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FAQs für Austauschstudierende und Freemover

Kontaktperson nach Programm

1. Unterkunft

  • 1.1 Ich benötige aufgrund einer Erkrankung eine spezielle Unterkunft (persönlicher Kühlschrank für Medikamente, Barrierefreiheit etc.)

    Wenn dies auf Sie zutrifft, können das International Office und die Wohnenabteilung des Studentenwerks verschiedene Möglichkeiten für Sie prüfen. Geben Sie dies bitte bei der Online-Bewerbung unter "Besondere Bedürfnisse" an. Bitte setzen Sie sich aber auch mit der Kontaktperson Ihres Austauschprogramms (siehe erste Frage) im Voraus in Verbindung, damit dieser Prozess so schnell wie möglich beginnen kann.

    Das Studentenwerk verfügt auch über ein barrierefreies Wohnheim. Dieses Studentenwohnheim bietet ein gemischtes Wohnumfeld für Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigung.

  • 1.2 Was soll ich unter “bevorzugtes Wohnheim” eintragen? (Mobility Online)

    Wenn Sie eine gesundheitliche Einschränkung haben, lesen Sie bitte bei 1.1 nach.

    Das Studentenwerk bietet Zimmer für Austauschstudenten in folgenden Wohnheimen an: Dr. Carl Duisberg-Haus, Forsthof, Bettina Haus, Studentendorf, Karl-Egermann-Häuser, Wohnheim Wehrda, Christian-Wolff-Häuser. Wenn Sie möchten, können Sie sich auf der Website des Studentenwerks über die verschiedenen Wohnheime informieren und Ihre Präferenz auf dem Bewerbungsformular angeben. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass Sie ein Zimmer in dem von Ihnen bevorzugten Wohnheim erhalten. Das Studentenwerk versucht, alle Wünsche zu berücksichtigen, kann dies aber nur im Rahmen seiner Möglichkeiten, z.B. der Zimmerkapazität, tun.

    Bitte beachten Sie, dass das Studentenwerk keine Zimmer für Austauschstudierende in der Gutenbergstraße, Ritterstraße und Hasenherne anbietet. Aufgrund der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus vermietet das Studentenwerk diese Zimmer ausschließlich an Studierende mit Wohnberechtigungsschein. Für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins ist eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Daher ist dies für Austauschstudierende nicht möglich.

    Das Wohnheim Konrad-Biesalski-Haus ist für Studierende mit besonderen Bedürfnissen reserviert. Das Wohnheim Atlas-Haus hat eine lange Warteliste und Langzeitmieter werden bevorzugt.

    Wenn Sie mit einer bestimmten Person zusammenwohnen möchten, siehe 1.4.

  • 1.3 Gibt es reine Frauenwohnheime?

    Nein, die Zimmer in den Wohnheimen und Wohngemeinschaften sind nicht nach Geschlechtern getrennt. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Küche und Bad mit männlichen und weiblichen Studierenden teilen müssen. Bitte geben Sie unter "bevorzugtes Wohnheim" an, dass Sie gerne mit anderen Frauen zusammenwohnen möchten. Es ist nicht garantiert, dass dieser Wunsch erfüllt werden kann, aber das Studentenwerk wird ihn im Rahmen seiner Möglichkeiten berücksichtigen.

  • 1.4 Ich möchte im selben Gebäude wie mein Freund/meine Freundin wohnen, ist das möglich?

    Sie können diesen Wunsch unter "bevorzugtes Wohnheim" ankreuzen (Sie beide). Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass Sie ein Zimmer im Wohnheim Ihrer Wahl erhalten. Das Studentenwerk versucht, alle Wünsche zu berücksichtigen, kann dies aber nur im Rahmen seiner Möglichkeiten, z.B. entsprechend der Zimmerkapazität, tun.

  • 1.5 Kann ich früher in das Wohnheim einziehen?

    Bitte schauen Sie nach Frage 1.9 oder der Kategorie 4.

  • 1.6 Mein Programm (Freemover, etc.) bietet kein Zimmer im Studentenwohnheim an, was kann ich tun?

    Bitte beginnen Sie so bald wie möglich mit der Suche nach einem Zimmer in Marburg. Bitte unterschätzen Sie nicht, wie schwierig es sein kann, in Marburg ein Zimmer zu finden. Ein guter Anfang ist ein Blick auf unsere Website und als PDF dort die Informationsbroschüre "Wohnen in Marburg", wo Sie weitere Tipps und Links finden.

    Wenn Sie Tipps oder Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, mit uns über wohnen-international@uni-marburg.de in Kontakt zu treten.

    Ein paar Möglichkeiten sind die folgenden:

    1) Sie können versuchen, ein Zimmer in einem der Studentenwohnheime zu buchen, aber die Warteliste beträgt etwa 10 Monate.

    2) Es besteht eventuell die Möglichkeit, in einer Notunterkunft zu wohnen. Dabei handelt es sich jedoch um ein Zimmer, das mit mehreren Personen geteilt wird, und Sie können dort nur maximal einen Monat lang bleiben. Bitte erkundigen Sie sich bei wohnen@studentenwerk-marburg.de, ob diese Möglichkeit angeboten wird. Dies gilt nur, wenn Sie sich auch für ein reguläres Zimmer im Wohnheim beworben haben.

    3) Eine weitere Möglichkeit ist die Buchung eines sogenannten "Servicepakets", das Ihnen einen Wohnplatz für 6 Monate garantiert. Dies ist ein auf 6 Monate begrenztes Angebot, das frühzeitig ausgebucht ist. Wir empfehlen diese Option für Freemover-Studierende sehr.

    4) Und natürlich können Sie auch auf dem privaten Wohnungsmarkt nach einem Zimmer suchen. Tipps dazu finden Sie unter dem Link im ersten Absatz. Bitte beachten Sie jedoch, dass der private Wohnungsmarkt in Marburg stark umkämpft ist und es sehr schwierig sein kann, ein Zimmer zu finden.

  • 1.7 Sind die Zimmer des Studentenwerks möbliert / Sind Kochutensilien in der Küche vorhanden / welche Einrichtungen sind vorhanden?

    Die vom Studentenwerk vermieteten Zimmer sind möbliert (Bett, Tisch, Schrank, Stuhl) und es gibt auch Bettwäsche (kann regelmäßig gewechselt werden). Sie müssen nur Ihre eigenen Handtücher mitbringen/kaufen.

    Was die Küche betrifft, hängt es davon ab, wo genau Sie wohnen. Es ist möglich, dass Ihre (ehemaligen) Mitbewohner Pfannen, Besteck und andere Utensilien gekauft haben und bereit sind, diese zu teilen. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Möglicherweise müssen Sie das, was Sie brauchen, bei Ihrer Ankunft in Marburg kaufen. (TIPP: In Marburg gibt es eine große Kultur des Verschenkens von Dingen, die Studierende nicht mehr brauchen. Bevor Sie neue Utensilien kaufen, schauen Sie online (Facebook-Marktplatz, Telegram-Gruppen), ob jemand seine Sachen verschenkt).

    Weitere Informationen finden Sie auch im "Infopaket", das Sie zusammen mit der Bestätigung Ihres gebuchten Zimmers per Mail erhalten. 

  • 1.8 Gibt es Internet in den Wohnheimen?

    Leider gibt es nicht in allen Wohnheimen einen Internetzugang. Einige haben Wi-Fi, andere nur LAN und wieder andere haben keinen Internetzugang.

    Die folgenden Wohnheime verfügen über Wi-Fi: Hasenherne, Gutenbergstraße 31, Karl-Egermann-Häuser, Wohnanlage Wehrda, Ritterstraße 13, Konrad-Biesalski-Haus, Studentendorf.

    Für alle anderen Wohnheime müssen Sie ein LAN-Kabel kaufen / mitbringen, wenn Ihr Laptop einen Anschluss dafür hat, oder einen Adapter kaufen / mitbringen.

    Die folgenden Wohnheime haben KEINEN Internetzugang: Carl-Ludwig-Haus, Forsthof, Christian-Wolff-Häuser (Friedrich-Ebert-Straße). Hier müssen Sie sich leider selbst um einen Zugang kümmern. Sie haben 3 Möglichkeiten:

    1) Entweder Sie fragen einen Ihrer Mitbewohner, ob er seinen Internetanschluss gegen eine geringe Gebühr (5-10€) mit Ihnen teilen möchte;

    2) Sie können sich einen Internetvertrag kaufen (was schwierig sein könnte, wenn Sie nur ein Semester oder ein Jahr bleiben); oder

    3) Sie können einen mobilen Internetzugang erhalten, indem Sie einen UMTS-Stick kaufen.

    In jedem Fall sollten Sie sich mit dem Internet-Tutor Ihres Wohnheims in Verbindung setzen.

  • 1.9 Ab welchem Datum und bis wann wird das Zimmer für mich gebucht?

    Einzug: Für Studierende (Erasmus und Overseas), die ein Zimmer über ihre Mobility Online-Bewerbung gebucht haben, reservieren wir die Zimmer wie folgt:

    Wenn Sie an einem Intensivsprachkurs teilnehmen: ab 1. März (Sommersemester) / 1. September (Wintersemester).

    Ansonsten, wenn Sie nicht am Sprachkurs teilnehmen: ab 1. April (Sommersemester) / 1. Oktober (Wintersemester).

