10.01.2024 Studentische Hilfskraft gesucht

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unsere AG eine Studentische Hilfskraft.

Studentin unter pinkfarbenem Licht an einem Messgerät arbeitend
Foto: Jan Christoph Goldschmidt

Am Fachbereich Physik,  in unserer AG Physik der Solar-Energiekonversion, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer von 6 Monaten eine drittmittelfinanzierte Stelle (20-40 Std./Monat) als Studentische Hilfskraft zu besetzen.

In unserer Arbeitsgruppe werden neuartige Solarzellentechnologien für eine nachhaltigere Energieversorgung der Zukunft erforscht und entwickelt. Wir suchen nach motivierten Kandidat*innen mit Begeisterung für wissenschaftliche Forschung und nachhaltige Zukunftstechnolgien. Wir bieten eine wertschätzende Gruppenkultur in einem internationalen Team. Eine gute Betreuung und professionelle Unterstützung Ihrer weiteren Entwicklung sind uns wichtig!

Ihre Aufgaben:

  • Selbständiges Durchführen von Messungen an Solarzellen und Materialien
  • Durchführen einzelner Herstellungsschritte für Solarzellen
  • Unterstützung bei der allgemeinen Labororganisation
  • Unterstützung von Studium und Lehre
  • Unterstützung administrativer Prozesse, wie z.B. Bestellungen

Ihr Profil:

  • Interesse an erneuerbaren Energien, Solarzellen und physikalischer Forschung
  • Studium der Physik, Physik grüner Technologien oder vergleichbar
  • Einschreibung an einer deutschen Hochschule
  • Selbstständige, eigenverantworliche und zuverlässige Arbeitsweise
  • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Kontakt für E-Mail-Bewerbung:
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 12.01.2024 unter Angabe der o. g. Ausschreibungs-ID: fb13-shk-diamond-2024 in einer
PDF-Datei an

Abschluss:
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche
Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der
Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei
gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten können leider nicht erstattet werden.



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