07.05.2020 Corona-Nothilfefonds für Studierende eingerichtet

Universität Marburg ruft zu Spenden für Studierende in finanzieller Notlage auf

zwei Personen in einem langen leeren Flur des Hörsaalgebäudes mit Glasfront links
Foto: Christina Mühlenkamp
Die Universität - auf dem Foto sind Präsidentin Prof. Dr. Katharina Krause (links) und Prof. Dr. Evelyn Korn, Vizepräsidentin für Studium und Lehre, stellvertretend für das gesamte Präsidium zu sehen - hat einen Corona-Nothilfefonds für Studierende eingerichtet.

Viele Studierende der Philipps-Universität Marburg sind in Folge der Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten. Um ihnen zu helfen, hat die Universität einen Nothilfefonds eingerichtet. Aus dem Fonds können Studierende schnell und bedarfsgerecht einen Zuschuss erhalten.

Studierende finanzieren ihr Studium oft über Nebenjobs in Cafés, Restaurants, kulturellen Einrichtungen oder durch Mithilfe bei Veranstaltungen. All das ist momentan nicht möglich. Für viele steigen die Kosten für den Lebensunterhalt auch, weil die Mensen aktuell nur eingeschränkte Versorgungsmöglichkeiten anbieten können.

Weniger als ein Fünftel der Studierenden in Deutschland bezieht BAföG. Von anderen existenzsichernden Sozialleistungen sind Studierende ausgeschlossen. Deshalb möchte die Universität dazu beitragen, die zeitliche Lücke zu schließen, bis staatliche Kredite oder Gelder aus den Hilfsfonds ausgezahlt werden können, indem sie zu Spenden aufruft. 

Die Prüfung und Abwicklung übernimmt ein Team der Evangelischen Studierendengemeinde (ESG). „Wir sind der Evangelischen Studierendengemeinde Marburg sehr dankbar, dass sie die Einrichtung durch ihre Unterstützung ermöglichen. Jeder Beitrag hilft!“, sagt Prof. Dr. Katharina Krause, Präsidentin der Philipps-Universität. Gespendet werden kann ab sofort auf das Konto der der Philipps-Universität Marburg:

Empfänger: Philipps-Universität Marburg
IBAN: DE 30 5335 0000 0000 0001 08
Verwendungszweck: 87003422 Corona-Studierendenfonds

Spenden an die Universität können steuerlich geltend gemacht werden. Die Universität stellt eine Zuwendungsbestätigung aus (für Spenden unter 200 Euro reicht dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis, z. B. ein Kontoauszug).

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