    Sie können frühestens am ersten Tag des Orientierungsprogramms, für das Sie sich angemeldet haben, in Ihr Wohnheimzimmer einziehen. Wenn Sie sich nicht für das Orientierungsprogramm angemeldet haben, buchen wir für Sie automatisch ein Zimmer mit Mietbeginn im Oktober (Wintersemester) bzw. April (Sommersemester). Sie können dann am ersten Werktag des jeweiligen Monats einziehen.

    Ein früherer Bezug des Wohnheims ist leider nicht möglich. Das liegt daran, dass die Wohnheime bis zum Ende des Monats noch von Bewohnern des vorangegangenen Semesters belegt sind und die Zimmer gereinigt werden müssen; außerdem hat das Studentenwerk an Wochenenden und Feiertagen (z.B. 3. Oktober) nicht geöffnet. Bitte vergewissern Sie sich daher vorher, dass Ihr Anreisetag nicht auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, da Sie dann die Schlüssel für Ihr Wohnheimzimmer nicht abholen können.

    Auszug: Das Zimmer wird bis einschließlich des Monats gebucht, in dem die letzten Ihrer Lehrveranstaltungen stattfinden (d.h. 31. Juli im Sommersemester; 28./29. Februar im Wintersemester), je nach Dauer Ihres Aufenthalts für ein oder zwei Semester.

    Achtung! Wenn Sie etwas ändern möchten (z.B. im April statt im März anreisen und nicht am Sprachkurs teilnehmen wollen), wenden Sie sich bitte an das ERASMUS-Büro, Constanze Lipinski (Overseas) oder Frau Anna Dinges (Freemover worldwide). Dies ist wichtig, da wir Ihre Zimmerreservierung anpassen müssen.

  • 1.10 Ich möchte mein Zimmer früher verlassen/ Ich möchte länger in meinem Zimmer bleiben. Was kann ich tun?

    Da der Vertrag für das Wohnheimzimmer zwischen Ihnen und dem Studentenwerk geschlossen wird, kann das International Office nicht entscheiden, ob dies möglich ist. Es kommt darauf an, was Sie im Vertrag vereinbart haben. Bitte lesen Sie die Kündigungsfristen in Ihrem Vertrag nach und im Infopaket, das Sie per Mail erhalten werden.

    Bitte informieren Sie dennoch die Koordinatorin Ihres Programms über alle Änderungen der Aufenthaltsdauer. Bei Änderungen Ihres Vertrages schreiben Sie bitte auch an das Studentenwerk ()

2. Gesundheit und Krankenversicherung

  • 2.1  Wird meine Krankenversicherung in Deutschland anerkannt? Brauche ich eine deutsche Krankenversicherung?

    In Deutschland muss jede*r Student*in eine ausreichende Krankenversicherung haben, um ein Studium aufnehmen zu können. Für internationale Studierende variiert das Verfahren je nach Alter und Staatsangehörigkeit. Bitte prüfen Sie Ihre eigene Situation und die notwendigen Voraussetzungen anhand der folgenden Informationen:

     

    1) Wenn Sie aus der EU oder dem EWR kommen oder aus einem Staat, der ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit der EU abgeschlossen hat, sind Sie von der deutschen Versicherungspflicht befreit, d.h. Sie müssen keine deutsche Krankenversicherung abschließen. JEDOCH: Sie sind dafür verantwortlich, sich mit einer der deutschen gesetzlichen Krankenkassen in Verbindung zu setzen und einen Nachweis über Ihre Befreiung zu verlangen. Die deutsche Krankenkasse wird die Universität digital über Ihren Status informieren (dieser Service ist kostenlos). Bevor die Befreiung bei der Philipps-Universität Marburg registriert wurde, können Sie nicht ordnungsgemäß immatrikuliert werden.

     

    2) Wenn Sie keine Befreiung von der Versicherungspflicht erhalten können, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen, z.B. wenn Sie aus einem anderen als den oben genannten Ländern kommen. 

     

    a.      Sind Sie jünger als 30 Jahre alt?

    Wir empfehlen dringend den Abschluss einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende bei einer der vier gesetzlichen Krankenkassen in Marburg. Eventuell müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde in Marburg beantragen. Die Ausländerbehörde akzeptiert nur deutsche gesetzliche Krankenversicherungen, wenn Sie unter 30 Jahre alt sind. Die monatlichen Kosten werden voraussichtlich zwischen 100 und 120 € liegen.

     

    b.      Sind Sie älter als 30 Jahre?

    Wir empfehlen dringend den Abschluss einer leistungsstarken privaten Krankenversicherung. Bitte vermeiden Sie den Abschluss einer Reiseversicherung und bedenken Sie, dass der Versicherungsschutz ausreichend sein muss. In der Regel gilt der Krankenversicherungsschutz als ausreichend, wenn er unbegrenzt für stationäre und ambulante medizinische Behandlungen gilt. Bitte beachten Sie, dass es ohne Versicherung zu Problemen bei der Ausländerbehörde oder im Krankheitsfall kommen kann.

  • 2.2 Welchen Nachweis über meine Krankenversicherung benötige ich für die Immatrikulation an der Philipps-Universität Marburg?

    Bitte beachten Sie, dass eine Immatrikulation an der Philipps-Universität Marburg ohne die Zahlung des Semesterbeitrags sowie einen ausreichenden Versicherungsschutz nicht möglich ist!

    Die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie versichert sind oder die Sie für die Befreiung kontaktiert haben, muss eine digitale Bestätigung über Ihren Versicherungsstatus direkt an die Philipps-Universität Marburg senden. Bitte geben Sie dabei immer die Absendernummer H0001127 an. Auch wenn Sie nicht in Deutschland krankenversichert sein müssen, müssen Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse wenden, damit diese die Befreiung ausstellt und an die Universität weiterleitet.

    Sie erhalten nach Ihrer Bewerbung eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Krankenversicherung und zum Verfahren der Befreiung.

  • 2.3 Aufgrund meiner Erkrankung benötige ich regelmäßig eine besondere Betreuung (Behinderung, psychologische Behandlung). Welche Möglichkeiten gibt es an der Philipps-Universität Marburg

    Da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist, setzen Sie sich bitte so früh wie möglich vor Ihrer Abreise mit Ihrer Koordinatorin in Verbindung.

  • 2.4 Ich muss regelmäßig ein bestimmtes Medikament einnehmen. Wird es in Deutschland erhältlich sein?

    Die meisten Medikamente können Sie in den verschiedenen Apotheken in Marburg bekommen, manchmal brauchen Sie dafür einen Arztschein. Es ist jedoch möglich, dass das gleiche Medikament nicht erhältlich ist und speziell für Sie zubereitet werden muss. Es ist auch möglich, dass das Medikament besonderen Vorschriften unterliegt und deshalb in Deutschland nicht erhältlich ist.

    Sie können sich auch dafür entscheiden, die Medikamente für die Dauer Ihres Aufenthaltes mitzunehmen (wenn möglich). Für große Mengen von Medikamenten gibt es besondere Zollbestimmungen, informieren Sie sich daher bitte vor Reiseantritt.

    Wenn Sie sich unsicher sind, und da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist, setzen Sie sich bitte so bald wie möglich vor Ihrer Abreise mit uns in Verbindung.

  • 2.5 Ich bin krank – was soll ich machen?

    Hier finden Sie auf Englisch weitere Informationen über Ärzte und Apotheken. Sie können sich einen Arzt Ihrer Wahl aussuchen - die meisten von ihnen haben Websites, auf denen sie ihre Dienstleistungen beschreiben. Ein Allgemeinmediziner ist ein "Hausarzt". Rufen Sie an und fragen Sie nach den offenen Sprechstunden oder einem Termin und bringen Sie Ihre deutsche oder europäische Krankenversicherungskarte mit. Wenn Sie weitere Unterstützung oder genauere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an incomings@uni-marburg.de

    Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie so schnell wie möglich die folgenden Schritte durchführen:

    1) Bitte beachten Sie die Regeln Ihres Fachbereichs und Ihrer Prüfungsordnung.

     2) Informieren Sie Ihren Dozenten (z.B. per E-Mail).

    3) Legen Sie dem Prüfungsamt Ihres Fachbereichs ein ärztliches Attest vor, das Sie nach einem Arztbesuch erhalten können (damit das Fehlen nicht als Fehlversuch gewertet wird).

    4) Melden Sie sich ggf. für den nächsten Prüfungstermin an.

    Um eine ärztliche Bescheinigung (Attest) zu erhalten, besuchen Sie bitte die Website einer Arztpraxis in Ihrer Nähe und schauen Sie, ob eine offene Sprechstunde angeboten wird. Außerdem können Sie auch anrufen und angeben, dass Sie ein ärztliches Attest benötigen. Sie sollten am selben Tag in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit zu erhalten. Bitte denken Sie daran, Ihre Krankenversicherungskarte mitzunehmen!

  • 2.6 Ich kämpfe mit Ängsten, Einsamkeit oder bin überfordert - wer kann helfen?

    Bitte zögern Sie nicht, sich an eine der aufgeführten Beratungsstellen zu wenden, sie können Ihnen bei Ihrem Problem helfen oder Sie an die richtige Kontaktperson weiterleiten.

