13.01.2026 Unwort des Jahres 2025: Sondervermögen
Sprecherin Prof. Dr. Constanze Spieß gab Unwort des Jahres 2025 an der Philipps-Universität Marburg bekannt
Pressemitteilung der sprachkritischen Aktion "Unwort des Jahres"
Der Ausdruck Sondervermögen ist seit einigen Jahren im gesellschaftlichen Diskurs präsent. Im Jahr 2025 wurde er im öffentlich-politischen Sprachgebrauch vermehrt verwendet und prägte sehr deutlich die politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme.
Sondervermögen setzt sich aus den Wortteilen sonder und Vermögen zusammen. Unter Vermögen ist eine große Menge an Eigentum (Geld, Sachwerte etc.) zu verstehen. Das Wortbildungselement sonder bedeutet, dass etwas nicht dem Üblichen entspricht, sondern außergewöhnlich ist. Im Alltagssprachgebrauch wird unter Sondervermögen eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt ist und einen eigenen Stellenwert einnimmt. Der Ausdruck stammt ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache, u.a. kommt er im GG in Art 110, Abs. 1 vor. Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt wird mit Sondervermögen ein sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben einge-richtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden ist. Der Gebrauch dieses verwaltungstechnischen Ausdrucks hat sich im öffentlichen Diskurs verselbständigt. Er richtet sich in Debatten über politische Maßnahmen an alle Bürger:innen. Viele von ihnen sind jedoch nicht mit der administrativen Spezialbedeutung vertraut und orientieren sich an der Alltagsbedeutung. Durch diese Dis-krepanz tritt die irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden.
Die Jury kritisiert diesen Gebrauch, weil durch ihn Tatsachen verschleiert werden und wegen seiner manipulativen Wirkung. Dadurch werden demokratische Debatten über die Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert: Verständlichkeit und Aufrichtigkeit werden hinsichtlich der aufgenommenen Schulden vermieden. Wo politische Kommunikation alle Bürger:innen betrifft, ist das sprachkritische Einmahnen von Klarheit und Angemessenheit in der Sprache diskursethisch geboten.
Außerdem kritisiert die Jury als Unwort auf Platz 2 im Jahr 2025: Zustrombegrenzungsgesetz
Zustrombegrenzungsgesetz ist ein Ausdruck, der Zuwanderung mit der Wassermetapher als ‚Herbeiströmen in großen Mengen‘ darstellt und Zuwanderung dadurch negativ, d. h. als Bedrohung konnotiert. Bezeichnungen aus dem Bereich der Wassermetaphorik, die sich auf Migration beziehen, sind bereits seit den 1950er Jahren in Ge-brauch (z. B. Flüchtlingsstrom, Asylantenstrom, Flüchtlingsflut, Asylantenwelle, Flutwelle, Asyltsunami etc.). Menschen, die sich auf der Flucht befinden, verschwinden hinter der Be-zeichnung eines massenhaften materiellen physikalischen Prozesses („zuströmen“) und werden damit als große Menge und Gefahr vorgestellt und zugleich entmenschlicht. Das individuelle Schicksal von Migrierenden wird ausgeblendet. In der kritisierten Wortbildung wird diese Diskriminierung zudem in Form eines Gesetzes institutionalisiert.
Auch in diesem Jahr greift die Jury wieder auf die 2013 eingeführte Kategorie des persönlichen Unworts der Gäste zurück.
Das persönliche Unwort des diesjährigen Jury-Gastes Ronen Steinke: Umsiedlung
Mit dem Ausdruck Umsiedlung warben israelische wie auch amerikanische Politiker 2025 dafür, die Bevölkerung des umkämpften Gazastreifens dauerhaft in ein anderes Land zu schicken. Was klingt wie eine Wohltat, verschleiert ein Verbrechen. Eine „Umsiedlung“ unter vorgehaltener Waffe nennt man im Völkerrecht gemeinhin eine Vertreibung. Und wenn man Zivilistinnen und Zivilisten vor die Wahl stellt, entweder beschossen und bombardiert zu werden oder „freiwillig“ das zu tun, was man ihnen „anbietet“, dann ist das kein Angebot, sondern Zwang. Auch einige deutsche Medien übernahmen diese beschönigende Sprechweise.
Unwortstatistik 2025
Für das Jahr 2025 erhielt die Jury insgesamt 2631 Einsendungen. Es wurden 553 Ausdrücke vorgeschlagen, von denen ca. 70 den Unwort-Kriterien der Jury entsprachen. Unter den häufigsten Einsendungen (mindes
tens 10 Einsendungen) – nicht alle von ihnen entsprechen strikt den Kriterien – waren u.a.: Babyboomer (16),
Brandmauer (22), Deal (215), Drecksarbeit (91), Friedensangst (582), hocheffizienter Verbrenner (22), kriegs-tüchtig (42), Ladeerlebnis (154), Sondervermögen (79), Stadtbild (141), tatsächlich (20), Technologieoffenheit (36), umstritten (427), Zustrombegrenzungsgesetz (17).
Die Jury der institutionell unabhängigen und ehrenamtlichen Aktion „Unwort des Jahres“ besteht aus folgenden Mitgliedern: den vier Sprachwissenschaftler:innen Dr. Kristin Kuck (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg), Prof. Dr. Martin Reisigl (Universität Wien), Prof. Dr. David Römer (Universität Kassel), Prof. Dr. Constanze Spieß (Sprecherin der Jury; Philipps-Universität Marburg) und der Journalistin Katharina Kütemeyer. Als jährlich wechselndes Mitglied war in diesem Jahr Dr. Ronen Steinke (Journalist, Jurist und Mitglied des Deutschen Presserates) beteiligt.
Kontakt
Sprachkritische Aktion "Unwort des Jahres"
Prof. Dr. Constanze Spieß
Sprecherin der Jury
Institut für Germanistische Sprachwissenschaft
Philipps-Universität Marburg
Pilgrimstein. 16
35037 Marburg
kontakt@unwortdesjahres.net