger/innen unterstützen möchten. Über die oben genannte zentrale Corona-Hilfe-Hotline werden Helfende und Menschen, die Hilfe benötigen, zusammengebracht. Ein Team nimmt die Anmeldungen entgegen, informiert Helfende und Hilfesuchende unter anderem über Datenschutz und über Verhaltensleitlinien und vermittelt sie dann untereinander. Die Freiwilligen und die Hilfesuchenden können dann selbst miteinander in Kontakt treten und sich absprechen.

    3. Impflotsen unterstützen

    Sie brauchen Unterstützung bei der Terminvereinbarung zum Impfen und der Anfahrt zum Impfzentrum? Über die Corona-Hilfe-Hotline erreichen Sie die Impflotsen der Stadt Marburg. Die Impflotsen rufen Sie am Nachmittag zurück und beantworten Fragen zum Impfen und unterstützen Sie telefonisch bei der Online-Terminvereinbarung.

    4. Fahrdienst zum Impfzentrum:

    Die Stadt Marburg unterstützt ältere Mitbürger/innen der ersten Impfgruppe, die nicht selbst oder mit Hilfe von Angehörigen, Bekannten oder Nachbar/innen zu ihrem Impftermin im Impfzentrum kommen können. Über die Corona-Hilfe-Hotline können Sie einen kostenfreien Fahrdienst buchen.
    Pressemeldung der Stadt Marburg: https://www.marburg.de/portal/meldungen/spies-eine-impfung-darf-nicht-am-weg-zum-impfzentrum-scheitern--900007441-23001.html?bereich=1&rubrik=900000004

    5. Corona-Website der Stadt Marburg:

    Auf dieser Seite informiert die Stadt Marburg über all ihre Corona-spezifischen Themen, wie die hier erwähnten Hilfsangebote, Informationen zu Öffnungszeiten und Terminen bei der Stadtverwaltung, über Angebote für Gewerbetreibende oder für Schülerinnen und Schüler:
    https://www.marburg.de/portal/seiten/corona-virus-hier-finden-sie-informationen-der-stadt-marburg-im-ueberblick-900002158-23001.html

  • Abgemacht und Abgesprochen - Austauschmöglichkeiten für Uni-Mitglieder mit Familie (17.05.2020)

    Wie organisieren sich andere Uni-Mitglieder während der Corona-Pandemie? Sucht vielleicht noch jemand eine "Partner-Familie" zur gemeinsamen Organisation der Kinderbetreuung? - Diese und viele andere Fragen mehr können Sie in den Mailverteilern des Familienservice mit den anderen Listenmitgliedern diskutieren.

    Die Mailverteiler des Familienservice gibt es schon lange, doch nie war das Bedürfnis nach Kommunikation und Austausch mit ähnlich Betroffenen so groß wie währen der momentan  herrschenden Corona-Beschränkungen. Wir möchten Sie daher ermutigen, die Mailinglisten nicht nur als Informationsquelle von E-Mails des Familienservice, sondern auch als Diskussionsforen und Orte des inneruniversitären Austauschs zu nutzen. Teilen Sie anderen Listenmitgliedern mit, wenn Sie von neuen Hilfsangeboten erfahren haben oder was bei Ihnen (nicht so) gut geklappt hat. stellen Sie Fragen, wie sich andere organisiert oder in einer bestimmten Situation verhalten haben.

    Für Familien, die keinen Zugang zur Notbetreuung haben, besteht seit dem Wochenende die Möglichkeit, die Kinderbetreuung zusammen mit 2 weiteren Familien zu organisieren. Voraussetzung für diese Lösung ist aber, dass dieser Zusammenschluss zunächst von Dauer ist und keine Wechsel mehr vorgenommen werden. Es muss bei jeder Option im Moment sichergestellt werden, dass möglichst immer nur die gleichen Personen miteinander Kontakt haben, um keine neuen Multiplikatoren für den Virus zu schaffen.
    Auch für die Suche nach solchen "Partner-Familien" können Sie die Mailverteiler nutzen. Sie müssen nicht allen Listen beitreten, sondern können auch direkt eine E-Mail an die jeweilige Mailadresse/n senden. Diese wird dann zunächst beim Familienservice zur Weiterleitung erscheinen (um Spam zu vermeiden). Nachdem wir Ihre E-Mail weitergeleitet haben, erscheint sie in der jeweiligen Mailingliste und kann direkt von den Mitgliedern beantwortet werden.