    An der Universität gibt es eine psychologische Beratungsstelle mit erfahrenen Mitarbeitern aus der Psychotherapie. Bei allen persönlichen Konflikten, z.B. Studienproblemen, Lern- und Arbeitsschwierigkeiten, Prüfungsproblemen, Kontaktschwierigkeiten, Familien- oder Partnerschaftskonflikten, können Sie sich an die Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende (PBS) wenden. Wenn Sie frühzeitig und schon bei kleinen Anlässen eine Beratung in Anspruch nehmen, können Sie in der Regel größere Belastungen und kostspielige Behandlungen vermeiden. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Mailadresse lautet: psychotherapeut.beratung@uni-marburg.de   

    Außerdem gibt es eine Beratung von Studierenden für Studierende namens "StuBe", die während der Covid-19-Pandemie gegründet wurde: https://www.stube-marburg.de/de/. Junge Psychologiestudierende werden mit Ihnen sprechen, Sie unterstützen und Ihnen weitere Informationen geben. Die Website ist auf Deutsch, aber es werden Gespräche auf Englisch, Ukrainisch, Russisch, Spanisch und Türkisch angeboten.

3. Dokumente

  • 3.1 Letter of Acceptance

    Dokument zur Bestätigung, dass Sie als Austauschstudent*in angenommen wurden. Wenn Sie ein Visum benötigen, kann die Botschaft dieses Dokument für das Visumverfahren verlangen. Dieses Dokument wird nach Abschluss der Bewerbungsfrist und nach Prüfung Ihrer vollständigen Bewerbung über Mobility Online verschickt. Der Letter of Acceptance wird zusätzlich noch einmal als Original per Post für das Visumverfahren verschickt, falls nötig. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie dieses Dokument wegen des Visumverfahrens früher benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Koordinatorin und bitten Sie um ein offizielles Dokument, das Sie stattdessen an die Botschaft schicken können.

  • 3.2 Letter of Admission

    Bescheinigung über die Immatrikulation als Student*in an der Philipps-Universität Marburg. Sie enthält Ihre Matrikelnummer, Ihren Studiengang, die Höhe des Semesterbeitrags und wohin Sie diesen überweisen müssen sowie den Beginn und das Ende der Vorlesungszeit. Auch dieses Dokument wird Ihnen nach der Erstellung Ihrer Matrikelnummer über Mobility Online zugesendet.

    Wenn Sie sich für eine andere Studienrichtung als die Ihrer Heimatuniversität eingeschrieben haben, enthält der Zulassungsbescheid die "falsche" Studienrichtung. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihren Aufenthalt in Marburg und Ihr Studium.

  • 3.3 ERASMUS-Studierende: Letter of Arrival

    Für ERASMUS-Studierende. Dieses Dokument erhalten Sie von Ihrer Heimatuniversität. Es bestätigt den Beginn Ihres Studienaufenthalts und kann für den Erhalt Ihres ERASMUS-Stipendiums erforderlich sein. Bitte schicken Sie uns dieses Dokument, bevor Sie zum Orientierungsprogramm kommen, damit wir es ausfüllen und unterschreiben und Ihnen am ersten Tag des Orientierungsprogramms zurückgeben können. Ihre Universität hat möglicherweise einen anderen Namen für dieses Dokument (z.B. Ankunftsbestätigung, Studienzeitbestätigung, usw.)

  • 3.4 ERASMUS-Studierende: Learning Agreement

    Für ERASMUS-Studierende. Dieses Dokument enthält die von Ihnen gewählten Kurse und welche Kurse Ihrer Heimatuniversität diesen gleichgestellt sind. Es wird Ihnen von Ihrer Heimathochschule ausgehändigt. Sie müssen dieses Dokument vor Beginn Ihres Aufenthalts von Ihrer Heimatuniversität und dem Fachbereichskoordinator an der Philipps-Universität Marburg unterschreiben lassen. 

    Hinweis: Es kann sein, dass die Vorlesungsverzeichnisse für das Semester Ihres Austausches noch nicht hochgeladen sind, wenn Sie Ihr Learning Agreement ausfüllen. In diesem Fall schauen Sie bitte in die Vorlesungsverzeichnisse der vorangegangenen Semester. Oftmals werden bestimmte Kurse jedes Jahr angeboten. Sobald das neue Vorlesungsverzeichnis aktualisiert wurde, können Sie Ihre Kurswahl über den Abschnitt des Dokuments, der "Während der Mobilität" heißt, ändern.

  • 3.5 Checkliste für die Abreise

    Einen Monat vor der Abreise erhalten die Studierenden eine Checkliste mit allen notwendigen Schritten, die vor der Abreise unternommen werden sollten. Dazu gehört, dass Sie sich bei der Universität und der Stadt abmelden müssen, welche Dokumente Sie ausfüllen müssen, was Sie mit Ihrem Wohnheimzimmer machen müssen usw. 

  • 3.6 ERASMUS-Studierende: Certificate of stay / Letter of Departure

    Für ERASMUS-Studierende. Dies ist das Äquivalent zum Letter of Arrival. Auch dieses Dokument erhalten Sie von Ihrer Heimatuniversität, um es vom International Office Marburg abstempeln und unterschreiben zu lassen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument frühestens 3 Tage vor Ihrer Abreise unterschrieben werden kann. Wenn Sie dieses Dokument im Original benötigen, schicken Sie uns bitte eine Kopie per E-Mail zusammen mit der Adresse des ERASMUS-Büros Ihrer Heimatuniversität, wir füllen es aus und schicken es per Post an Ihre Heimatuniversität.

  • 3.7 Transcript of Records

    Für weitere Informationen siehe auch 5.13. Nachdem Sie Ihre Belegliste eingereicht haben und alle Noten für Ihre Kurse von Ihrem Fachbereichskoordinator in Mobility Online eingegeben wurden, wird Ihr Transcript of Records erstellt. Ihre Heimatuniversität benötigt dieses Dokument, um die Übertragung von Credits zu ermöglichen.

  • 3.8 Verlängerung

    Das Verfahren zur Verlängerung hängt von Ihrem Austauschprogramm ab. Bitte informieren Sie in jedem Fall so früh wie möglich Ihre Koordinatorin, um Ihre Optionen und das Verfahren im Voraus zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass die maximale Aufenthaltsdauer an unserer Universität zwei aufeinanderfolgende Semester beträgt (einschließlich Austausch- und Freemover-Aufenthalte).

    ERASMUS: Eine Verlängerung Ihres Aufenthalts ist nur vom Wintersemester ins Sommersemester möglich. Wenn Sie Ihren Aufenthalt während des Sommersemesters verlängern möchten, müssen Sie von Ihrer Heimatuniversität erneut nominiert werden und sich ein zweites Mal bewerben, da das nächste Wintersemester in das nächste akademische Jahr fällt. Für ERASMUS-Studierende müssen die Heimatuniversität und die Fachbereichskoordination gemeinsam mit den Studierenden ein Dokument unterzeichnen. Dieses Dokument wird Ihnen vom International Office ausgehändigt.

    Overseas und Freemover: Bitte informieren Sie die Koordinatorin Ihres Austauschprogramms per E-Mail über Ihren Wunsch, Ihren Aufenthalt zu verlängern. Sie werden dann über die weiteren Schritte informiert.

4. Orientierungsprogramm

  • 4.1 Wann beginnt das Orientierungsprogramm?  

    Es beginnt normalerweise am ersten Wochentag im Oktober für das Wintersemester oder am ersten Wochentag im April für das Sommersemester. Wenn Sie an einem Intensivsprachkurs vor dem Semester teilnehmen, organisieren wir für Sie ein früheres Orientierungsprogramm (OP1), das normalerweise am ersten Wochentag im September/März beginnt. Wir empfehlen allen Sprachkursteilnehmer*innen dringend, das frühere Orientierungsprogramm zu wählen, da sich die Termine des Sprachkurses und des zweiten Orientierungsprogramms für internationale Studierende (OP2) überschneiden. Bitte geben Sie in Mobility Online an, an welchem Orientierungsprogramm Sie teilnehmen möchten. Der erste Tag des Programms ist auch der Einzugstag für diejenigen, die ein Zimmer im Studentenwohnheim gebucht haben.

  • 4.2 Kann ich früher in mein Wohnheimzimmer einziehen?

    Wenn Sie über Mobility online ein Zimmer reserviert haben, können Sie frühestens am ersten Tag des Orientierungsprogramms, für das Sie sich angemeldet haben (September/Oktober oder März/April), in Ihr Wohnheimzimmer einziehen. Wenn Sie sich nicht für das Orientierungsprogramm angemeldet haben, buchen wir für Sie automatisch ein Zimmer mit Mietbeginn ab Oktober (im Wintersemester) oder April (im Sommersemester). Sie können dann am ersten Werktag des jeweiligen Monats einziehen.

    Ein früherer Einzug in Ihr Wohnheim ist leider nicht möglich. Das liegt daran, dass die Wohnheime bis zum Ende des Monats noch von ehemaligen Bewohnern belegt sind und die Zimmer gereinigt werden müssen; außerdem hat das Studentenwerk an Wochenenden und Feiertagen (z. B. am 3. Oktober) nicht geöffnet.

