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Einschreibung, Zulassungsvoraussetzung


Studieninteressentinnen und -interessenten können sich bei Vorliegen der notwendigen Unterlagen direkt einschreiben, für ein Sommersemester ca. in den Monaten Februar/März, für ein Wintersemester ca. in den Monaten August/September. (Die genauen Einschreibungstermine werden von der Abteilung für Studentenangelegenheiten pro Semester neu festgelegt.)
Für die Einschreibung ist persönliches Erscheinen erforderlich. Der für die Einschreibung notwendige Zulassungsantrag mit Erläuterungen zu den erforderlichen Unterlagen kann ab 1. Dezember bzw. ab 1. Juni bei der Abt. für Studentenangelegenheiten, Biegenstr. 10, 35032 Marburg, abgeholt oder schriftlich unter Beifügung eines adressierten Rückumschlags (DIN C 4) angefordert werden.

Eine Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) besteht nicht. Es existiert auch keine gesonderte Bewerbungsfrist neben den festgelegten Einschreibungsterminen.

Zuletzt aktualisiert: 18.02.2011 · Ullmer

 
 
 
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