    Sie möchten beitreten? Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Links zur Anmeldung:
    - Mailverteiler für Studierende mit Familienverantwortung
    - Mailverteiler für Forschende und Beschäftigte mit Familienverantwortung  

  • Übersicht der Informationen und Maßnahmen an der Philipps-Universität während der Corona-Pandemie (22.04.2020)

     Die Philipps-Universität hat eine allgemeine Website mit Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus an der Universität , entsprechend getroffenen Schutzmaßnahmen und anstehenden Entwicklungen zusammengestellt. Diese finden Sie unter
    www.uni-marburg.de/corona.
     
    Für die Beantwortung aller Fragen der Uni-Mitglieder bezüglich ihres Studien- und Arbeitsplatzes und den getroffenen Maßnahmen wurde eine eigene E-Mailadresse angelegt. Wenden Sie sich daher bitte für diesbezügliche Fragen direkt an
    .

  • Absage der Präsenz-Sprechstunde des Familienservice (26.03.2020)

    Beratungen des Familienservice können bis auf weiteres nur noch telefonisch, per Video-Meeting oder per E-Mail stattfinden.

    Aufgrund der Vorschriften der Uni Marburg rund um  „Corona“  muss leider die offene Sprechstunde bis auf weiteres ausfallen! Wir sind weiterhin
    gerne für Sie da und vereinbaren mit Ihnen bei Interesse gerne einen Telefon- oder Video-Gesprächstermin.

  • "Beratung am Abend" - Eine neue Gesprächsmöglichkeit während der aktuellen Kontaktbeschränkungen (22.04.2020)

    Die Einschränkungen der sozialen Kontakte und die momentan geschlossenen Einrichtungen des sozialen Lebens führen zu ungewohnter und verstärkter Isolation. Die Stadt Marburg, der Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie 14 freie Jugendhilfe-Träger haben daher die „Beratung am Abend“ ins Leben gerufen, um für all diejenigen ein offenes Ohr zu haben und Hilfe anbieten zu können, die nach einer Gesprächsmöglichkeit suchen.

    Eltern, Familien und junge Erwachsene können sich täglich (Montag-Sonntag) zwischen 19 und 22 Uhr an diese Anlaufstelle wenden. Sie erhalten unter der Telefonnummer
    06421 4806170 eine anonyme telefonische Beratung, können über aktuelle Sorgen und Nöte sprechen und erhalten weiterführende Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
    Detailinformationen zur "Beratung am Abend"

  • Sorgentelefon gegen Einsamkeit und Ängste - Hilfe für Menschen in häuslichen Belastungssituationen (28.04.2020)

    Der Infektionsschutz durch Kontakt- und Abstandsregeln bedeutet für viele Menschen Isolation. Insbesondere für alleinlebende Ältere kann diese Situation sehr belastend werden. Die  Universitätsstadt Marburg hat mit mehreren Partnern das neue Sorgentelefon „Marburgs Offenes Ohr“ eingerichtet. Es ist für Menschen in häuslichen Belastungssituationen da, um ihnen zuzuhören oder Rat zu geben.

  • Hotline zur Kinder(not)betreuung in Marburg (23.06.2020)

    Der Fachdienst Kinderbetreuung der Universitätsstadt Marburg bietet eine Hotline für Eltern zu Fragen zur Kinder(not)betreuung in Marburg. Sie ist täglich zwischen 9 und 12 Uhr erreichbar unter (06421) 201-2246.
    Weitere Informationen zur Hotline des Fachdienstes Kinderbetreuung

>> nach oben >>

Unterstützungsangebote für Familien (27.10.2021)

  • Unterstützung für Promovierende und Postdocs mit Familie - Corona-Hilfskräftefonds der MARA (27.10.2021)

    In Zeiten der Corona-bedingten Schließungen von Betreuungseinrichtungen und Schulen waren Nachwuchswissenschaftler/-innen, die die Betreuung ihrer Kinder oder anderer Angehöriger übernehmen mussten, in besonderem Maße einer Mehrfachbelastung ausgesetzt und in ihrer Forschung stark beeinträchtigt.