    Wir raten Ihnen, ein Zimmer für die Nacht/Nächte vor dem Orientierungsprogramm zu buchen. Unsere örtliche Jugendherberge ist wahrscheinlich eine der günstigsten Optionen, aber leider wird sie bis 2025 renoviert. Eine weitere Möglichkeit ist das Hostel Marburg One, das sich direkt am Bahnhof befindet und ebenfalls eine der günstigsten Optionen ist. Wenn Sie sich dafür entscheiden, wäre es eine gute Idee, im Voraus zu buchen, da viele unserer Austauschstudierenden vor der Orientierungswoche ebenfalls dort übernachten werden. Bitte beachten Sie die Check-In Zeiten der Unterkünfte, die Sie buchen.

    Aber natürlich gibt es auch viele andere Möglichkeiten. Werfen Sie einen Blick in unsere Broschüre über Unterkünfte, die Sie im ersten Abschnitt hier finden.

  • 4.3 Was ist die Ankunftszeit für das Orientierungsprogramm?

    Bitte kommen Sie am ersten Tag des Orientierungsprogramms bis 13 Uhr vorbei. Es ist besser, früher als später da zu sein, da Sie Ihre Zimmerschlüssel erhalten und den Vertrag mit dem Studentenwerk unterschreiben müssen. Nach den Öffnungszeiten des Studentenwerks ist es nicht mehr möglich, die Schlüssel abzuholen! Wenn der erste Tag ein Freitag ist und Sie zu spät kommen, können Sie erst am darauffolgenden Montag einziehen, da das Studentenwerk an Wochenenden nicht geöffnet ist. Denken Sie auch daran, dass der 3. Oktober in Deutschland ein Feiertag ist.

    Planen Sie außerdem bis zu zwei Stunden für die Fahrt von Frankfurt (Flughafen) nach Marburg ein.

    Wenn Sie eine lange Anreise haben, empfehlen wir Ihnen, bereits am Vortag in Marburg anzukommen und ein Zimmer für eine Nacht zu buchen. Siehe Frage 4.2. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie sich verspäten, per Mail oder über die Notrufnummer: +49 (0) 176 75430606 (Dieser Service ist nur während des Orientierungsprogramms verfügbar!)

  • 4.4 Wie komme ich nach Marburg (Zug/Bus)?

    Der nächstgelegene Flughafen ist in Frankfurt am Main. Von dort aus müssen Sie zunächst einen Zug nach Frankfurt am Main ("Hauptbahnhof") und von dort aus einen Zug nach Marburg (Lahn) nehmen - dies ist der Hauptbahnhof. Bitte beachten Sie: Marburg hat zwei Bahnhöfe, der zweite heißt "Südbahnhof". Die Fahrt vom Flughafen kann bis zu zwei Stunden dauern. Berücksichtigen Sie dies bitte bei der Planung Ihrer Anreise.

    Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrer Anreise die App der Deutschen Bahn oder die RMV-App herunterzuladen, um Fahrpläne, Strecken und Preise für Züge zu prüfen. In diesen Apps können Sie auch die lokalen Busse in Marburg nachschauen. Die Website der Deutschen Bahn ist ebenfalls eine Option.

    Bitte beachten Sie bei der Suche nach Zügen: Es gibt einen Unterschied zwischen (1) dem ICE, (2) dem Fernverkehr (IC/EC-Züge) und (3) dem Nahverkehr (RE, S, HLB etc.). Sie haben unterschiedliche Preise und Fahrkarten (der ICE ist der teuerste, der Nahverkehr der billigste). Deshalb können Sie mit einem Nahverkehrsticket nicht mit einem IC fahren. Wenn Sie es doch tun, müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.

    Die Preise für die Nahverkehrszüge, falls nicht auf bahn.de verfügbar, finden Sie hier.

    Wenn Sie in Frankfurt-Hahn landen, bedenken Sie, dass Sie immer noch 2 Stunden von Frankfurt entfernt sind. Es gibt keine Züge von/nach Frankfurt Hahn, also müssen Sie den Bus nehmen (14€/Person).

    Marburg kann auch mit Fernbussen erreicht werden.

  • 4.5 Wo findet das Orientierungsprogramm statt? Wie komme ich dorthin?

    Der Veranstaltungsort des Orientierungsprogramms kann variieren. Entsprechende Informationen werden per E-Mail verschickt. In der Regel findet die Orientierungsveranstaltung in der "Milchbar", neben der Mensa, im Gebäude des Studentenwerks statt. Die Adresse lautet Erlenring 5 (https://goo.gl/maps/KtHYNZFMRp82).

    So kommen Sie vom Bahnhof dorthin:

    1) Zu Fuß, da es direkt im Stadtzentrum liegt (ca. 15 Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof).

    2) Mit dem Bus: Die Bushaltestelle befindet sich direkt vor dem Bahnhof. Steigen Sie an der Haltestelle "Rudolphsplatz" aus und gehen Sie dann über die Brücke; oder steigen Sie an der Haltestelle "Erlenring" aus. Die Stadtbusse fahren werktags regelmäßig und decken verschiedene Bereiche Marburgs ab. Weitere Informationen und eine Karte ("Liniennetzplan") finden Sie hier. Fahrpläne können entweder in der DB oder in der RMV App eingesehen werden.

    3) Mit dem Taxi (es gibt einige vor dem Hauptbahnhof). Diese Variante ist die teuerste.

    Achten Sie bitte auch auf weitere Informationen, die Sie per Mail erhalten.

  • 4.6 Ich werde am ersten Tag zu spät oder an einem anderen Tag ankommen.

    Bitte informieren Sie Ihre Koordinatorin im Voraus, wenn Sie wissen, dass Sie sich verspäten werden. Wir werden das Studentenwerk informieren, damit Ihre Zimmerreservierung erhalten bleibt. Leider ist es nicht möglich, die Schlüssel für Ihr Wohnheimzimmer außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden oder Feiertagen zu erhalten. Planen Sie daher Ihre Ankunft gut und überlegen Sie, ob Sie nicht einen Tag früher anreisen sollten, wenn Sie eine lange Reisezeit haben. Eventuell müssen Sie für die Zwischenübernachtungen ein Hotel- oder Hostelzimmer buchen.

    Eine E-Mail vor Ihrer Ankunft wird Sie darüber informieren, bis wann Sie die Zimmerschlüssel erhalten und Ihren Vertrag unterschreiben können. Wenn Sie am ersten Tag zu spät ankommen, rufen Sie bitte die Notrufnummer an: +49 (0) 176 75430606. Wir werden versuchen, Ihnen zu helfen und Sie dabei unterstützen, etwas für die erste Nacht zu finden.

    Dieser Service (Notrufnummer) ist nur während der Orientierungswoche verfügbar!

    Wenn Sie einige Tage nach dem Orientierungsprogramm anreisen, vergewissern Sie sich bitte, dass der Tag Ihrer Ankunft kein nationaler Feiertag ist (z.B. Ostern). An diesen Tagen ist das Studentenwerk geschlossen und Sie können Ihre Schlüssel nicht in Empfang nehmen.

  • 4.7 Meine Pläne haben sich geändert und ich möchte im April statt im März / im Oktober statt im September kommen (oder umgekehrt).

    Eine Änderung ist möglich, wenn Sie dies rechtzeitig im Voraus mitteilen. Bitte wenden Sie sich an die Koordinatorin Ihres Programms (siehe hier) und informieren Sie sie, damit sie den Sprachkurs stornieren / buchen und Ihre Zimmerreservierung beibehalten oder anderweitig anpassen kann.

  • 4.8 Wie viel kostet das Orientierungsprogramm?

    Das Orientierungsprogramm ist kostenlos.

  • 4.9 Was ist der Semester-Vorbereitungskurs für internationale Studierende und wie viel kostet er?

    Es handelt sich um einen vierwöchigen Deutsch-Intensivkurs, der Sie auf Ihr Studium hier in Marburg vorbereitet. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

    Die Gesamtkosten für Unterricht, Unterrichtsmaterial und Exkursion betragen 300 €. Erasmusstudierende zahlen einen Beitrag von 150 € für die Kursgebühr. Die restliche Gebühr wird durch den Erasmus-Fonds gedeckt.

    Studierende, die über bilaterale Hochschulpartnerschaften oder als so genannte Freemover nach Marburg kommen, zahlen die gesamte Kursgebühr (300 €).

    Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn per Überweisung zu entrichten. Weitere Informationen erhalten Sie zusammen mit den Ergebnissen des Einstufungstests.

  • 4.10 Kann ich später zu dem Semester-Vorbereitungskurs für internationale Studierende anreisen?

    Das ist aus drei Gründen definitiv nicht zu empfehlen:

    1) Sie werden nicht zur gleichen Zeit wie die anderen Studierenden ankommen, die sich bereits kennen und mit dem Unterricht begonnen haben.

    2) Wenn Sie eine Note / Credits für Ihre Teilnahme am Sprachkurs erhalten möchten, dürfen Sie den Unterricht nur dreimal versäumen. Wenn Sie z. B. am 4. Tag ankommen, können Sie danach keinen weiteren Unterricht mehr versäumen.

    3) Sie werden das Orientierungsprogramm des International Office verpassen, das eine Woche vor dem Sprachkurs stattfindet. Sie müssen alle administrativen Aufgaben (wie das Aktivieren Ihres students accounts) selbst erledigen

    ... aber es ist möglich. Setzen Sie sich jedoch immer mit der Koordinatorin Ihres Programms in Verbindung, wenn sich Ihre Pläne ändern oder Sie zu spät ankommen.

