Hauptinhalt

Teilprojekt B01
Landfrieden - Gewaltverzicht und föderale Ordnung in der Frühen Neuzeit

3. Förderphase (2022-2025)

Das Teilprojekt untersucht, welche Auswirkungen es hat, wenn Sicherheitsprobleme nicht an eine zentrale Instanz delegiert werden, sondern sich viele Akteure legitimiert sehen, für Sicherheit zu sorgen. Mit Blick auf historische Sicherheitspolitik widmet sich das Teilprojekt folglich Formen oder politische Systeme kollektiver Sicherheit in der Vormoderne. "Landfrieden" steht exemplarisch dafür, da es sich dabei um eine spezifische Form der Herstellung öffentlicher Sicherheit unter den Bedingungen eines fehlenden Gewaltmonopols handelte. Mit der Betonung föderaler Elemente  für die Friedenswahrung im Heiligen Römischen Reich demonstriert das Teilprojekt, dass es historisch betrachtet andere Möglichkeiten der Wahrnehmung von Sicherheit gab als ein staatliches Gewaltmonopol.

In der 3. und damit abschließenden Förderphase des Sonderforschungsbereichs nimmt das Teilprojekt zwei Seiten der Medaille „Landfrieden“ in den Blick: Zum einen widmet es sich in seiner Forschung dem Bereich „Recht“, da erst die Rechtsprechung der Reichsgerichte über die Definition von Landfriedensbruch und die damit verbundenen Konsequenzen entschied. Die zentrale Frage, der sich das Teilprojekt widmet, ist, mit welchen Heuristiken die Juristen Fälle als Landfriedensbruch einordneten und welche Situationen sie damit als sicherheitsrelevant erklären konnten (z. B. Religionskonflikte). Zum anderen geht das Teilprojekt der Bedeutung des Faktors „Gewalt“ nach: In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entwickelten sich – mit explizitem Bezug zur Landfriedenswahrung – in zahlreichen Territorien des Heiligen Römischen Reiches Formen der Untertanenmobilisierung und -bewaffnung, bekannt unter der Bezeichnung „Landesdefensionen“. Auch auf dieser Ebene untersucht das Teilprojekt den Zusammenhang von Landfriedensexekution und kollektiver Sicherheit.

Kooperationspartner