Einschreibung, Zulassungsvoraussetzung
Studieninteressentinnen und -interessenten können sich bei Vorliegen
der notwendigen Unterlagen direkt einschreiben, für ein Sommersemester
ca. in den Monaten Februar/März, für ein Wintersemester ca. in den
Monaten August/September. (Die genauen Einschreibungstermine werden von
der Abteilung für Studentenangelegenheiten pro Semester neu
festgelegt.)
Für die Einschreibung ist persönliches Erscheinen erforderlich. Der für
die Einschreibung notwendige Zulassungsantrag mit Erläuterungen zu den
erforderlichen Unterlagen kann ab 1. Dezember bzw. ab 1. Juni bei der
Abt. für Studentenangelegenheiten, Biegenstr. 10, 35032 Marburg,
abgeholt oder schriftlich unter Beifügung eines adressierten
Rückumschlags (DIN C 4) angefordert werden.
Eine Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) besteht nicht. Es
existiert auch keine gesonderte Bewerbungsfrist neben den festgelegten
Einschreibungsterminen.