  • 4.11 Bietet das Orientierungsprogramm auch Einblicke in meinen Fachbereich?

    Das International Office lädt alle internationalen Studierenden etwa zwei Wochen vor Semesterbeginn zu einem allgemeinen Orientierungsprogramm ein. Daran nehmen Studierende aus allen Fachbereichen teil. In einer Sitzung lernen Sie Ihre/n Fachbereichskoordinator/-in kennen und erhalten weitere Informationen von Ihrem Fachbereich. Diese Veranstaltung findet nur einmal pro Semester statt. Wenn Sie also am Semester-Vorbereitungskurs für internationale Studierende teilgenommen haben und deshalb bereits im März/September angekommen sind, nehmen Sie bitte noch einmal an der Orientierungsveranstaltung im April/Oktober teil.

    Wir empfehlen allen internationalen Studierenden, auch an den Orientierungsprogrammen teilzunehmen, die von Ihren Fachbereichen und Instituten mit Unterstützung der Fachschaften organisiert werden. Die Informationen über diese Programme sind hauptsächlich auf Deutsch, da sie sich an die regulären Studierenden richten, aber auch Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Es findet immer in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt und ist eine Mischung aus Informations- und Kennenlernveranstaltungen. Welche Veranstaltungen für Ihren Studiengang angeboten werden, erfahren Sie hier.

5. Lehrveranstaltungen

  • 5.1 Wo kann ich sehen welche Lehrveranstaltungen in meinem Austauschsemester angeboten werden?

    Das Vorlesungsverzeichnis wird im Online-Portal der Universität "Marvin" der Universität veröffentlicht. 

    Im oberen Bereich des Vorlesungsverzeichnisses können Sie das Semester wechseln und - unten rechts - auch die Sprache einstellen. Die Lehrveranstaltungen können Sie dann über das Anklicken Ihres Fachbereiches finden.

    Zum einen sind die Kurse bei dem jeweiligen Fachbereich gelistet, zum anderen können Sie auch nach anderen Kategorien schauen. Alle unter dem Angebot „MIX: Marburg International Exchange Humanities & Social Sciences“ gelisteten Kurse sind für alle Austauschstudierenden unabhängig vom Fachbereich zugänglich.

  • 5.2 Wann werden die Kurse für das kommende Semester veröffentlicht?

    Möglicherweise sind noch nicht alle Kurse veröffentlicht, wenn Sie Ihr Learning Agreement ausfüllen. Die Kurse für das Sommersemester werden in der Regel am 1. März veröffentlicht, die Kurse für das Wintersemester am 1. September. Um Ihr Learning Agreement zu erstellen, beziehen Sie sich bitte auf die Kurse des aktuellen oder des letzten Semesters und passen es über Änderungen am Learning Agreement an, sobald das Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht ist. Es wird empfohlen, sich bei der Erstellung eines Learning Agreements für das Sommersemester auf das vorangegangene Sommersemester und bei der Erstellung eines Learning Agreements für ein Wintersemester auf das vorangegangene Wintersemester zu beziehen. 

  • 5.3 Muss ich mich für die Kurse anmelden?

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu Kursen und die Erstellung eines Learning Agreements nicht dasselbe sind - Sie müssen sich also in der Tat zu Kursen anmelden. Normalerweise haben Sie dafür aber noch Zeit, nachdem Sie in Deutschland angekommen sind. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Fachbereich eine spezielle Website für ankommende Austauschstudierende hat. Dort finden Sie oft hilfreiches Material für Ihren Fachbereich. Informieren Sie sich dort oder auf der Website des Prüfungsbüros Ihres Fachbereichs über die Fristen für die Kursanmeldung.

    Da das Verfahren für die Anmeldung zu Kursen von Fachbereich zu Fachbereich unterschiedlich ist, sehen Sie bitte auf der Website Ihres Fachbereichs für internationale Studierende nach und setzen sich mit Ihrem Fachbereichskoordinator in Verbindung. Im Allgemeinen melden sich Studierende, die einen Abschluss anstreben, über Marvin für Kurse an. Auch einige Austauschstudierende können sich hier anmelden.

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst dann für einen Kurs anmelden können, wenn Sie Ihre Matrikelnummer vom International Office erhalten haben und während des Anmeldezeitraums. Weitere Erklärungen zur Nutzung von Marvin erhalten Sie im Orientierungsprogramm oder in unseren Webinaren auf unserem YouTube-Kanal.

  • 5.4 Ich habe eine direkte Frage zu einem Kurs (Dozent/Leistungspunkte/Prüfung etc.)

    Da es viele verschiedene Kurse und Abteilungen gibt, fragen Sie bitte Ihren Fachbereichskoordinator*in oder wenden Sie sich an den Dozenten/die Dozentin des Kurses.

  • 5.5 Gibt es auch Kurse auf Englisch?

    Ja. Gehen Sie einfach zu "Marvin" und prüfen Sie das Kursangebot der Fachbereiche. Im Vorlesungsverzeichnis haben viele Fachbereiche eine eigene Rubrik für Austauschstudierende. Sie können sich auch bei Ihrer/-m Fachbereichskoordinator*in über das Angebot an englischsprachigen Kursen für das kommende Semester informieren.

  • 5.6 Darf ich Kurse aus anderen Fachbereichen/Studiengängen wählen?

    Bitte versuchen Sie in erster Linie den Großteil der Kurse an Ihrem eigenen Fachbereich zu wählen. Sollten Sie auch Kurse an anderen Fachbereichen belegen wollen, kontaktieren Sie bitte sowohl die Koordination des eigenen Fachbereiches als auch die des Fachbereiches, an dem Sie den Kurs belegen möchten. Zusätzlich können Sie die unter dem Angebot „MIX: Marburg International Exchange Humanities & Social Sciences“ gelisteten Kurse unabhängig von Ihrem eigenen Fachbereich wählen.

    Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Kurs eines anderen Fachbereichs haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Fachbereichskoordination.

  • 5.7 Wo kann ich mich für Deutschkurse anmeldden?

    Neben den Semester-Vorbereitungskursen für internationale Studierende bietet das Sprachenzentrum der Universität auch Kurse während des Semesters an und ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn es um das Erlernen von Deutsch oder anderen Sprachen geht. Der Fachbereich Germanistik und Kunst bietet zudem wissenschaftliche Seminare zu deutscher Linguistik an (z.B. „Aussprache). Je nach Auslastung sind diese Kurse auch offen für Studierende anderer Fachbereiche.

    Wenn Sie dort nichts Passendes finden, können Sie auch die Kurse der Volkshochschule, des Studienkollegs oder privater Sprachschulen wie Speak+Write nutzen.

  • 5.8 Was ist eine Vorlesung/Übung/Seminar?

    Vorlesung bedeutet im Englischen "lecture". In einer Vorlesung trägt ein Professor den Stoff vor, die Studierenden hören zu und machen sich Notizen. Die Prüfung ("Klausur") bezieht sich auf den vorgetragenen Stoff.

    Eine Übung ist ein Kurs, in dem man durch verschiedene Übungen etwas lernt. Eine Übung kann auch ein Kurs sein, der eine Vorlesung / ein Seminar begleitet / ergänzt. Die Form der Prüfung kann variieren.

    Ein Seminar ist eine Lehrveranstaltung, meist mit einer kleinen Gruppe von Studierenden, die miteinander und mit dem Dozenten über verschiedene Themen diskutieren. In der Regel müssen Sie ein "Referat" (eine kurze mündliche Präsentation zu einem bestimmten Thema) halten und eine Hausarbeit (in der Regel etwa 15-20 Seiten lang) schreiben.

  • 5.9 Was ist ein LP? Was sind ECTS? Wie funktioniert die Benotung in Deutschland?

    Ein LP ist ein Leistungspunkt; er bezieht sich auf das Leistungspunktesystem und ist nur die Kurzform der deutschen Bezeichnung "Leistungspunkte". Es bedeutet dasselbe wie Creditpoints (CP).

    Das ECTS (European Credit Transfer System) ist ein europäisches System zur Übertragung von Studienleistungen. Den einzelnen Lehrveranstaltungen (z.B. Tutorien, Seminare und Vorlesungen) werden Leistungspunkte zugeordnet. Die Anzahl der zugeordneten CP (bzw. LP) richtet sich nach dem Arbeitsaufwand für die Studierenden. 1 CP entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden. Bei der Planung Ihres Semesters sollten Sie daher davon ausgehen, dass Sie nicht mehr als 30 CP absolvieren, und Sie sollten eine realistische Einschätzung darüber haben, wie viele Credit Points Sie in einem Semester erreichen können. Beachten Sie auch, dass die Anzahl der Credits analog zum Gewicht der erreichten Note in Ihrer Gesamtnote ist.

    Was die Noten anbelangt, so verwendet die Universität Marburg ein System mit Noten von 1 (niedrigste) bis 15 (höchste). Eine Lehrveranstaltung ist bestanden, wenn Sie 5 Punkte erreicht haben.

  • 5.10 Wo finde ich Informationen zu den Prüfungen?

