29.08.2022 HessenFonds für Geflüchtete und Verfolgte – hochqualifizierte Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Informationen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst zum Stipendienprogramm

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt im Rahmen des „HessenFonds für Geflüchtete und Verfolgte – hochqualifizierte Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ seit 2016 Stipendien an den staatlichen hessischen Hochschulen zur Verfügung. Die „HessenFonds“-Stipendien richten sich an besonders begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende und promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Förderung soll beim Start oder der Fortführung des Studiums oder der wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule unterstützen. Seit 2016 konnten so hessenweit über 260 Personen gefördert werden.

Voraussetzungen

  • Asylberechtige/-r oder Status als anerkannter Flüchtling (in der Regel nach §25 Absatz 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes oder §24 oder Aufnahme durch die Bundesregierung nach §22 Aufenthaltsgesetz)
  • Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre.

Studierende

  • Immatrikulation an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
  • herausragende Studienleistungen und andere besondere Leistungen (z.B. ehrenamtliches Engagement)

Promovierende

  • Annahme als Doktorand/-in inkl. Betreuungszusage an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
  • herausragende wissenschaftliche Leistungen

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

  • Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
  • herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre 

Förderhöhe

Das „HessenFonds“-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:

  • Studierende: 300 Euro/Monat
  • Promovierende: 1.200 Euro/Monat
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: 2.300 Euro/Monat 

Förderzeiträume

  • April – März des Folgejahres
  • oder: Oktober – September des Folgejahres

Die Förderdauer beträgt in der Regel ein Jahr.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule. Eine Bewerbung ist in der Regel zweimal jährlich, zu Jahresbeginn (für eine Förderung ab April) und im Sommer (für eine Förderung ab Oktober), möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Hochschulen die interne Bewerbungsfrist selbst festlegen.

Die Hochschule nominiert die qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist nicht möglich.

Informationen zur Bewerbung erhalten Sie bei den Mitarbeitenden der Programme für Geflüchtete, der Studienberatung für Geflüchtete oder den International Offices Ihrer Hochschule.