    Im Rahmen des Corona-Hilfskräftefonds der MARA können bis zu 20 Nachwuchswissenschaftler/-innen mit familiären Verpflichtungen durch die Unterstützung einer studentischen Hilfskraft gefördert werden.

    Anträge können nur von Promovierenden und Postdocs der Philipps-Universität Marburg gestellt werden, die familiäre Verpflichtungen (Kinder oder/und Pflege von Angehörigen) wahrnehmen.

    Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung endet am 14. November 2021.

    Weitere Informationen zu Art und Umfang der Unterstützung sowie zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Themenwebsite der MARA.

    ***English version***
    In times of corona-induced closures of care facilities and schools, young researchers who had to take over the care of their children or other relatives

    were particularly exposed to multiple burdens and particularly hindered in their research.

    Within the framework of MARA's Covid-19 Student Assistant-Fund, up to 20 young scientists with family responsibilities can be funded by the support of a student assistant. 

    Applications can only be submitted by doctoral students and postdocs of Philipps-Universität Marburg who take on family responsibilities (childcare and/or other caregiving tasks).

     The application period ends on 14 November 2021.

    Further details about the conditions of this supporting offer and the application process can be found on the thematic website of MARA.

  • Durchatmen in der Ferienzeit - Start der Förderung "Corona-Auszeit für Familien" (27.09.2021)

    Im Rahmen des Programms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" der Bundesregierung unterstützt das Aufholpaket "Corona-Auszeit für Familien" Familien mit wenig Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung.

    Was ist die "Corona-Auszeit"?

    Familien sollen sich von den Belastungen der Corona-Pandemie erholen und ein wenig durchatmen können. Berechtigte Familien zahlen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ in einer Familieneinrichtung nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die restlichen Kosten übernimmt die Bundesregierung.

    Familien können bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022 beantragen.

    Wer ist berechtigt?

    Die geförderte Familienferienzeit kann in Anspruch nehmen, wer mit einem oder mehreren Kindern reist, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit dem Haushaltseinkommen unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in ihrem Haushalt leben oder sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.

    Wer nicht unter die Einkommensgrenze fällt, aber ein Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, kann die Familienfreizeit trotzdem in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn ein Elternteil einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat und mit einem minderjährigen Kind reist. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

    Wo gibt es weitere Informationen?

    Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

    Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

    Website zur "Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern"

  • Corona-Sorgensprechstunde für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren (17.06.2021)

    Kinder und Jugendliche sind seit mehr als einem Jahr in besonderem Maße den emotionalen und psychischen Belastungen in Folge der Corona-Pandemie
    ausgesetzt. Überfüllte Sprechstunden und junge Menschen, die das Gefühl haben, nicht gesehen und gehört zu werden, sind die Folge.

    Elementare Grundlagen für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sind durch die Pandemie augenblicklich ausgesetzt: das soziale Miteinander, formale oder informelle Begegnungen, das  ammeln und gemeinsame Durchstehen von Erfahrungen.  Viele junge Menschen sind daher verzweifelt, einsam und hilflos, traurig und wütend. Sie haben negative Gedanken, Ängste und Zukunfts-Sorgen, etwa wie es  it der Schule weitergeht oder ob sie einen Ausbildungsplatz bekommen werden. Das äußert sich mitunter in depressiven Symptomen, Angst und Anspannung bis hin zu selbstverletzendem Verhalten und suizidalen Krisen.

    Daher bietet die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutische Ambulanz der Philipps-Universität Marburg (KJ-PAM) in Zusammenarbeit mit der Stadt Marburg ab sofort die Corona-Sorgensprechstunde für  Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren an.

    Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren erhalten mit diesem Angebot die Möglichkeit, über ihre Gefühle, Sorgen und Ängste offen und vertraulich zu sprechen und auch konkrete Unterstützung für diese  schwierige Situation zu erhalten.