    Welche Art von Prüfung es geben wird, ist oft in der Kursbeschreibung in Marvin angegeben und wird in der ersten Sitzung eines Kurses besprochen. Der/Die Dozent*in wird Ihnen auch den Prüfungstermin mitteilen oder mit Ihnen besprechen. Die Anmeldung zu den Prüfungen beginnt in der Mitte des Semesters. Bitte informieren Sie sich auf der Website des Prüfungsbüros Ihres Fachbereichs über die Anmeldefristen.

  • 5.11 Kann ich eine Zusammenfassung meiner Kursbelegungen und Noten erhalten? Kann ich ein Transcript of Records erhalten? Was ist eine Belegliste (Mobility Online)?

    Ja, dazu müssen Sie die Belegliste in Mobility Online ausfüllen. Weitere Informationen zur Belegliste erhalten Sie während des Orientierungsprogramms. Sie müssen sie nicht im Voraus ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kurswahl endgültig ist und nicht mehr geändert werden kann, sobald Sie Ihre Belegliste abgegeben haben. Nur für ERASMUS-Studierende: Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Learning Agreement vor Ihrer Ankunft hier abzugeben.

  • 5.12 Wie und von wem erhalte ich das Transcript of Records?

    Bitten Sie den Dozenten/die Dozentin des Kurses, den/die Fachbereichskoordinator*in über Ihre Teilnahme und Note zu informieren. Nachdem der Dozent den Fachbereichskoordinator informiert hat, wird dieser die Note direkt in Mobility Online eingeben. Bis zu 5 Wochen nach Ende des Semesters überprüft das International Office die eingegebenen Daten und erstellt das Transcript of Records. Das Transcript wird in digitaler Form an Ihre Heimatuniversität geschickt. Zusätzlich erhalten Sie eine Softcopy per E-Mail. Weitere Informationen und den Kontakt für weitere Fragen finden Sie hier.

  • 5.13 Bis wann sollte ich in Marburg bleiben, um alle Kurse und Prüfungen absolvieren zu können?

    Den Vorlesungsbeginn und das Vorlesungsende finden Sie hier

    Die Prüfungstermine werden in der Regel in der ersten Sitzung eines Kurses bekannt gegeben. Wir empfehlen in der Regel, wenn möglich, 1-2 Woche(n) nach Vorlesungsende zu bleiben, damit Sie, falls Sie eine Prüfung nach Vorlesungsende ablegen müssen, dies auch tun können. Sollte es vorkommen, dass Sie eine Prüfung nach Ihrer Abreise ablegen müssen (was allerdings selten vorkommt), sprechen Sie bitte zu Beginn der Vorlesungszeit mit dem Dozenten, ob er bereit ist, Sie die Prüfung zu einem früheren Zeitpunkt ablegen zu lassen.

    Für Erasmus-Studierende: Sollte der Prüfungstermin nach der vereinbarten Aufenthaltsdauer liegen (z.B. 28.02. für das Wintersemester), wenden Sie sich bitte an das International Office, um eine Verlängerung Ihres Aufenthalts zu beantragen. Sie benötigen einen offiziellen Nachweis über den Prüfungstermin (z.B. eine E-Mail Ihres Professors mit Angabe des Datums). Dann kann Ihr Aufenthalt auf allen offiziellen Dokumenten verlängert werden (z.B. bis zum 08.03.). Overseas und Freemover Studierende geben bitte kurz Ihren Koordinator*innen über die Verlängerung Ihres Aufenthalts Bescheid.

    Für Studierende mit Zimmerreservierung: Wir haben Ihr Zimmer bis zum Ende des Monats gebucht, in dem die Vorlesungen enden (z.B. 31.07. im Sommersemester; 28./29.02. im Wintersemester), so dass Sie dies auch für Ihr Abreisedatum einkalkulieren sollten. Sollte sich Ihr Aufenthalt aufgrund des Prüfungstermins verlängern, vergessen Sie bitte nicht, Ihren Vertrag mit dem Studentenwerk über Ihr Wohnheimzimmer selbstständig zu verlängern.

6. Kosten + Informationen zum Semesterbeitrag

  • 6.1 Mit welchen Kosten kann ich rechnen?

    Hier finden Sie auf Englisch weitere Informationen zu den Kosten, die Sie während Ihres Aufenthalts in Marburg erwarten.

    Bitte beachten Sie, dass in dieser Liste auch Kosten enthalten sind, die nicht monatlich anfallen, z.B. die Kaution für die Unterkunft (muss einmalig gezahlt werden und wird bei Auszug zurückerstattet) und der Semesterbeitrag (muss einmalig pro Semester gezahlt werden).

    Wenn Sie an dem Semester-Vorbereitungskurs für internationale Studierende teilnehmen, denken Sie bitte daran, dass Sie die Teilnahmegebühr bezahlen müssen.

     Bitte bedenken Sie auch, dass Sie als Nicht-EU-Bürger eventuell ein sogenanntes Sperrkonto eröffnen müssen, um Ihr Visum / Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dies ist ebenfalls mit einigen Kosten verbunden. Um sich zu vergewissern, welche Art von Nachweis finanzieller Mittel Sie für die Beantragung Ihres Visums / Ihrer Aufenthaltsgenehmigung benötigen, setzen Sie sich bitte mit der deutschen Botschaft Ihres Landes in Verbindung. Das Sperrkonto wird Ihnen erst nach dem Termin mit dem Stadtbüro und der Ausländerbehörde wieder freigegeben. Ein weiterer Grund, so früh wie möglich einen Termin zu vereinbaren.

  • 6.2 Muss ich ein deutsches Bankkonto eröffnen?

    Das hängt davon ab, welche Gebühren Ihre Bank für das Abheben von Geld in Deutschland oder für internationale Überweisungen erhebt. Normalerweise empfehlen wir allen Nicht-EU-Studierenden, ein Konto zu eröffnen.

    Für die Eröffnung eines Kontos sind ein Reisepass und eine Adresse in Deutschland erforderlich. Ihren Status als Student können Sie durch Vorlage Ihres Letter of Acceptance oder Ihrer Immatrikulationsbescheinigung nachweisen. Sie können entweder einen Termin in einem der Service-Center einer Bank Ihrer Wahl hier in Marburg vereinbaren oder das Konto online eröffnen - dies ist allerdings nur möglich, nachdem Sie sich beim Stadtbüro Marburg angemeldet haben.

    Zusätzlich ist es möglich, einen Gruppentermin über das Akademische Auslandsamt zu vereinbaren.

    Bitte denken Sie auch daran, dass Sie als Nicht-EU-Bürger eventuell ein sogenanntes Sperrkonto eröffnen müssen, um Ihr Visum / Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dies ist ebenfalls mit einigen Kosten verbunden. Um sich zu vergewissern, welche Art von Nachweis finanzieller Mittel Sie für die Beantragung Ihres Visums / Ihrer Aufenthaltsgenehmigung benötigen, setzen Sie sich bitte mit der deutschen Botschaft Ihres Landes in Verbindung. Das Sperrkonto wird Ihnen erst nach dem Termin mit dem Stadtbüro und der Ausländerbehörde wieder freigegeben. Ein weiterer Grund, so früh wie möglich einen Termin zu vereinbaren.

  • 6.3 Wie viel Geld brauche ich in der ersten Woche?

    Bitte beachten Sie, dass viele Kosten, die Sie nur einmal bezahlen müssen, in den ersten Wochen anfallen, wie z. B. die Miete plus Kaution oder der Semesterbeitrag.

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank zu Hause, ob es möglich ist, in Deutschland Geld abzuheben und ob dafür Kosten anfallen. Sie brauchen nicht unbedingt Bargeld, denn die meisten Geschäfte akzeptieren inzwischen Kartenzahlung - es kann aber unterschiedlich sein, welche Karten akzeptiert werden.

    Tauschen Sie entweder in Ihrem Heimatland Geld in Euro um und bringen Sie das Geld mit, oder wechseln Sie Geld am Frankfurter Flughafen. Bitte beachten Sie, dass es in Marburg keinen Geldwechselservice gibt.

    Wir empfehlen, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen, um hohe Gebühren zu vermeiden. Da dies und die Überweisung von Geld von Ihrer Hausbank einige Tage dauern kann, raten wir Ihnen, genügend Geld mitzunehmen (oder in Deutschland abzuheben), um die Ausgaben für die ersten Tage zu decken (z. B. für den Kauf von Lebensmitteln usw.).

    Legen Sie genügend Ersparnisse für andere unerwartete Ausgaben an. Denken Sie auch daran, dass das Stipendiengeld möglicherweise später eintrifft, als Sie es brauchen.

  • 6.4 Muss ich den Semesterbeitrag und die Miete vor meiner Ankunft bezahlen?

    Das Studentenwerk bittet Sie, die Kaution für Ihr Zimmer sowie die Miete für den ersten Monat Ihres Aufenthaltes vor Ihrer Ankunft in Marburg zu bezahlen. Der späteste Termin für die Zahlung der Miete ist der 10. Tag des Monats. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: wohnen@studentenwerk-marburg.de.

    Alle Studierenden, die sich an unserer Universität immatrikulieren wollen, müssen vor Beginn des Studiums einen Semesterbeitrag entrichten. Er ist nicht mit einer Studiengebühr vergleichbar, denn das Studium ist in Deutschland gebührenfrei. Im Semesterbeitrag enthalten ist das Semesterticket, mit dem man 6 Monate lang in einem großen Gebiet mit verschiedenen Zügen und öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Normalerweise kostet ein solches Ticket viel mehr. Im Beitrag sind auch Beiträge für soziale Dienste und Verwaltung enthalten.

