Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP)
(allgemeine Informationsbroschüre) (Curriculum)Grundlage:
Die Ausbildung beruht auf dem "Psychotherapeutengesetz" (Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Zulassungsvoraussetzungen:
An der Ausbildung können PsychologInnen, Diplom-PädagogInnen und SozialpädagogInnen mit abgeschlossenem Studium (Diplom oder Master) teilnehmen.
Dauer:
Die Ausbildung dauert insgesamt mindestens 3 Jahre.
Bestandteile:
Die Ausbildung umfasst mindestens 4200 Stunden, die folgende Komponenten einschließen:
- Ein Praktikum ("praktische Tätigkeit") im Umfang von mindestens 1800 Stunden,
- die theoretische Ausbildung im Umfang von mindestens 600 Stunden,
- die praktische Ausbildung, d.h. Durchführung von Ausbildungstherapien im Umfang von mindestens 600 Stunden, die durch mindestens 150 Stunden Supervision begleitet werden
- und eine Selbsterfahrung im Umfang von mindestens 120 Stunden.
Abschluss:
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Abschlussprüfung abgeschlossen; nach Bestehen der Prüfung erhält der Ausbildungsteilnehmer die staatliche Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, die ihn zur Ausübung der Psychotherapie berechtigt.
Kosten:
Kosten entstehen für die theoretische Ausbildung, zusätzlich fallen Gebühren für Selbsterfahrung und Supervision an. Wenn die Ausbildungstherapien an der IVV-Ambulanz durchgeführt werden, können sich die Supervisionskosten erheblich reduzieren. Genaue Angaben zu Kosten und Gebühren finden sich in unserer Informationsbroschüre (Stand März 2010).