    Die Sprechstunde findet in den Räumlichkeiten der KJ-PAM in der Gutenbergstraße 29, 35037 Marburg, statt. Das Angebot umfasst bis zu sechs Sprechstunden à 50 Minuten und wird über die  Krankenkassenkarte abgerechnet, sodass keine Kosten auf diejenigen zukommen, die das Angebot in Anspruch nehmen.

    Zur Anmeldung, bei Interesse und Fragen E-Mail an .

    Flyer zur Sorgensprechstunde (PDF)

    Pressemeldung "Sorgensprechstunde für Kinder und Jugendliche" der Universitätsstadt Marburg

  • Anwendungshinweise für Corona-Schnelltests bei Kindern (30.04.2021)

    Regelmäßige Antigen-Schnelltests können dabei helfen, Corona-Infektionen zu erkennen und Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Mit verschiedenen Testverfahren können mittlerweile auch Kinder gut getestet werden. Demnach kommen zugelassene Tests unterschiedlichster Varianten (Abstriche in der Nase, Spuck- und Gurgel- oder Lolli-Tests) als Corona-Selbsttest bei Kindern in Frage.

    Um Eltern dabei zu unterstützen, die Tests bei und mit ihren Kindern richtig anzuwenden, haben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Deutsche Akademie für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) Anwendungshinweise erstellt. Diese sollen dazu beitragen, dass Testungen bei Kindern kindgerecht und behutsam erfolgen und durch die richtige Anwendung eine möglichst hohe Aussagekraft der Testergebnisse sichergestellt wird.

    Zum Merkblatt für Corona-Selbsttests bei Kindern

  • Fahrdienst zum Impfzentrum - Ein weiteres Angebot der Marburger Corona-Hilfe (15.02.2021)

    Die Corona-Hilfe der Stadt Marburg unterstützt Marburger/innen bei der Vereinbarung für einen Impftermin. Damit eine Impfung nicht daran scheitert, dass jemand nicht selbst dorthin fahren oder gefahren werden kann, bietet die Stadt für Bürger/innen der ersten Impfgruppe auch individuelle Fahrten zum Impfzentrum an.

    Der Fahrdienst wird zunächst für die Impfberechtigten der ersten Impfgruppe angeboten. In dieser Impfgruppe sind vor allem Bürger/innen, die über 80 Jahre alt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Impfung in Marburg oder im regionalen Impfzentrum in Heuchelheim vereinbart wurde. Die Impf-Lots/innen sind montags bis freitags von 10 bis 12.30 Uhr bei der Corona-Hilfe-Hotline unter 06421 201-2000 oder per E-Mail an erreichbar.

    Bei den Fahrten wird streng auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen geachtet:
    - Im Fahrzeug herrscht Maskenpflicht.
    - Zwischen Fahrgastraum und Fahrer/in ist eine Trennscheibe montiert.
    - Die Fahrzeuge werden nach jeder Fahrt desinfiziert.
    - Alle Personen werden einzeln zum Impftermin gefahren, die Mitnahme einer Begleitperson ist möglich.

    Weitere Unterstützungsangebote der Stadt Marburg finden Sie auf der Seite zum Corona-Virus in Marburg:
    https://www.marburg.de/portal/seiten/corona-virus-hier-finden-sie-informationen-der-stadt-marburg-im-ueberblick-900002158-23001.html

    Pressemeldung zum Corona-Fahrdienst:
    https://www.marburg.de/portal/meldungen/spies-eine-impfung-darf-nicht-am-weg-zum-impfzentrum-scheitern--900007441-23001.html?bereich=1&rubrik=900000004

  • Zusätzlicher Prüfungsversuch und längere Regelstudienzeit wegen Corona (05.02.2021)

    Studierende, die im Wintersemester 2020/2021 unter Corona-Bedingungen eine eigentlich nicht wiederholbare Hochschulprüfung nicht bestanden haben, bekommen einen weiteren Versuch. Darauf haben sich Wissenschaftsministerin Angela Dorn und die Präsidentinnen und Präsidenten der hessischen Hochschulen verständigt. Gleiches soll für das kommende Sommersemester 2021 gelten sowie auf Antrag der Studierenden auch für zurückliegende Prüfungen im Sommersemester 2020. 