    Wenn möglich, empfehlen wir Ihnen, den Semesterbeitrag vor Ihrer Ankunft in Marburg zu bezahlen. Eine Mail des International Office wird sie darüber informieren. Die Höhe des Beitrages ändert sich jedes Semester, die Summe und die Bankverbindung, auf die Sie das Geld überweisen müssen, können Sie hier einsehen. Internationale Austauschstudierende zahlen 50 Euro weniger als reguläre Studenten.

     

    Wenn Sie den Semesterbeitrag nicht vor Ihrer Ankunft überweisen können, tun Sie dies bitte innerhalb der ersten Tage hier in Marburg. Wir empfehlen allen Nicht-EU-Studierenden, ein Bankkonto zu eröffnen. Weitere Informationen erhalten Sie im Orientierungsprogramm.

    Wichtige Semesterunterlagen (Immatrikulationsbescheinigung, Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr, Studentenausweis) erhalten Sie erst nach erfolgter Immatrikulation. Bezahlen Sie daher bitte den Semesterbeitrag so früh wie möglich. Wenn Sie den Semesterbeitrag nicht vor Beginn des Semesters bezahlt haben, können Sie nicht immatrikuliert werden!

    Nicht empfohlen: Schecks werden in Deutschland nur selten als Zahlungsmittel eingesetzt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Studierende, die versuchen, den Semesterbeitrag mit Schecks zu bezahlen, mehrere Wochen warten müssen, bis die Zahlung wirksam wird. Daher raten wir von der Zahlung per Scheck ab.

  • 6.5 Ich bin Austauschstudent*in (ERASMUS etc.), Stipendiat*in, im Hessen-Wisconsin Programm – muss ich den Semesterbeitrag zahlen?

    Ja. Alle Studierenden, die an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben sind, müssen den Semesterbeitrag zahlen.

    Austauschstudierende (d.h. alle Studierenden, die nicht in Marburg ihren Abschluss anstreben) zahlen jedoch 50 € (Verwaltungskosten) weniger als reguläre Studierende der Universität.

    Die einzigen Austauschstudierenden, die den Semesterbeitrag nicht gesondert zahlen müssen, sind Studierende, die ein sogenanntes Servicepaket erworben haben (meist Freemover-Studierende, die keine Zimmerreservierung haben), aber nur, weil der Semesterbeitrag in den Kosten des Servicepakets enthalten ist.

  • 6.6 Was ist das Semesterticket und wie kann ich es nutzen?

    Das Semesterticket ist in Ihrem Semesterbeitrag enthalten. Jeder Studierende der Universität Marburg erhält es zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung, die Sie über Marvin herunterladen können. Wir händigen Ihnen das Semesterticket während der Orientierungsveranstaltung aus, nachdem wir den Zahlungsnachweis und den Nachweis über die Befreiung von der Krankenkasse erhalten haben. Es ist auch Ihr Studentenausweis und kann Ihnen helfen, Ermäßigungen in Museen oder anderen öffentlichen Einrichtungen zu erhalten.

    Auf der Rückseite des Papiers finden Sie eine Übersicht, die Ihnen zeigt, welche Verkehrsmittel Sie nutzen können und in welche Städte Sie damit können. Das Semesterticket deckt den öffentlichen Nahverkehr in Marburg selbst, den Regionalverkehr in Hessen und auch einige Expresslinien zu Städten wie Frankfurt oder Heidelberg ab. Alle Informationen finden Sie hier. Bitte seien Sie sehr vorsichtig und prüfen Sie, welche Züge Sie benutzen dürfen. Wenn Sie einen Zug nehmen, für den Ihr Semesterticket nicht gültig ist, müssen Sie mit Gebühren von 60 Euro rechnen. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte die Mitarbeiter der Deutschen Bahn.

    Hier eine kleine Erklärung zu den verschiedenen Zugtypen:

    ICE: Intercity-Express, der schnellste Zug, der verschiedene größere Städte in Deutschland verbindet. Sie dürfen nur die ICE-Verbindung zwischen Kassel und Frankfurt über Marburg nehmen (siehe Rückseite Ihres Studentenausweises)

    IC: Intercity, ein Zug, der verschiedene Städte in Deutschland miteinander verbindet

    RE: Regionalexpress, ein schnellerer Regionalzug

    RB: "Regionalbahn", sie hat mehr Haltestellen in kleineren Städten

    Stadtbusse können in allen Städten im Einzugsgebiet genutzt werden.

7. Visum und Aufenthaltsgenehmigung

  • 7.1 Brauche ich ein Visum, eine Aufenhtaltsgenehmigung etc.?

    Studierende aus der EU oder dem EWR sowie aus einigen anderen Ländern brauchen kein Visum zu beantragen. Sie müssen sich jedoch bei den örtlichen Behörden anmelden (siehe Fragen unten).

    Studierende aus anderen Ländern werden gebeten zu prüfen, welche Art von Visum sie benötigen - entweder ein Studentenvisum oder ein nationales Visum für Studienzwecke. Weitere Informationen auf Englisch finden Sie hier. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Visa liegt bei den Botschaften und Generalkonsulaten der Bundesrepublik Deutschland. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der für Ihren Visumantrag zuständigen Behörde in Verbindung, um mehr über das Antragsverfahren und die vorzulegenden Unterlagen zu erfahren.

  • 7.2 Wie melde ich mich in Marburg an?

    Sie müssen Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft in Marburg anmelden. Alle Studenten müssen dies tun, da es eine gesetzliche Vorschrift ist. Es ist auch eine Vorbedingung für weitere Schritte, wie die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, die Eröffnung von Bankkonten usw. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Stadtbüro. Weitere Informationen erhalten Sie während des Orientierungsprogramms.

  • 7.3 Wie bewerbe ich mich für ein Visum?

    Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie möglicherweise ein Visum beantragen, bevor Sie nach Deutschland einreisen dürfen. Bitte vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin mit der deutschen Botschaft in Ihrem Land, da viele Botschaften lange Wartezeiten haben. Erkundigen Sie sich bitte auch vorher, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, z. B. einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.

    Einige Botschaften benötigen für die Bearbeitung Ihres Visumantrags möglicherweise Ihren Letter of Acceptance. Dieses Dokument erhalten Sie erst, wenn das Antragsverfahren abgeschlossen ist (z. B. im Juli). Wenn Sie ein Nachweisdokument zu einem früheren Zeitpunkt für Ihr Visumverfahren benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Programmkoordinatorin in Marburg. Das International Office kann Ihnen ein offizielles Nachweisdokument ausstellen.

  • 7.4 Brauche ich eine studentische Aufenthaltsgenehmigung? Wie bewerbe ich mich dafür?

    Wenn Sie aus einem Land kommen, dessen Staatsangehörige kein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen müssen, und beabsichtigen, länger als 3 Monate in Deutschland zu bleiben, oder wenn Sie ein Visum haben, aber beabsichtigen, länger als die Dauer dieses Visums zu bleiben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende beantragen. Das ist online auf der Website der Ausländerbehörde möglich. Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, da das Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann..

    Das Online-Formular zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten finden Sie hier.

  • 7.5 Wenn ich Marburg verlasse, muss ich mich dann abmelden?

    Wenn Sie Marburg verlassen, um in Ihr Heimatland zurückzukehren, und nicht in eine andere Stadt in Deutschland ziehen, melden Sie sich bitte im Stadtbüro ab. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über deren Website.

8. Infrastruktur des Studiums

  • 8.1 Was ist der students-Account und wie erhalte ich Zugriff?

    Das Hochschulrechenzentrum (HRZ) der Universität Marburg stellt jedem Studierenden einen gebührenfreien Account zur Verfügung. Das IT-Servicezentrum erhält die notwendigen Daten vom Studierendensekretariat und vergibt einen Benutzernamen für Ihren Account, der aus Ihrem Vor- und Nachnamen besteht. Im Orientierungsprogramm werden wir gemeinsam Ihren Account aktivieren, aber Sie können dies auch schon hier tun. Dazu benötigen Sie Ihre Matrikelnummer, die Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid und auf Ihrer Studienbestätigung finden.

    Bitte vergessen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort nicht! Das Verfahren zur Beantragung eines neuen ist kompliziert.

    Zu Ihrem Konto gehört eine E-Mail-Adresse (username@students.uni-marburg.de). Sobald Sie Ihr Konto aktiviert haben, können Sie sich hier einloggen. Wir empfehlen Ihnen dringend, die an dieses Postfach gesendeten Nachrichten regelmäßig zu überprüfen, da die meisten Dozierenden und Verwaltungsmitarbeiter*innen diese Adresse verwenden, um Ihnen Nachrichten und wichtige Mitteilungen der Universität zu schicken. Sie können auch eine Weiterleitung an Ihre private E-Mail-Adresse aktivieren, um keine Informationen zu verpassen.

    Die Aktivierung des Students-Accounts ist auch erforderlich, um das Internet der Universität ('eduroam') zu nutzen oder sich an den Computern in den Bibliotheken anzumelden. Mehr über den Wi-Fi-Zugang erfahren Sie hier.

    Die Funktionen des Students Accounts sind hier beschrieben.

    Wenn Sie Fragen zu Ihrem Studierenden-Account und den damit verbundenen Plattformen Marvin, Ilias und Big Blue Button haben, wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum, das HRZ: helpdesk@hrz.uni-marburg.de.
  • 8.2 Wie kann ich das Internet der Universität nutzen?

    Zunächst müssen Sie Ihr Studentenkonto aktivieren (siehe 8.1). Dann können Sie sich mit Ihrem Bneutzernamen und Ihrem Passwort anmelden. Es gibt zwei Arten von Netzen an der Universität, die entweder die vollständige Mailadresse als Benutzernamen verlangen oder nur den Benutzernamen. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie das WLAN nutzen und wie Sie sich mit verschiedenen Geräten verbinden können.

    Es ist auch hilfreich, eine VPN-Verbindung zu nutzen.

    Verschiedene Erklärvideos finden Sie in dieser YouTube-Playlist.

  • 8.3 Was ist Marvin und wofür kann ich es nutzen?

    "Marvin" ist das Campus-Management-System. Hier können Sie das Vorlesungsverzeichnis der Universität finden, sich für Kurse und Prüfungen anmelden, Ihre Adresse ändern und Ihre Immatrikulationsbescheinigung herunterladen. Unsere YouTube-Webinare erklären die verschiedenen Tools.

    Für den Log-in müssen Sie Ihren Students Account aktivieren.

    Wir werden Ihnen Marvin während des Orientierungsprogramms vorstellen.

  • 8.4 Was ist BigBlueButton?

    BigBlueButton ist ein Videokonferenz-Tool, das die Universität Marburg nutzt, um Online-Sitzungen von Kursen durchzuführen. Der Link zur Sitzung wird Ihnen normalerweise vom Kursleiter zugesendet. Sie können teilnehmen, ohne sich in Ihr Studentenkonto einzuloggen, indem Sie den Link öffnen und Ihren Namen eingeben. Dann müssen Sie den Zugriff auf Ihr Mikrofon und Ihre Kamera erlauben. Mehr über die Nutzung von BBB erfahren Sie im Orientierungsprogramm. Weitere Informationen, Tipps und FAQs finden Sie auch hier.

    Sie können BigBlueButton auch verwenden, um eine Videokonferenz mit Ihrer Studiengruppe abzuhalten. Zuerst müssen Sie einen Raum erstellen. Bitte gehen Sie zu: https://webconf.hrz.uni-marburg.de/b/ldap_signin und melden Sie sich mit Ihrem Studentenkonto an.

  • 8.5 Was ist Ilias?

    Ilias ist die unterstützende Online-Lehrplattform für Kurse. Jeder Kurs hat hier einen Ordner, in dem Sie Unterlagen, die Sie lesen müssen, und Aufgaben für die Sitzungen finden können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Zugang zu einem bestimmten Ordner für einen von Ihnen besuchten Kurs erhalten: Entweder fügt der Dozent Sie zu diesem Ordner hinzu, gibt Ihnen ein Passwort für den Zugang oder der Ordner ist für jeden zugänglich. Sie können im Magazin nach den verschiedenen Kursen suchen oder der vorgegebenen Struktur auf der Startseite folgen. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Students Account an, um Ilias zu nutzen.

    Mehr über die Nutzung von Ilias erfahren Sie im Orientierungsprogramm. Weitere Informationen, Tipps und FAQS finden Sie auch auf der Website des Hochschulrechenzentrums (HRZ).

  • 8.6 Welche Bibliotheken gibt es und wo sind sie?

    Die moderne Zentralbibliothek - kurz "UB" genannt - befindet sich zwischen der St. Elisabeth-Kirche und dem alten botanischen Garten. Hier kann man studieren, recherchieren, das Medienzentrum nutzen oder sich mit Freunden auf einen Kaffee treffen. Mit der Ucard können Bücher ausgeliehen werden. Die Universitätsbibliothek bietet auch Führungen und Schulungen zu bestimmten Aspekten der Bibliotheksbenutzung an. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Und hier gibt es eine gute Übersicht für neue Studenten, wie man die Zentralbibliothek benutzt.

    Einige Fachbereiche haben eine eigene Bibliothek in der Nähe der jeweiligen Institute. Hier finden Sie spezielle Bücher für Ihr Fach. Die Studienräume sind in der Regel für alle Studierenden zugänglich. Hier finden Sie eine Liste mit allen Bibliotheken.

    Um die Dienstleistungen der Bibliothek zu nutzen (Bücher ausleihen, Kopien machen), vergessen Sie nicht, Ihre Ucard an der Bibliotheksauskunft zu aktivieren.

    In Marburg gibt es auch eine öffentliche Bibliothek, in der Sie vielleicht geeignete Medien finden.

  • 8.7 Wo finde ich die Cafeteria?

    Die Universität Marburg besteht nicht aus einem zentralen Campus, sondern ihre Gebäude und Fachbereiche befinden sich an verschiedenen Standorten. Aus diesem Grund betreibt das Studentenwerk mehrere Mensen und Cafeterien. Genauere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

    Es gibt eine große Mensa im Stadtzentrum - hier beginnen Sie normalerweise Ihr Orientierungsprogramm - und eine weitere auf dem Campus Lahnberge. Hier erhalten Sie ein warmes Mittagessen und können zwischen verschiedenen Menüoptionen wählen. Die Cafeterien hingegen bieten Backwaren, Getränke und Kaffee an. Im Stadtzentrum gibt es zwei Cafeterien: im Zentralen Hörsaalgebäude und in der Zentralbibliothek.

    Vergessen Sie nicht, Geld auf Ihre Ucard zu laden, um in den Cafeterien bezahlen zu können. Wie das geht, erfahren Sie in der folgenden Frage (8.8).

    Sie wollen wissen, was es auf der Speisekarte gibt? Schauen Sie auf dem Instagram-Profil des Studentenwerks, auf der Website des Studentenwerks oder im Eingangsbereich der Mensa nach den Speiseplänen.

  • 8.8 Wie kann ich in der Mensa bezahlen?

    Zum Bezahlen brauchen Sie eine Ucard. Normalerweise erhalten Sie eine Ucard während des Orientierungsprogramms. Wenn Sie nach dem Orientierungsprogramm ankommen, können Sie Ihre Ucard am Infopoint des Studentenwerks oder in der Universitätsbibliothek abholen. Bitte beachten Sie, dass alle Studierenden eine Kaution für die Ucard entrichten müssen, die Ihnen aber nach Rückgabe der Karte am Ende Ihres Aufenthalts zurückerstattet wird.

    Um Geld auf Ihre Ucard zu laden, können Sie Bargeld mitbringen und es an einem der Ucard-Aufwerter aufladen. Einen finden Sie im Eingangsbereich der Zentralbibliothek und einen im Eingangsbereich der Mensa Erlenring. Wenn Sie ein deutsches Bankkonto haben, können Sie auch "Uload" aktivieren: Per Überweisung wird automatisch neues Geld auf Ihre Karte geladen.

    Alle Informationen zur Ucard finden Sie hier.

    Die Ucard dient auch als Bibliotheksausweis und als Kopierkarte für die Kopiergeräte der Universität. Für die Nutzung als Bibliotheksausweis müssen Sie Ihre Karte in der Universitätsbibliothek am Infodesk freischalten lassen.

    Wenn Sie Marburg verlassen, geben Sie bitte Ihre Ucard ab. Sie erhalten dann das Pfand von 5 Euro zurück.

  • 8.9 Ich habe eine Diskriminierungserfahrung gemacht, Hass oder Gewalt erlebt – wer kann mir helfen?

    Die Antidiskriminierungsstelle für Studierende (ADiS) ist die zentrale Anlaufstelle für das Thema Diskriminierung und Vorurteile an der Philipps-Universität Marburg. Sie bietet unabhängige Beratung für Studierende an. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Kontaktmailadresse lautet: adis@uni-marburg.de oder telefonisch unter +49 6421 28 26446.

    Für Unterstützung zu den Themen Sexismus und sexualisierte Gewalt finden Sie hier weitere Informationen.

    Der Vertrauensrat ist für Anfragen und Beschwerden unter der E-Mail-Adresse vertrauensrat@uni-marburg.de  zu erreichen.

    Bei akuter Bedrohung auf dem Gelände der Universität können Sie sich an unseren Sicherheitsdienst wenden: +496421 28-21250.

  • 8.10 Muss ich mich nach Abschluss meines Studiums in Deutschland exmatrikulieren?

    Als Austauschstudent*in sind Sie nur für einen begrenzten Zeitraum eingeschrieben. Trotzdem ist es wichtig, ein Exmatrikulationsformular auszufüllen, um sich von der deutschen Krankenversicherung abzumelden und um Probleme in der Zukunft zu vermeiden, wenn Sie z.B. wieder in Deutschland studieren wollen.

    Bitte füllen Sie das Exmatrikulationsformular aus, das Sie in Ihrer Willkommenstasche finden oder das Sie hier herunterladen können. Sie erhalten dann eine Bestätigung über Ihre Exmatrikulation. Bitte bewahren Sie dieses Dokument auf und legen Sie es bei Bedarf bei Krankenkassen, Förderstellen oder anderen Hochschulen vor.