    Darüber hinaus wird – wie schon für das Sommersemester 2020 – auch für das Wintersemester 2020/2021 eine Erhöhung der Regelstudienzeit eingeräumt werden und damit eine weitere Verlängerung des möglichen BAföG-Bezugs.

    Quelle: 
    Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst 

  • Hinweise zu Möglichkeiten der Studiengestaltung für Studierende mit Familienverantwortung (22.04.2020)

    Auch bereits ohne eine Pandemie mit einschneidenden Beschränkungen des sozialen Lebens sehen sich Studierende mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen mit großen Herausforderungen bei der Organisation ihres Familien- und Studienlebens konfrontiert. Aufgrund der besonderen Herausforderungen dieser Doppelbelastung stehen Studierenden mit Familienverantwortung verschiedene rechtliche Möglichkeiten der Gestaltung ihres Studiums zur Verfügung. 

  • Stadtbücherei erleichtert das Lesenlernen mit der Kinder-App "eKidz" (11.02.2021)

    Lesen lernen die meisten Kinder in der Schule. Bücher finden die Erstleser*innen in der Bibliothek. In Zeiten von Corona, Home Schooling und geschlossener Bibliotheken rücken jetzt vermehrt auch digitale Lernangebote in den Fokus. So motiviert und unterstützt die prämierte App eKidz Kinder im Grundschulalter beim selbstgesteuerten Lesenlernen. Die Stadtbücherei bietet eKidz kostenlos an.

    Das Programm bietet kindgerechte Geschichten und Sachtexte auf differenzierten Lesestufen. Animierte Illustrationen, Vorlese- und Stimmaufnahmefunktion sowie Quizfragen zur Überprüfung des Leseverstehens machen sie intuitiv bedienbar. Der Fortschritt beim Aufbau der Lesekompetenz wird dabei für Kinder und Eltern sichtbar. eKidz wurde in Zusammenarbeit mit der Stiftung Lesen und der Universität Regensburg entwickelt und mit dem Comenius EduMedia Siegel für exemplarische Bildungsmedien ausgezeichnet.

    Mehr zur App "eKidz":
    https://www.ekidz.eu/de/de/ForParents

    Pressemeldung der Universitätsstadt Marburg:
    https://www.marburg.de/portal/meldungen/stadtbuecherei-erleichtert-das-lesenlernen-mit-ekidz--900007422-23001.html?bereich=1&rubrik=900000002

  • ONLEIHE - Die 24h Bibliothek nutzen! (22.04.2020)

    Die Stadtbücherei ist geschlossen, aber mit der Onleihe können Sie kostenlos Romane, Sachbücher, Kinder- und Jugendmedien, Hörbücher, Musik, Videos und viele Zeitungen und Zeitschriften herunterladen und zu Hause nutzen. Sonderaktion auch für neue Nutzer ohne Bibliotheksausweis.
    Detailinformationen zur ONLEIHE der Stadtbibliothek Marburg

  • hau's raus - Die Wochenpost für Kinder von 6-12 Jahren (02.04.2020)

    Für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren veröffentlicht die Marburger Jugendförderung jeden Donnerstag eine neue Ausgabe der Wochenpost "hau's raus", um während der Corona-Beschränkungen für mehr Abwechslung und Ansprache für Schulkinder zu sorgen. Ob Spiel- und Mitmach-Aktionen, Buchtipps oder Rezeptideen, für Abwechslung ist gesorgt.

    Aktuelle Informationen und Downloads finden Sie darüber hinaus auf der Corona-Seite der Stadt Marburg.

  • Kinder-Post mit Kreativ-Ideen für die ganz Kleinen (04.05.2020)

    Jetzt gibt es jeden Dienstag und Freitag Kinderpost mit Kreativ-Ideen und kindgerechten Tipps. Damit können Eltern, die ihre Kinder derzeit wegen der Corona-Krise und der damit verbundenen Schließung der Schulen und Kindergärten zuhause betreuen müssen, kurzweilige und einfache Kreativ-Ideen mit ihren Kindern umsetzen.

    Die Kinder-Post kommt vom Fachdienst Kinderbetreuung und richtet sich insbesondere an Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren. Wir wünschen ganz viel Spaß damit!
    Detailinformationen zur Kinder-Post

>> nach oben >>